Drucksache 17 / 12 196 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 07. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Einsatz von Videotechnik bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Wohnungsbaugesell- schaften in Berlin nutzen moderne Videotechnik in ihren Objekten zur Prävention von Straftaten und vor Vanda- lismusschäden (Angaben bitte je Wohnungsbaugesell- schaft)? Antwort zu 1.: Alle sechs landeseigenen Gesellschaf- ten setzen in einigen wenigen Schwerpunktbereichen mo- derne Videotechnik zur Prävention und Aufklärung von Straftaten und Vandalismusschäden ein. Frage 2: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Einsatz dieser Videotechnik und für welche Bereiche des öffentlichen bzw. privaten Bereichs ist dies geregelt? Antwort zu 2.: Der Einsatz von Videotechnik erfolgt auf der Grundlage der §§ 6b und 28 des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG), soweit es sich um „öffentlich zugängliche Räume“ handelt. Der Einsatz von Videotechnik erfolgt generell nicht im öffentlichen Raum. Die Überwachung erfolgt ausschließlich im nichtöffentlichen Raum zum Schutz des Eigentums und zur möglichen Feststellung und Verfolgung von Straftaten an den Immo- bilien unter Berufung auf das Hausrecht. Darüber hinaus erfolgt der Einsatz von Technik als Prävention zur Ver- hinderung von Straftaten (insb. Diebstahl). Frage 3: Wie bewertet der Senat den Einsatz von Vi- deotechnik zur Vermeidung bzw. der Aufklärung von Straftaten im Bereich der Wohnungswirtschaft insgesamt? Antwort zu 3.: Der Senat sieht in dem Einsatz von Vi- deotechnik ein wichtiges Hilfsmittel, um zum Beispiel in Wohngebieten mit hohen Kriminalitätsraten (sog. „Problemkiezen “), die Mieterinnen und Mieter und ihre Besucherinnen und Besucher zu schützen sowie zur Vermei- dung von Vandalismus und Graffiti. Frage 4: Sind dem Senat weitere Pläne der städtischen Wohnungsbaugesellschaften bekannt, den Einsatz bzw. den Ausbau der Videotechnik zu verstärken, um auch präventiv gegen Straftaten und Vandalismusschäden aktiv zu werden (Angaben bitte je Gesellschaft)? Antwort zu 4.: Es sind überwiegend keine Neuinstal- lationen von Videoanlagen in den Wohnquartieren der sechs landeseigenen Gesellschaften geplant. Im Rahmen der Modernisierung werden einzig die Häuser der GE- SOBAU im Märkischen Viertel mit entsprechenden An- lagen ausgerüstet. Die bestehenden Videoanlagen bleiben in Abstim- mung mit dem Datenschutzbeauftragten präventiv gegen Vandalismus und Straftaten bestehen. Frage 5: Trifft es zu, dass die Wohnungsbaugesell- schaft HOWOGE die komplette Videoüberwachung in ihren Objekten eingestellt hat, wenn ja, warum und wie bewertet der Senat diese Maßnahme bzw. welche Konse- quenzen will er daraus ziehen? Antwort zu 5.: Nein. Aktuell sind Videoanlagen in sechs Wohngebäuden der HOWOGE im Einsatz: - Erich-Kurz-Straße 5,7 - Erich-Kurz-Straße 9 - Am Tierpark 66 - Alt Friedrichsfelde 68 - Rhinstraße 2/4 - Massower Straße 13 Berlin, den 04. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2013)