Drucksache 17 / 12 235 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 13. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort Hundebisse 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der steuerlich gemeldeten Hunde von 2011 bis 2012 verändert? Zu 1.: Die maschinelle Hundesteuerstatistik weist zum 31. Dezember 2011 109.746 und zum 31. Dezember 2012 94.369 steuerlich erfasste Hunde aus. Dem zahlenmäßigen Unterschied liegt vor allem eine Änderung der Art der statistischen Auswertung zugrunde. Bis zum Jahre 2011 wurde für die Jahresstatistik die Anzahl der Hunde ermittelt, die im abgelaufenen Kalenderjahr steuer- lich geführt worden waren, auch wenn die Hundehaltung im laufenden Jahr geendet hatte. Seit 2012 werden für die Jahresstatistik die am Stichtag 31.12. gültigen Steuer- konten ausgewertet. 2. Wie viele Hunde sind inzwischen per Mikrochip erfasst, so wie das im Berliner Hundegesetz vorge- schrieben ist? Zu 2.: Das Berliner Hundegesetz sieht lediglich eine Chipkennzeichnungspflicht für Hunde vor. Eine Erfas- sung bzw. Registrierung entsprechend gekennzeichneter Hunde ist deshalb nicht zulässig. 3. Wie viele Hunde sind im vergangenen Jahr durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig geworden und wie ist die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Hunderassen (bitte getrennt nach anspringen und beißen auflisten)? Zu 3.: Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahr- drohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden Pit Bull Terrier 4 7 American Staffordshire Terrier 11 22 Bull Terrier 2 0 Tosa Inu 0 0 Bullmastiff 0 2 Dogo Argentino 1 0 Fila Brasileiro 0 0 Mastin Espanol 0 0 Mastino Napoletano 0 0 Mastiff 0 0 Mischling – „gefährlicher Hund“ 7 16 „Gefährliche Hunde“ insgesamt 25 47 Australian Shepherd 3 0 Beagle 5 2 Bearded Collie 2 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 235 2 Belgische Schäferhunde (Malinois, Tervueren, Groenendael, Laekenois) 6 3 Bernhardiner 1 1 Bobtail (Old English Sheepdog) 1 0 Border Collie 7 2 Border Terrier 1 1 Boxer 8 15 Bracken (verschiedener Herkunftsländer) 0 1 Cane Corso 1 0 Chow Chow 2 0 Collie u. Shetland Sheepdog (Sheltie) 2 3 Dachshunde (Dackel) 13 4 Dalmatiner 4 2 Deutsch Draht-, Kurz-, Lang- oder Stichelhaar 0 3 Deutsche Dogge 6 4 Deutscher Pinscher, Rehpinscher und Zwergpinscher 7 1 Deutscher Schäferhund 75 62 Dobermann 13 12 Dogo Canario 1 1 Dogue de Bordeaux 2 0 Englische Bulldogge und American Bulldog 7 4 English und American Cocker Spaniel 9 3 Fox Terrier 2 2 Französische Bulldogge 2 0 Golden Retriever und Labrador (Retriever) 19 23 Hovawart 6 3 Husky 1 3 Kangal 2 2 Kaukasischer Schäferhund 3 0 Leonberger 2 2 Magyar Vizsla 1 1 Mops 2 0 Parson Russell Terrier und Jack Russell Terrier 22 11 Pudel 3 2 Rhodesian Ridgeback 2 7 Riesenschnauzer 4 4 Rottweiler 29 13 Schweizer Sennenhunde (Berner S., Appenzeller S., Entlebucher S., Großer Schweizer S.) 5 6 Shar Pei 3 3 Shiba Inu 1 2 Spitze 6 0 Staffordshire Bull Terrier 3 7 Terrier (sonstige) 6 3 Tibet Terrier (Hütehund) 0 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 235 3 Weimaraner 6 2 West Highland White Terrier 9 2 Windhund 1 0 Yorkshire Terrier 2 1 Zwergschnauzer 3 1 Mischling, ausgenommen Mischlinge „Gefährliche Hunde“ 269 125 andere Rassen 65 45 Gesamt 655 396 4. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer von Hunden im Berliner Tierheim und wie ist die durch- schnittliche Verweildauer der Listenhunde im Berliner Tierheim? Zu 4.: Nach Angaben des Tierheims betrug die durch- schnittliche Verweildauer von Hunden im Jahr 2011 110,2 Tage. Bei Listenhunden lag die Verweildauer bei durchschnittlich 819,9 Tagen. 