Drucksache 17 / 12 197 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 07. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Opferschutz in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben nimmt der Opferschutzbeauftrag- te des Landes Berlin vorrangig war? Zu 1.: Der Opferbeauftragte berät hilfesuchende Bür- gerinnen und Bürger darüber, wie und wo ihnen konkret geholfen werden kann. Er berät auch Behörden und ande- re Einrichtungen (z. B. Rotes Kreuz) in Fragen der Opfer- hilfe. Er macht Vorschläge, um die Situation von Opfern, insbesondere solche von Gewalttaten, zu verbessern, und gibt zu Regelungsvorschlägen, die Auswirkungen auf Opferrechte oder den Opferschutz haben können, Stel- lungnahmen ab. So setzt er sich z. B. für eine Stärkung des Adhäsionsverfahrens sowie des Opferentschädi- gungsgesetzes ein. Er baut ferner gegenwärtig ein Netzwerk aus den be- stehenden Hilfsangeboten der Polizei und der Justiz im Bereich der Opferhilfe und den privaten Opferhilfeorgani- sationen auf und stellt Verbindungen zu Sozialeinrichtun- gen her, z. B. um die Rechte von Opfern besser in Behin- derten- und Alteneinrichtungen bekannt zu machen. Er beteiligt sich auch an der Erstellung von Informati- onen zur Opferhilfe im Land Berlin. Er betreibt Öffent- lichkeitsarbeit und hält Vorträge, um die Opferhilfe besser in der Gesellschaft zu verankern. 2. Wie viele Menschen haben sich in den letzten Jah- ren an den Opferschutzbeauftragten gewandt und mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt? Zu 2.: Der Opferbeauftragte hat seine Aufgabe am 1. Oktober 2012 übernommen. Seitdem haben sich ca. 250 Bürgerinnen und Bürger an ihn gewandt mit der Bitte zu klären, welche Opferhilfeeinrichtung im jeweiligen Fall helfen kann. Andere Petentinnen und Petenten waren mit der Einstellung eines Verfahrens unzufrieden und erbaten Auskunft, ob eine Beschwerde sinnvoll ist. Schließlich spielten Fragen der inneren Sicherheit oder das Unver- ständnis über Strafurteile eine Rolle. Ca. ein Drittel der Anfragen lag nicht im Aufgabenbereich des Opferbeauf- tragten. Vielfach handelte es sich dabei um Bürgerinnen und Bürger, die sich als von Behördenwillkür Betroffene betrachteten. Zum Teil betrafen Anfragen auch Staatsan- waltschaften oder Gerichte anderer Bundesländer. 3. Plant der Senat weitere Maßnahmen, die die Bedeu- tung der bisherigen Institution des Opferschutzes in Ber- lin weiter stärkt sowie diese mehr ins öffentliche Be- wusstsein rückt, wenn ja, welche Maßnahmen sind ge- plant? Zu 3.: Es bleibt Ziel des Senats, Opfern von Straftaten die größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Die Ein- setzung eines Opferbeauftragten soll die Bedeutung dieses Ziels unterstreichen und die Opferhilfe ins öffentliche Bewusstsein rücken. Durch seine Beratung sollen die Auswirkungen von Straftaten auf die Opfer verstärkt bei der Arbeit der Strafjustiz Berücksichtigung finden. Ver- schiedene Maßnahmen, die den Opferschutz und die Op- ferhilfe unmittelbar weiter verstärken sollen, wie z. B. die Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs, sind geplant. Dem Opferschutz dienen mittelbar aber auch andere Maßnah- men zur Kriminalitätsbekämpfung oder zur Gewaltprä- vention, wie z. B. das Projekt zur effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität sowie Überlegungen zur Stärkung des beschleunigten Verfahrens und die Errichtung einer Gewaltschutzambulanz. Berlin, den 18. Juni 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jun. 2013)