Drucksache 17 / 12 192 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 06. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort StEP Wohnen vs. Naturschutz, Moorlinse Buch? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt das Land Berlin ein Unter- schutzstellungsverfahren einzuleiten mit dem Ziel der Ausweisung als NSG? Wenn nein - warum nicht? Antwort zu 1: Die „Moorlinse Buch“ ist ein wertvolles Feuchtgebiet, welches einer Vielzahl von auch europäisch geschützten Arten Lebensraum bietet. Das Gebiet ist in seinem engen Kernbestand Teil des dortigen Landschafts- schutzgebietes Buch vom 23. Juni 2002 (Gesetz- und Verordnungsblatt [GVBl.] S. 230), geändert durch Ver- ordnung vom 30. November 2007 (GVBl. S. 671). Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet, welche auch bestimm- te weitere, umliegende Flächen umfassen müsste, um das Feuchtgebiet dauerhaft als solches und als Lebensraum der dort vorkommenden geschützten Arten zu sichern, entspricht nicht dem gegenwärtigen Stand der bezirkli- chen Bauleitplanung, nach der die Fläche der Moorlinse Buch als Hauptbestandteil einer künftigen Parkanlage stärker der Erholungsnutzung dienen soll. Frage 2: Der B-Plan XIX- 35 ruht seit mehreren Jah- ren. Wie sind der derzeitige Planungsstand und die recht- liche Situation nach 16 Jahren? Antwort zu 2: Die Nummerierung des Bebauungs- plans XIX-35 wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 30. Januar 2007 redaktionell in Bebauungsplan XIX- 35b berichtigt. Nach Auskunft des Bezirks ruht das Be- bauungsplanverfahren XIX-35b seit 2007. Der Geltungs- bereich des Bebauungsplans XIX-35b gilt als Außenbe- reich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der letzte Bebauungsplan-Verfahrensstand ist die Trägerbetei- ligung von 1997. Frage 3: Ist es zutreffend, dass Teilflächen im Randbe- reich der Moorlinse an die einst landeseigene und 2004 privatisierte, börsennotierte GSW verkauft wurden? Antwort zu 3: Größere Teilflächen im jetzigen Rand- bereich der nunmehr erweiterten Moorlinse wurden mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 1999 an die Stadtent- wicklungsgesellschaft Buch mbH verkauft. Diese Gesell- schaft ist eine Tochtergesellschaft der einst landeseigenen und 2004 privatisierten und börsennotierten GSW. Frage 4: Hat das Land Berlin mit der GSW (im Rah- men des B-Planverfahrens XIX- 35) einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen? Welchen Inhalts ist der Vertrag? Ist der Vertrag noch gültig? Antwort zu 4: Das Land Berlin hat mit der Stadtent- wicklungsgesellschaft Buch mbH einen Rahmenvertrag über die städtebauliche Entwicklung in Buch V (Ab- schlussdatum: 14.Dezember 1999), eine Rahmenvereinba- rung zur Erschließung im Gebiet der städtebaulichen Entwicklung „Buch V“ Bezirk Pankow von Berlin (Abschlussdatum : 3. Juli 2000), einen Erschließungsvertrag für das Teilgebiet Bebauungsplan XIX-35a (Abschlussda- tum: 6. April 2001), einen Vertrag zur Herstellung einer Lichtsignalanlage (Abschlussdatum: 23. August 2000), einen Ausführungsvertrag über den Neubau einer Sport- anlage (Abschlussdatum: 27. November 2000) und einen Vertrag für ein Moratorium (Abschlussdatum: 29.März 2004) abgeschlossen. Nach dem Vertrag zum Moratorium wurden die Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag über die städtebauliche Entwicklung in Buch V und die Pflich- ten aus der Rahmenvereinbarung zur Erschließung im Gebiet der städtebaulichen Entwicklung Buch V weitest- gehend ausgesetzt. Der Erschließungsvertrag für das Teil- gebiet Bebauungsplan XIX-35a ist nach dem Vertrag zum Moratorium schwebend unwirksam. Der Ausführungsver- trag über den Neubau einer Sportanlage ist weitgehend vollzogen. Die Darstellung der Vertragsinhalte der verschiedenen städtebaulichen Verträge würde den Rahmen einer Klei- nen Anfrage sprengen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 192 2 Frage 5: Unter welchen Bedingungen kann das Land Berlin Flächen zurück erhalten, um sie für den Natur- schutz zu sichern? Antwort zu 5: Gemäß dem Vertrag zum Moratorium muss nach dem Ende des Moratoriums eine einvernehm- liche Klärung der zukünftigen Nutzungsziele erfolgen. Nach § 2 des Vertrags zum Moratorium muss der Grund- stückskaufvertrag an die einvernehmlich geklärten zu- künftigen Nutzungsziele angepasst werden Frage 6: Können die Grundlagen geschaffen werden, für diese wertvolle Fläche eine Umnutzung im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen anzustreben? Antwort zu 6: Da das wertvolle Feuchtgebiet aus überwiegend geschützten Biotopen gemäß § 30 Bun- desnaturschutzgesetz bzw. § 28 Berliner Naturschutzge- setz sowie geschützten Röhrichtbeständen gemäß § 29 Berliner Naturschutzgesetz besteht, kann es durch weitere Kompensationsmaßnahmen kaum aufgewertet werden. Frage 7: Die BVV Pankow hat in ihrem Beschluss VII-0420/2013 (Vorentwurf StEP Wohnen) eine Bebau- ung der Flächen südlich der Moorlinse Buch abgelehnt – siehe Absatz I, Punkt 3.: „Auf die Einbeziehung von Buch V (südlich der Moorlinse) ist zu verzichten“. Ist dieser Beschluss dem Senat bekannt? Wenn ja, welche Schluss- folgerungen werden daraus gezogen? Frage 8: Beabsichtigt der Senat – nachdem ihm der hohe naturschutzfachliche Wert der Moorlinse sowie der umliegenden Flächen bekannt ist - den FNP in diesem Bereich zu ändern? Antwort zu 7 und 8: Die Fläche ist im Entwurf Stadt- entwicklungsplan (StEP) Wohnen für eine nachrangige Inanspruchnahme nach dem Jahr 2025 eingestuft worden. Aufgrund dieser zeitlichen Einordnung wird kurz- und mittelfristig kein Handlungsbedarf für planerische Aktivi- täten des Senats gesehen. Dem Senat ist der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung bekannt. Berlin, den 27. Juni 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013)