5. Wie viel zahlt der Senat dem Berliner Tierheim pro Tag für die Versorgung je Hund und für welchen Zeitraum finanziert der Senat die Unterbringung je Hund? Zu 5.: Zahlungen an den Tierschutzverein (TVB) für die Tätigkeiten betreffend Fund- und Verwahrtiere erfolgen im Rahmen der zwischen dem Land Berlin (vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin) und dem TVB geschlossenen Verträge. Darin ist u. a. vereinbart, dass als Vertragsvolumen Jahrespauschalen (zahlbar in Monatsraten) in Höhe von insgesamt (alle Tiere) rd. 583.000,- € an den TVB entrichtet werden. Dazu erfolgt jedoch aufgrund der im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen und Fristen anhand des tatsächlichen Tieraufkommens und der Verweilzeiten grundsätzlich eine nachträgliche Einzelabrechnung. Entsprechend den vertraglichen Regelungen können sich also geringere oder aber auch höhere Zahlungen an den TVB ergeben (z. B. in 2012 rd. 593.000 Euro, in 2011 rd. 678.000 Euro, in 2010 rd. 668.000 Euro). Bei Verwahrhunden, d. h. bei Hunden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung (z. B. wegen Bissvorfalls) sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen sind, erfolgt vertragsgemäß die Zahlung in Höhe von 16,37 €/Tag bis zur Abholung durch die Tierhalterinnen und Tierhalter oder deren Beauftragte bzw. bis zur Freigabe durch die amtliche Stelle, die die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Einziehung angeord- net hat. Die sich dabei ergebenden Kosten werden durch eine an den TVB zu entrichtende Jahrespauschale in Höhe von rd. 189.500 € (zahlbar in Monatsraten) abgegolten, zu der eine nachträgliche monatliche Einzelabrechnung an- hand der sich dazu tatsächlich ergebenden Unterbrin- gungstage erfolgt. Für Fundhunde beträgt der vereinbarte Tagessatz innerhalb vertraglich festgesetzter Fristen grundsätzlich ebenfalls 16,37 €/Tag, wozu ebenfalls eine nachträgliche Einzelabrechnung erfolgt. Die sich für alle Fund- und Beobachtungstiere (einschl. Fundhunde) sowie zu ver- wahrende Tiere mit Ausnahme von Verwahrhunden er- gebenden Kosten werden zunächst im Rahmen einer Jahrespauschale in Höhe von rd. 240.800 € (zahlbar in Monatsraten) abgegolten, zu der innerhalb der vertrag- lichen Fristen eine nachträgliche monatliche Einzel- abrechnung erfolgt. Die Verwahrfrist für Fundhunde beträgt bis zu fünf Tage. Nicht abgeholte Fundhunde werden dann vom TVB im Rahmen tierschutzrechtlicher Aufgabenstellung mit dem Ziel der unverzüglichen Weitervermittlung in seine Obhut übernommen. Die Kosten für diese vom TVB übernommenen Fundhunde werden dann bis zu weiteren 19 Tagen mit dem Tagessatz von 16,37 €/Tag abgegolten. Für die dem TVB durch übernommene Fundhunde und -katzen entstehenden Kosten wird eine zusätzliche Jahrespauschale in Höhe von rd. 152.500 € (zahlbar in Monatsraten) entrichtet. Es erfolgt dazu ebenfalls nach- träglich eine monatliche Einzelabrechnung gemäß den innerhalb der vorgenannten Fristen (s. o.) sich tatsächlich ergebenden Unterbringungstagen. 6. Wie ist der Stand der Erarbeitung des neuen Hundegesetzentwurfes und welche Pläne hat der Senat, um die vom „Bello-Dialog“ vorgeschlagene Ausweitung der Hundeauslaufgebiete, die Senkung der Hundesteuer, die Hundekotbeseitigung und die Sachkundeprüfung für HundehalterInnen umzu-setzen? 7. Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zu rechnen? Zu 6. und 7.: Die Vorschläge des Bello-Dialogs wer- den in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz zurzeit einer gründlichen fachlichen und recht- lichen Prüfung und Bewertung unterzogen. Im Rahmen dieser Prüfung erfolgt unter anderem ein fachlicher Austausch mit Ländern und Großstädten, in denen es bereits vorgeschlagene Regelungen u. a. zur Registrierung von Hunden oder zum sog. Hundeführerschein gibt. Im Mittelpunkt der Prüfungen steht dabei vor allem eine Aufwand-Nutzen-Einschätzung verschiedener Vorschlä- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 235 4 ge. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz geht davon aus, im 4. Quartal dieses Jahres einen Referentenentwurf vorlegen zu können, der dann mit den zu beteiligenden Senatsverwaltungen, den Bezirken sowie verschiedenen Verbänden und Organisationen beraten werden kann. Im Anschluss daran wird das Gesetz dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt. Vorschläge des Bello-Dialogs, die nicht Gegenstand einer Gesetzesänderung sein können, wurden bzw. werden noch an die dafür verantwortlichen Behörden und Akteure herangetragen. Dazu zählen u. a. die Themen Hundekotbeseitigung, Ausweitung der Auslaufgebiete und Kontrollintensität der Ordnungsämter, zu denen die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz u. a. mit den zuständigen Senatsverwaltungen, den Bezirken und der Berliner Stadtreinigung im Gespräch ist. Berlin, den 09. Juli 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2013)