Drucksache 17 / 12 189 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Haltestellen für Tram und Bus mit gemeinsamer Bahnsteigkante Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele Haltestellen im Stadtgebiet sind bautechnisch dafür ausgelegt, dass sowohl Tram als auch Bus an der selben Bahnsteigkante halten können? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „An drei Haltestellen können Straßenbahnen und Busse in einer Fahrtrichtung an derselben Bordsteinkante halten. An acht Haltestellen ist dies in beiden Fahrtrichtungen möglich.“ Frage 2: Auf welchen Tram- und Buslinien wurde die- se Betriebsart schon mehrheitlich umgesetzt? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die zur Frage 1 genannten Haltestellen sind Schwerpunkthaltestellen an Verknüpfungspunkten der beiden Verkehrsträger. Folglich wurde diese Betriebsart auf kei- ner Linie mehrheitlich umgesetzt.“ Frage 3: Wie viele Haltestellen werden in den nächs- ten 3 Jahren auf diese Betriebsart entsprechend umge- baut? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „In der Planung für die nächsten Jahre befinden sich drei Haltestellen für je eine Fahrtrichtung und sieben Hal- testellen für beide Richtungen.“ Frage 4: Welche Baukosten entstehen dabei durch- schnittlich pro Haltestelle? Welche Mehr- oder Minder- kosten entstehen ggü. der getrennten Lösung? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Baukosten weichen entsprechend der Örtlichkeit und der Rahmenbedingungen stark voneinander ab. Zudem gehört zu einer kombinierten Haltestelle auch ein Gleis, das auf entsprechender Länge von Bussen befahren wer- den kann. Für eine Haltestelle fallen Investitionen von ca. 60.000 EUR je Insel, zuzüglich ca. 100.000 EUR für 100 m Gleis, an. Die Gehweghaltestellen für Busse wer- den nicht von der BVG AöR, sondern von den Bezirken hergestellt. Deren Preise sind uns nicht bekannt. Nicht berechenbar sind jedoch veränderte Lichtsignal- anlagen, auch zum Aus- und Wiedereinfädeln der Busse und andere örtliche Besonderheiten, wie der erforderliche größere Gleisabstand.“ Frage 5: Gibt es Haltestellen, die nicht entsprechend umgebaut werden können, weil vorhandene Bebauung oder Straßenplanum dies verhindert? Wenn ja, bei wie vielen Haltestellen und auf welchen Linien ist dies der Fall? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die kombinierten Haltestellen benötigen einen größeren Gleisabstand und eine auskömmliche Haltestellenbreite. Eine Überprüfung aller in Frage kommenden Haltestellen auf die bauliche und verkehrliche Realisierbarkeit wurde bisher nicht durchgeführt.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 189 2 Frage 6: Wie viele Tramhaltestellen haben keinen Bahnsteiggleichen Zugang zur U-Bahnstation, sofern sich eine U-Bahnstation direkt im Bereich der Tramhaltestelle befindet? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Einen bahnsteiggleichen Zugang von der Straßenbahn zur U-Bahn kann es im Berliner Nahverkehrsnetz nicht geben, da dafür die Straßenbahn und die U-Bahn in einer Ebene fahren müssten. Es muss immer ein Aufzug oder eine Treppe genutzt werden. Grundsätzlich sind die Straßenbahn-Haltestellen in unmittelbarer Nähe zu den U-Bahnhöfen, um den Fahr- gästen möglichst kurze Umsteigewege zu ermöglichen. Nur an neun Straßenbahn-Haltestellen kann ein nahelie- gender U-Bahnhof nicht unmittelbar erreicht werden.“ Berlin, den 28. Juni 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013)