Drucksache 17 / 12 187 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Ertüchtigung des Tramnetzes für Flexity-Züge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welche Tramlinien sind in ihrer vollen Länge für Flexity-Züge ausgebaut und ohne Einschränkungen befahrbar? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Es sind grundsätzlich alle Strecken, die grundinstandgesetzt sind (Gleismittenabstand mindestens 2,80 m, in Ber- lin standardmäßig 3 m), mit den Flexity-Fahrzeugen be- fahrbar. Noch nicht erneuerte Streckenabschnitte weisen einen Gleismittenabstand von 2,60 m auf. Die Grundin- standsetzung des Straßenbahnnetzes erfolgt nicht linien- bezogen, sondern zustands- bzw. streckenbezogen. Die Straßenbahnlinien M2, M4, M5, M6, M8, M10, 18, 50 können komplett mit Flexity-Fahrzeugen befahren werden. Der bisher vorhandene Fahrzeugpark Flexity reicht je- doch nicht aus, um alle diese Linien mit diesen Fahrzeu- gen zu befahren.“ Frage 2: Welche Tramlinien sind derzeit nicht von Flexity-Zügen befahrbar? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Folgende Linien sind nicht für Flexity-Fahrzeuge freigegeben: M1, 12, M13, 16, M17, 21, 27, 37, 60, 61, 62, 63, 67 und 68.“ Frage 3: Welche Tramlinien sind derzeit für Flexity- Züge eingeschränkt nutzbar? Um welche Einschränkun- gen handelt es sich genau? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine eingeschränkte Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich, da die Freigabe für die gesamte Linie erfolgen muss.“ Frage 4: Welche Tramlinien sind für die Ertüchtigung in den nächsten 3 Jahren vorgesehen? Bitte als Aufzäh- lung der Linien in Chronologie des Fertigstellungsdatums. Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die nächsten drei Jahre, also bis einschließlich 2016, sind Umbauten für die Freigabe für Flexity-Bahnen auf der Wühlischstraße in Friedrichshain (M13) vorgese- hen. Infolge anstehender Planfeststellungsverfahren und vorbehaltlich der Finanzierung kann mit der Ertüchtigung für die M1 in Pankow und für die SL 21 in Friedrichshain erst frühestens 2017 begonnen werden.“ Frage 5: Gibt es Tramlinien, die für Flexity-Züge nicht ertüchtigt werden können. Wenn ja, welche und weshalb? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Es gibt keine Linien, die für Flexity-Bahnen nicht ertüchtigt werden können.“ Berlin, den 28. Juni 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013)