Drucksache 17 / 12 217 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 10. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2013) und Antwort ErErreicht das Berliner Korruptionsregister seine Ziele? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele natürliche und juristische Personen sind zurzeit in dem auf Grundlage des „Gesetzes über die Einrichtung und Führung eines Registers über korrupti- onsauffällige Unternehmen in Berlin - Korruptionsregis- tergesetz“ (KRG) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingerichteten Korruptionsregister gelistet? Bit- te aufschlüsseln nach Art des Rechtsverstoßes i.S.d. § 3 Abs. 1 KRG, der für die Eintragung ursächlich war. Antwort zu 1: Siehe Anlage 1: Mit Datum vom 21. Juni 2013 sind bei 2031 Einträgen von natürlichen Perso- nen zugleich 169 Unternehmen betroffen. Die Deliktsar- ten und ihre Häufigkeit sind dargestellt. Frage 2: In wie vielen Fällen kam es zu Abfragen bei der Informationsstelle durch öffentliche Auftraggeber nach § 6 KRG und auskunftsberechtigte Stellen nach § 7 KRG? Bitte jeweils nach Jahren und Stellen i.S.d. § 7 S. 1 KRG aufschlüsseln. Antwort zu 2: Siehe Anlage 2.1: Dargestellt sind Ab- fragen – seit der Einführung des automatisierten Abrufverfahrens - von Juni 2009 bis Juni 2013 nach §§ 6 und 7 Gesetze über die Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin - Kor- ruptionsregistergesetz (KRG) insgesamt, sortiert nach öffentlichen Stellen. Angaben nur zu Abfragen nach § 7 KRG lassen sich ohne erheblichen Aufwand in der Kürze nicht ermitteln. Letztere kommen eher als Faxabfrage in Betracht als solche im automatisierten Verfahren. Siehe Anlage 2.2: Dargestellt sind alle Abfragen nach §§ 6 und 7 KRG von 2006 bis 2012. Die Unterteilung nach Faxabfrage und automatisiertem Verfahren ergibt für die letzen Jahre ein Überwiegen des automatisierten Verfahrens. Frage 3: Wie viele öffentliche Stellen haben sich bei der zentralen Informationsstelle für eine Abfragebefugnis registrieren lassen? Antwort zu 3: Siehe Anlage 2.1: insgesamt 68 öffent- liche Stellen unterschiedlicher öffentlicher Auftraggeber mit 509 Benutzern; davon derzeit 390 aktive Benutzer- konten. Frage 4: Wie viele Eintragungen wurden bereits nach einem Jahr gemäß § 8 Abs. 1 Nr.1 KRG gelöscht, da den Unternehmen lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 1.000.- € in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auferlegt wurde? Antwort zu 4: Keine. Es wurde der zentralen Informa- tionsstelle auch bisher kein Fall mit einer Geldbuße von nicht mehr als 1.000 Euro mitgeteilt. Frage 5: In wie vielen Fällen wurde eine vorzeitige Tilgung i.S.d. § 8 Abs. 2 KRG wegen Nachweis der wie- derhergestellten Zuverlässigkeit vorgenommen? Wie viele Anträge nach § 8 Abs. 2 KRG wurden gestellt? Antwort zu 5: Bei 73 Anträgen wurden sieben Antrag- steller vorzeitig getilgt. Frage 6: In welchem Zusammenhang steht das Kor- ruptionsregister mit dem Unternehmer- und Lieferanten- verzeichnis für öffentliche Aufträge in Berlin und Bran- denburg? In welcher Weise können Erkenntnisse aus dem Kor- ruptionsregister auch im Unter-nehmer- und Lieferanten- verzeichnis relevant werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 217 2 Antwort zu 6: Im Unternehmer- und Lieferantenver- zeichnis (ULV) sind Unternehmen eingetragen, die gem. § 6 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) bzw. § 6 der Vergabe- und Vertrgsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig und gesetzestreu gelten und somit im Rahmen der Präqualifikation ihre Eignung dar- gelegt haben (sog. Weiße Liste). Im Rahmen dieser auf- tragsunabhängigen Eignungsprüfung muss zur Darlegung der Zuverlässigkeit u.a. eine Eigenerklärung von der An- tragstellerin / dem Antragsteller mit dem Inhalt beige- bracht werden, dass keine Erkenntnis über eine Eintra- gung im Korruptionsregister (sog. Schwarze Liste) vor- liegt. Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Wert ab 15 000 Euro bei der Informationsstelle die Datenlage des Bieters nachzufragen. Die Informationsstelle erteilt auf Antrag Auskunft über Eintragungen im Korruptionsregister an: die mit Vergabeentscheidungen befassten öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die mit der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen befassten Vergabekammern, die mit der Entscheidung über Vergaben befassten Gerichte, die Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit der Verhütung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität befassten Polizeidienststellen. Obwohl die zentrale Informationsstelle und das ULV organisatorisch in einer Gruppe der gleichen Verwal- tungseinheit angebunden sind, ist eine Auskunft aus dem Korruptionsregister direkt an das ULV nach der gegen- wärtigen Gesetzeslage nicht möglich. Mitteilungen über Eintragungen im Korruptionsregister erreichen das ULV ggf. über die Vergabestellen und können zur Streichung einer ULV- Eintragung führen. Eine Streichung aus dem ULV kommt auch bei falschen Eigenerklärungen in Be- tracht. Frage 7: Wie schätzt der Senat nach sieben Jahren den Erfolg des Korruptionsregisters ein, hat es sich als Mittel zur Korruptionsbekämpfung und –aufdeckung bewährt, wo bestehen Verbesserungsmöglichkeiten? Antwort zu 7: Das Korruptionsregister kann im zu- nehmenden Maße als Baustein der Bekämpfung von Un- regelmäßigkeiten beim Wettbewerb um öffentliche Auf- träge gewertet werden. Der Katalog der zur Eintragung führenden Wirtschaftsdelikte geht weit über die Korrupti- onsdelikte im engeren Sinne hinaus. Bei einem Begehren auf vorzeitige Tilgung müssen überzeugende Compli- ance- Maßnahmen dargelegt werden. Das führt zu erheb- lichem Verbesserungsaufwand bei den Betroffenen. In der Praxis zeigt sich, dass Bieter und Bewerber eher Vertragsstrafen als Mittel der Sanktionierung von Ver- fehlungen akzeptieren, da diese ggf. bereits Bestandteil der Kalkulation sind. Die Eintragung in ein Register hin- gegen wird als Makel aufgriffen, da diese verschriftlicht und den berechtigten Vergabestellen zugänglich gemacht wird. Bereits in dieser abschreckenden Wirkung liegt ein Er- folg auch des Korruptionsregisters. Mangels einer bun- desgesetzlichen Regelung haben sich die Länder Bremen und Hamburg das Berliner Gesetz anteilig zum Vorbild genommen. Berlin, den 02. Juli 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2013) VI A 32 Einträge im KR - Personen + Unternehmen - 21.06.2013 Anlage 1 0 0 1 7 14 12 775 1 4 5 4 1 13 7 0 1 1186 0 0 0 2031 0 500 1000 1500 2000 2500 § 11 SchwarzArbG § 16 AÜG § 261 StGB Geldwäsche § 263 StGB Betrug § 264 StGB Subventionsbetrug § 266 StGB Untreue § 266a StGB Beitragsvorenthaltung § 27 StGB, § 92 AuslG Einschleusen von Ausländern § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei § 299 StGB Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 331 StGB Vorteilannahme § 332 StGB Bestechlichkeit § 333 StGB Vorteilsgewährung § 334 StGB Bestechung § 335 StGB besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und § 353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen § 370 AO Steuerhinterziehung § 64 GmbHG Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder § 8 SchwarzArbG § 82 GmbHG Falsche Angaben Gesamt Ei n tr ag u n g n ac h Re ch ts v er st öß en Anzahl VI A 32 Einträge ins KR - Unternehmen - 21.06.2013 Anlage 1 0 0 0 1 2 0 