Drucksache 17 / 12 216 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 10. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2013) und Antwort FaFamiliengericht Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von welchen Eingangszahlen im familienrechtlichen Bereich wurde ausgegangen, als die Schaffung eines weiteren Familiengerichts in Köpenick geplant wurde? 2. Wie haben sich die Eingangszahlen seitdem entwi- ckelt? Zu 1. und 2.: Die Planungen zur Einrichtung eines weiteren Familiengerichts beim Amtsgericht Köpenick sind noch nicht abgeschlossen. Den Planungen liegen die Eingangszahlen der Jahre 2010 und 2011 in Familiensa- chen im Land Berlin zugrunde. Der Anteil der auf den Bezirk des Amtsgerichts Köpenick entfallenden Ein- gangszahlen wurde anhand des Anteils der Bevölkerung des Bezirks des Amtsgerichts Köpenick an der gesamten Bevölkerung des Landes Berlin (ca. 7,0 %) geschätzt. Auf den Bezirk des Amtsgerichts Köpenick entfallen daher in 2010 insgesamt 2.554 Eingänge und in 2011 insgesamt 2.472 Eingänge. Die Eingangszahlen in Familiensachen im Land Berlin sind 2012 im Vergleich zu 2011 leicht um 0,9 % gesunken. Auf den Bezirk des Amtsgerichts Köpe- nick entfallen daher geschätzt 2.450 Eingänge. Eine Än- derung der Planung war bei dieser geringfügigen Ände- rung nicht erforderlich. 3. Mit welchen Eingangszahlen wird für die Zukunft im Sprengel Köpenick gerechnet? Zu 3.: Für den Bezirk des Amtsgerichts Köpenick rechnet der Senat mit stabilen Eingangszahlen. 4. Mit welchem personellen Mehraufwand ist zu rech- nen? Zu 4.: Im Land Berlin ist durch die Einrichtung eines Familiengerichts beim Amtsgericht Köpenick im richter- lichen Dienst, im Rechtspflegerdienst, im Gerichtsvoll- zieherdienst und im Servicebereich nicht mit einem per- sonellen Mehraufwand zu rechnen, da die Verfahren der- zeit vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg bearbeitet werden. Eventuelle Änderungen im Wachtmeisterdienst können erst nach Abschluss der Planungen eingeschätzt werden. 5. Welche Baumaßnahmen sind beabsichtigt, um Räumlichkeiten für das Familiengericht in Köpenick zu schaffen? Diese bitte im Einzelnen mit voraussichtlichen Kosten aufschlüsseln. Zu 5.: Derzeit wird gemeinsam mit der BIM GmbH (Berliner Immobilienmanagement) geprüft, welche bauli- chen Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderun- gen - insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Aus- stattung - an ein Familiengericht in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Köpenick gerecht zu werden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Kostenschät- zung liegt demnach noch nicht vor. Berlin, den 24. Juni 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jul. 2013)