Drucksache 17 / 12 215 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 06. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2013) und Antwort BeBearbeitungsdauer von ALG-II-Anträgen in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kennt- nis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regional- direktion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Ar- beit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdau- er von Anträgen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG-II-Anträge) in den Berliner Job- centern in den Jahren seit 2005 (bitte durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Arbeitstagen nach Jobcentern und Jahren getrennt aufschlüsseln)? Zu 1.: Da es keine statistischen Erfassungen zur Bear- beitungsdauer der Anträge gibt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 2. Wie hoch war die Zahl der Neueingänge von ALG- II-Anträgen in den Jahren seit 2005 pro Jobcenter (bitte nach Jobcentern und Jahren getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie hoch war die Zahl der erledigten ALG-II- Anträge in den Jahren seit 2005 pro Jobcenter (bitte nach Jobcentern und Jahren getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie hoch war die Zahl der täglich bearbeiteten An- träge je Bearbeiter_in in den Jahren seit 2005 pro Job- center (bitte nach Jobcentern und Jahren getrennt auf- schlüsseln)? Zu 2., 3., und 4.: Da keine personenbezogene und kei- ne antragsbezogene statistische Beobachtung und Erfas- sung der abgefragten Daten erfolgt, können zu diesen Fragen keine Aussagen getroffen werden. 5. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 5.: Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, der Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit und das Referat II C der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. 6. Ist der Senat aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bereit, die Informationen von Drit- ten, welche in die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eingeflossen sind, in dieser und zukünftigen Kleinen An- fragen gesondert kenntlich zu machen? Wenn nein, wa- rum nicht? Zu 6.: Die Auskunftsobliegenheit des Senats gegen- über dem Abgeordnetenhaus im Rahmen Kleiner Anfra- gen ist in § 50 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses geregelt. Im Einzelfall erforderliche Auskünfte sonstiger sach- bzw. fachkundiger Stellen finden in der Antwort des Senats jeweils Berücksichtigung. Die Informationen und Zuarbeiten dritter Stellen, die in die Beantwortung eingeflossen sind, ergeben sich aus der Geschäftsverteilung des Senats bzw. den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Berlin, den 22. Juli 2013 Dilek K o l a t __________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013)