Drucksache 17 / 12 212 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 07. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2013) und Antwort Weisungsflut und -dschungel in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Weisungen, Empfehlungen und Hinweise /Infos mit welchem Seitenumfang gelten derzeit in den einzelnen Berliner Jobcentern von den folgenden Trä- gern/Stellen: a. Bundesagentur für Arbeit b. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun- desagentur für Arbeit bzw. Arbeitsagenturen c. kommunaler Träger (Land) d. kommunaler Träger (Bezirke) e. Berliner Jobcenter (bitte einzeln nach Trägern/Stellen, Jobcentern und Seitenumfang aufschlüsseln)? 2. Wie viele Weisungen, Empfehlungen und Hinweise /Infos mit welchem Seitenumfang galten seit 2005 in den einzelnen Berliner Jobcentern von den folgenden Trägern/Stellen: a. Bundesagentur für Arbeit b. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun- desagentur für Arbeit bzw. Arbeitsagenturen c. kommunaler Träger (Land) d. kommunaler Träger (Bezirke) e. Berliner Jobcenter (bitte einzeln nach Trägern/Stellen, Jobcentern und Seitenumfang aufschlüsseln)? Zu 1.a,b,e und 2.a,b,e: Detaillierte Daten hierzu wer- den nicht erhoben, so dass auch keine statistische Aus- wertung übermittelt werden kann. Zu 1.c und 2.c: Vom kommunalen Träger (Land) wur- den seit 2005 nachfolgende Ausführungsvorschriften bzw. Rundschreiben erlassen. Diese gelten in Ihrer jeweils ak- tuellen Fassung fort.  Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)  Mitteilung der Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII  Rundschreiben I Nr. 05/2011 über die Umsetzung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II vom 01.03.2012  Rundschreiben I Nr. 8/2006 über Übernahme von Renovierungskosten / Schönheitsreparaturen nach SGB II und SGB XII vom 28.04.2006 Ab 2011 wurde erstmals zu den Leistungen der Bil- dung und Teilhabe eine Regelung getroffen:  Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV- BuT) vom 06.12.2011 Die benannten Regelungen sind auch unter http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/ abrufbar. Zu 1.d und 2.d: Die Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick hat zur Umsetzung der fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 6 SGB II Hilfsmittel, wie beispielsweise Verfahrensregelungen in Form eines Ablaufdiagramms bei Zutrittsverweigerung zur Wohnung einer Leistungs- empfängerin/eines Leistungsempfängers sowie in diesem Zusammenhang zu nutzende Formulare, zur Verfügung gestellt. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Amt für Soziales und dem Jobcenter der Prüfdienst des Amtes für Soziales für die Überprüfung des anspruchsberechtigten Personenkreises des SGB II und SGB XII gemeinsam genutzt. Näheres hierzu regelt eine Dienstanweisung zur Ausgestaltung von Hausbesuchen des Prüfdienstes nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über Wei- sungen, Empfehlungen und Hinweise des kommunalen Trägers (Bezirk) vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 212 2 3. Gibt es berlinweit eine Stelle, die einen Überblick über die jeweils aktuelle Weisungslage in den einzelnen Berliner Jobcentern hat? Wenn ja, welche? Zu 3.: Weder bei der Bundesagentur für Arbeit noch beim Land Berlin gibt es eine Stelle, die einen Gesamt- überblick über sämtliche aktuellen Weisungen beider Träger der Grundsicherung für Arbeit sammelt. 4. Wie viele Stunden ihrer Arbeitszeit verbringen die Mitarbeiter_innen in den Berliner Jobcentern durch- schnittlich pro Woche/Monat damit, sich über die aktuelle Weisungslage auf dem Laufenden zu halten? 5. Wie viele Stunden ihrer Arbeitszeit müssten die einzelnen Mitarbeiter_innen in den Berliner Jobcentern durchschnittlich pro Woche/Monat aufbringen, um sich über die aktuelle Weisungslage auf dem Laufenden zu halten? 6. Wie viele Stunden ihrer Arbeitszeit sind für die Mitarbeiter_innen in den Berliner Jobcentern durch- schnittlich pro Woche/Monat vorgesehen, um sich über die aktuelle Weisungslage auf dem Laufenden zu halten? Zu 4. bis 6.: Daten hierzu werden nicht erhoben. 7. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 7.: An der Beantwortung dieser Anfrage war neben der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bunde- sagentur für Arbeit beteiligt. 8. Ist der Senat aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bereit, die Informationen von Drit- ten, welche in die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eingeflossen sind, in dieser und zukünftigen Kleinen An- fragen gesondert kenntlich zu machen? Wenn nein, wa- rum nicht? Zu 8.: Die Auskunftsobliegenheit des Senats gegen- über dem Abgeordnetenhaus im Rahmen Kleiner Anfra- gen ist in § 50 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses geregelt. Im Einzelfall erforderliche Auskünfte sonstiger sach- bzw. fachkundiger Stellen finden in der Antwort des Senats jeweils Berücksichtigung. Die Informationen und Zuarbeiten dritter Stellen, die in die Beantwortung eingeflossen sind, ergeben sich aus der Geschäftsverteilung des Senats bzw. den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Berlin, den 22. Juli 2013 Dilek K o l a t ______________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013)