Drucksache 17 / 12 193 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 06. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Anforderungen an Schöffen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Absolvieren Schöffen Lehrgänge oder Seminare als Vorbereitung für ihre „richterliche“ Aufgabe und welche Berufsträger führen solche gegebenenfalls durch? 2. Welchen zeitlichen und inhaltlichen Umfang haben diese und werden solche Lehrgänge/Seminare für Schöf- fen wiederholt? Zu 1 und 2.: Alle Schöffinnen und Schöffen erhalten mit der Benachrichtigung über ihre Wahl zunächst ein ausführliches Merkblatt über ihre Rechte und Pflichten. Die weitere Einweisung findet durch die jeweiligen Vor- sitzenden der Spruchkörper individuell statt. Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen erschienen darüber hinaus nur begrenzt sinnvoll, da der Einsatzbereich, die Einsatz- häufigkeit und die Vorkenntnisse der Schöffinnen und Schöffen sehr unterschiedlich sind. Dabei ist auch zu be- achten, dass die gesetzgeberische Entscheidung für den Einsatz von Schöffinnen und Schöffen gerade darauf ab- zielt, Personen ohne vertiefte Kenntnisse des Straf- und des Strafprozessrechts am Strafverfahren und an den zu treffenden Entscheidungen teilhaben zu lassen. Darüber hinaus bieten private Einrichtungen wie die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen re- gelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die in den Ber- liner Strafgerichten bekannt gemacht werden. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013)