90 0 1 0 0 0 5 3 0 0 67 0 0 0 169 0 50 100 150 200 § 11 SchwarzArbG § 16 AÜG § 261 StGB Geldwäsche § 263 StGB Betrug § 264 StGB Subventionsbetrug § 266 StGB Untreue § 266a StGB Beitragsvorenthaltung § 27 StGB, § 92 AuslG Einschleusen von Ausländern § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei § 299 StGB Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 331 StGB Vorteilannahme § 332 StGB Bestechlichkeit § 333 StGB Vorteilsgewährung § 334 StGB Bestechung § 335 StGB besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und § 353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen § 370 AO Steuerhinterziehung § 64 GmbHG Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder § 8 SchwarzArbG § 82 GmbHG Falsche Angaben Gesamt Ei n tr ag u n g n ac h Re ch ts v er st öß en Anzahl VI A 32 Abfragen nach § 6 und § 7 KRG Automatisiertes Abrufverfahren 21.06.2013 Anlage 2.1 Benutzer des Automatisierten Abrufverfahrens 6/2009 2010 2011 2012 6/2013 Abgeordnetenhaus Berlin 0 0 0 0 24 Aerztekammer Berlin 0 7 23 33 16 AFM Adlershof GmbH 0 6 0 0 0 BA Charlottenburg-Wilmersdorf 315 510 324 286 120 BA Friedrichshain-Kreuzberg 44 126 57 65 13 BA Lichtenberg 103 399 317 273 131 BA Marzahn-Hellersdorf 65 217 229 215 111 BA Mitte 343 421 253 187 109 BA Neukölln 151 245 266 188 134 BA Pankow 624 1081 988 627 285 BA Reinickendorf 222 376 257 287 118 BA Spandau 169 299 198 233 132 BA Steglitz-Zehlendorf 56 211 164 162 66 BA Tempelhof-Schöneberg 221 395 353 224 76 BA Treptow-Köpenick 105 351 162 140 43 BEHALA 0 18 10 5 0 Berlin Partner GmbH 0 0 0 91 43 Berliner Forsten 16 41 38 31 8 Berliner Bäder Betriebe 0 81 104 65 45 Berliner Feuerwehr 0 0 2 126 91 Berliner Stadtreinigungsbetriebe 59 273 291 500 228 Berlinische Galerie 0 2 9 3 1 BIM 672 1006 754 732 457 BVG 569 1827 1838 1669 720 Charite 27 59 3 111 132 degewo 143 229 341 474 228 Deutsche Klassenlotterie 13 21 30 47 15 Dt. Institut f. Wirtschaftsforschung e.V. 0 0 8 8 3 Deutsches Technikmuseum 0 1 19 8 5 DRK Kliniken Berlin 1 3 0 0 0 DSK 5 22 9 19 24 FEZ 0 4 0 0 0 FU Berlin 87 104 152 157 58 Gesobau AG 0 350 503 422 161 Gewobag 24 204 145 168 87 Grün Berlin 1 2 46 130 32 HOWOGE 74 296 447 450 235 HTW 3 8 0 0 0 HU 87 241 189 321 99 Investitionsbank Berlin 0 0 0 111 100 ITDZ 99 430 386 315 61 JVA Moabit 0 15 0 47 0 Kita Nordwest 0 72 31 26 14 KV Berlin 0 2 7 1 0 LABO 0 2 1 0 2 Landesbetrieb f Gebäudebewirtschaftung 0 0 4 9 0 Landeslabor Berlin-Brandenburg 0 0 29 36 12 Letteverein 0 0 34 2 12 Liegenschaftsfonds Berlin 0 9 78 28 8 LVwA 11 109 117 121 37 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 0 0 1 3 0 Pestalozzi-Fröbel-Haus 0 0 10 19 0 Polizeipräsident 0 58 188 269 86 VI A 32 Abfragen nach § 6 und § 7 KRG Automatisiertes Abrufverfahren 21.06.2013 Anlage 2.1 Senfin 0 4 2 0 0 Senstadt 451 905 1084 659 467 SenIntArbSoz 0 1 6 4 27 SenGuV 0 11 3 27 0 Senatskanzlei 0 1 0 0 0 SenWiTech 0 0 2 3 0 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut 0 6 7 9 4 Staatliche Technikerschule Berlin 1 0 0 0 0 Stadt und Land WBG 0 36 97 181 135 Studentenwerk Berlin 75 50 176 217 147 TU Berlin 0 0 0 3 0 Vivantes GmbH 84 61 31 527 90 WBM 2 357 614 510 184 Zentral- und Landesbibliothek Berlin 0 0 0 22 31 Gesamt 4922 11565 11437 11606 5467 VI A 32 Abfragen im KR 2006 - 2012 21.06.2013 Anlage 2.2 0 8.025 0 25.805 0 24.220 4922 20.579 25.501 11565 7.294 18.859 1143710.333 21.770 11606 6.672 18.278 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Gesamt Faxabfrage Automatisiertes Abrufverfahren ka17-12217 Anlage 1 Einträge nach Delikten 06 2013 1 Anlage 1 Einträge Unternehmen nach Delikten 06 2013 2 Anlage 2 1 Abfrage Benutzer-Jahre-130613 Anlage 2 2 Abfragen 06-12