Drucksache 17 / 12 198 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 07. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Einsatzmöglichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem ehrenamt- lichen Engagement der Mitglieder der Freiwilligen Feu- erwehr in Berlin bei? Zu 1.: Die Berliner Feuerwehr besteht gemäß Feuer- wehrgesetz (FwG) aus der Berufsfeuerwehr (BF) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF). Bei der FF können zudem Jugendfeuerwehren (JF) eingerichtet werden. Die FF wird in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in gleicher Weise wie die BF angesehen und eingesetzt. Grundlage sind die §§ 6 und 7 FwG, welche eine Gleichbehandlung von FF und BF deutlich machen. Hier werden u. a. Rechte und Pflichten der FF aufgezeigt, die denen der BF nach beamtenrechtlichen Vorschriften gleichstehen. Dem Eh- renamt der FF wird daher die gleiche Bedeutung zuteil wie der Tätigkeit der BF. 2. Wie viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wurden in den letzten zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen für dienstuntauglich erklärt und inwieweit wur- den diese ersetzt, wie viele davon galten als übergewich- tig? Zu 2.: Insgesamt wurden in den letzten zwei Jahren 100 Personen für dienstuntauglich befunden und 37 Per- sonen als eingeschränkt einsatzfähig eingestuft. Dem ge- genüber stehen im gleichen Zeitraum ca. 150 Neueinstel- lungen. Eine Anzahl der davon als übergewichtig gelten- den Personen kann nicht benannt werden, da dies unter die ärztliche Schweigepflicht fällt und den zuständigen Direktionen nicht mitgeteilt wird. 3. Welche Tätigkeiten dürfen z.B. übergewichtige Feuerwehrleute ausführen und welche Aufgaben dürfen die aufgrund dieser objektiven Tatsache nicht ausüben? Zu 3.: Übergewichtige Feuerwehrleute dürfen keine unmittelbaren Tätigkeiten im Einsatzdienst ausüben. In der so genannten Verwendungsmatrix, welche als Bestandteil der Geschäftsanweisung Feuerwehruntersu- chung für die FF und BF gleichermaßen gilt, ist festgehal- ten, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen wel- che Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Siehe hierzu Anlage 1. 4. Trifft es zu, dass ein regelmäßiger Sporttest (G26.2 bzw. G 26.3) zur Einschätzung der Diensttauglichkeit – wie in anderen Bundesländern üblich – nicht ausreicht, wenn ja, warum nicht? Zu 4.: Ein regelmäßiger Sporttest wird bei der Berli- ner Feuerwehr nicht durchgeführt. Grundlage zur Ein- schätzung der Dienstfähigkeit bildet die Geschäftsanwei- sung Feuerwehruntersuchung, welche die erforderlichen Untersuchungen für die Verwendung im Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr (BF und FF) auf Basis zuvor durchge- führter Gefährdungsbeurteilungen regelt. Die Untersu- chungen orientieren sich an unterschiedlichen Berufsge- nossenschaftlichen Grundsätzen und nicht nur an den Grundsätzen 26 (Atemschutzgeräte). Ergeben sich aus der Untersuchung Bedenken (Einschränkungen) bei der ge- sundheitlichen Eignung, so gelten die betroffenen Feuer- wehrleute (BF und FF) als eingeschränkt dienstfähig und dürfen aus fürsorgerischen Gründen nur noch gemäß Verwendungsmatrix eingesetzt werden. Berlin, den 28. Juni 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013) Funktionen im Schichtdienst der Berliner Feuerwehr kein Tragen von kein Tragen von beim Heben u. Tragen korrigierte starke kein Fahren von keine nicht umluft- Maskenfilter/ von Lasten von Schwerhörigkeit Einschränkung/ Dienst- Arbeiten unter schichtdienst- unabhägigen Infektionsschutz- über 25 kg mit nicht implantiertem Verlust des kraftfahrzeugen Absturzgefahr fähig Atemschutzgerät maske Hörgerärt Riechorgans (G 41) P3 *) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) Funktionen auf Staffelführer gehobener Dienst X Lösch- und Staffelführer mittlerer Dienst X Rettungsdienst- Maschinist / Melder Staffelfahrzeug X X fahrzeugen A-Truppführer Staffelfahrzeug X X A-Truppmann Staffelfahrzeug X X Wassertruppführer Staffelfahrzeug X X Wassertruppmann Staffelfahrzeug X X DL-Führer X X DL-Maschinist X Rettungsdiensttruppführer RTW X X X³) Rettungsdiensttruppmann / Fahrer RTW X X X X³) FF - First Responder X X X³) FF - Schlauchtrupp X RDV auf BF-RTW FF-Standort X X X X³) Funktionen Fahrzeugführer / Fahrer / RDV NEF X X X³) auf Sonderfahrzeugen Löschbootführer X (nicht SE FG) Löschbootmaschinist X Fahrer RDV GW RettMat X X X X X Fahrzeugführer KLEF X X X X X Fahrer KLEF X X X X X Fahrer LKW X X X X X X Fahrzeugführer Wechselladerfahrzeug X X X X X X Fahrer Wechselladerfahrzeug X X X X ELW Führungsgehilfe / Fahrer X X X X X Fahrer Fahrbereitschaft X X X X X Funktionen auf Staffelführer gehobener Dienst TD Sonderfahrzeugen Staffelführer mittlerer Dienst TD SE FG Truppführer TD Truppmann TD Höhenrettungsdienst alle Funktionen Führungsfunktionen A-Dienst X X B-Dienst X C-Dienst X Fernmeldeeinsatzdienst Einsatzleiter Fernmeldeeinsatzdienst X X X X X X¹) der SE IT Gruppenführer Fernmeldeeinsatzdienst X X X X X X¹) Fahrer ELW 3 / Sprechfunker X X²) X X X Fahrer Fernmeldeeinsatzwg./Sprechfunker X X²) X X X²) Rückwärtiger Fernmelder X X X X X X X Lagekartenführer ELW 3 X X X X X X Fw Lagedienst Führungskraft X X X X X X X Fw-Leitstelle Aufsicht/ Fernmelder/ Pflege Einsatzmittel X X X X X X X Fernmelderaum Fernmelder X X X X X X X FF - Melder X X X X X X Funktionen außerhalb des Schichtdienstes X X X¹) X X X X X Einschränkungen durch Erkrankungen wie z.B. o andere orthopädische Erkrankungen *) Sonderfälle nach Operationen u. Wiedereingliederungen werden gesondert geregelt o Allergien o Hauterkrankungen ¹) soweit die vorhandene Einschränkung das Ausüben der jeweiligen Funktion zulässt o Störung des Gleichgewichtorgans ²) Die Funktion darf ausgeführt werden, wenn pro Fahrzeugbesatzung mindestens bei einer Funktion die Einschränkung nicht gegeben ist. sind Einzelffallentscheidungen. 3) Arbeiten in gefährdeten Bereichen nur mit Sicherungsmaßnahmen Eine Verwendungsmöglichkeit des Betroffenen ist gemäß GA Feuerwehr- Untersuchung zu dokumentieren. Anlage 1 GA Feuerwehruntersuchungen (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Angehörigen der Berliner Feuerwehr) Übersicht zulässige gesundheitliche Einschränkungen Stand 25.05.2011 In der jeweiligen Funktion zulässige Einschränkungen der Feuerwehrdienstfähigkeit Bürodienst/Tagesdienst im 8-Std.-Dienst/Tagesdienstergänzungskraft eingeschränkte Atemschutztauglichkeit sonstige Einschränkungen ka17-12198 KA 1712198 Anlage 1