Drucksache 17 / 12 209 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 10. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2013) und Antwort Wie wird die Landesbürgschaft für die Berlinovo kontrolliert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer wurde bei der für die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH übernommenen Landesbürgschaft als Bürgenmandatar eingesetzt? Zu 1.: Ein Bürgenmandatar wurde nicht eingesetzt. Das Abgeordnetenhaus hatte mit Beschluss vom 25.10.2012 dem Abschluss der Vereinbarung zur Neuord- nung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der berlinovo-Gruppe (NOV) zugestimmt. Die Ver- einbarung wurde am 20.12.2012 geschlossen und beendet die Risikoabschirmung nach der Detailvereinbarung vom 16.4.2002 (DetV) hinsichtlich der Erfüllungsgarantien. Gleichzeitig hat sich das Land gegenüber der Finanzbetei- ligungs- und Verwaltungs GmbH (LPFV), eine Tochter der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, verpflichtet, sie vor Insolvenzrisiken abzusichern. Weitere Sicherhei- ten zugunsten der berlinovo-Gruppe hat das Land nicht übernommen. 2. Wie beurteilte der Bürgenmandatar die Übernahme der Bürgschaft? 3. Welche Funktionen übernahm der Bürgenmandatar im Einzelnen? 4. Welche Informationen fließen in die Arbeit des Bürgenmandatars ein? 7. Wie wurde in Fällen verfahren, in denen der Bür- genmandatar zu Einschätzungen kam, die von denen des Landes Berlin abwichen? Zu 2. bis 4. und 7.: Im Hinblick auf die Antwort zu 1. entfällt eine Antwort. 5. War und ist bei Investitionen bzw. Deinvestitionen von wesentlicher Bedeutung der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH eine Zustimmung des Landes Berlin erforderlich? Wenn ja, um welche Investitionen bzw. De- investitionen handelte es sich bislang im Einzelnen? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Berlinovo wird als normale Landesgesellschaft geführt. Entscheidungen über Investitionen und Desinves- titionen von wesentlicher Bedeutung sind dem Aufsichts- rat zur Entscheidung vorzulegen. 6. Welche Veränderungen hinsichtlich der Risikopo- sition des Landes Berlin ergaben sich seit Übernahme der Bürgschaft? Zu 6.: Zu den Veränderungen der Risikoposition des Landes bezüglich berlinovo wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Hinsichtlich der Kredit- und Buchwertgarantie als den weiteren Elementen der DetV ergaben sich keine Ände- rungen. Berlin, den 27. Juni 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013)