Drucksache 17 / 12 239 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 14. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort Baumfällungen am Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden im Frühjahr 2013 im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb des Flughafens Tegel gefällt oder eingekürzt? Frage 1.1: Wie viele Bäume davon standen auf Landesflächen? Frage 1.2: Wie viele Bäume davon standen auf Privatflächen? Frage 1.3: Wie viele Bäume sollen noch gefällt werden und warum und wann sollen diese erfolgen? Frage 1.4: Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlagen erfolgten diese Fällungen? Antwort zu 1 bis 1.4: Der internationale Verkehrs- flughafen Berlin-Tegel unterliegt den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Nach den §§ 12 ff LuftVG ist ein Bauschutzbereich festzulegen, in dessen Bereich Baubeschränkungen gelten und gemäß §15 LuftVG andere Hindernisse, wie z.B. Bäume eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen. Auf der Grundlage des § 16 LuftVG haben Eigentümerinnen und Eigentümer zu dulden, dass diese Hindernisse auf die zulässige Höhe abgetragen werden. Durch den Bau- schutzbereich werden u.a. die Anflugverfahren geschützt, die gemäß den internationalen Vorschriften (ICAO Doc. 8168 PANS-OPS) definiert sind und von der DFS (Deutsche Flugsicherung) ermittelt und berechnet werden. Zu den definierten Schutzflächen zählt auch die sog. Visual Segment Surface (VSS) (PANS-OPS (5.4.6)). In der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel hat die DFS insgesamt ca. 250 Bäume ermittelt, die diese VSS durch- stoßen und deshalb gekürzt werden müssen. In einer luftfahrttechnischen Studie sind darüber hinaus nicht nur Durchdringungen der VSS, sondern teilweise auch der PAPI (Precision Approach Path Indicator) Schutzfläche festgestellt worden, die für die sichere Positionsbe- stimmung im Anflug von erheblicher Bedeutung ist. Auf den Landesflächen der Berliner Forsten befanden sich 148, auf den öffentlichen Flächen 26 und auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Tegel 9 Bäume. Auf privatem Gelände wurden 39 und auf dem Gelände der Bundeswehr 24 Bäume ermittelt. Baumfällungen sind weder angeordnet noch stehen derartige Maßnahmen an. Frage 2: In welchen Abständen und wann wurde die Wuchshöhe der Bäume in den entsprechenden Bereichen vor den Start- und Landebahnen des Flughafen Tegel in den letzten 20 Jahren kontrolliert? Frage 2.1: Gibt es für die Kontrollen regelmäßige Intervalle und welche Institutionen führen diese durch? Frage 2.2: Wann fand die letzte Kontrolle statt und wann wurde von wem entschieden welche Bäume gefällt werden sollten? Frage 2.3: Warum mussten die Fällungen, zumindest teilweise, sogar während der Vogelbrutzeit vorgenommen werden? Frage 2.4: Sind bei den zur Vogelbrutzeit durch- geführten Fällungen entsprechende Begutachtungen durch Ornithologen erfolgt? Frage 2.5: Betrafen die Fällungen auch Bäume, die älter als achtzig Jahre alt waren und in den vergangenen Jahren kaum Wachstum aufwiesen? Antwort zu 2 bis 2.5: Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) führt zyklisch alle vier Jahre eine Flächen- befliegung zur Hindernisuntersuchungen durch. Die letzte Überprüfung der Hindernissituation wurde im dritten Quartal 2012 durchgeführt. Dabei sind in 47 Raster- quadraten Durchdringungen des Flächensystems von der Deutschen Flugsicherung GmbH am Flughafen Berlin- Tegel festgestellt worden. Nach der Feinauswertung durch ein amtlich anerkanntes Vermessungsbüro, mit Vermessung der in den Rasterquadraten befindlichen (Einzel-)Hindernisse vom Boden aus, sind ca. 250 Bäume Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 239 2 zugeordnet worden. Die Luftfahrtbehörde hat deshalb auf der Grundlage des § 16 LuftVG entsprechende Duldungs- verfügungen erlassen, um die Maßnahmen wegen der Sicherheitsrisiken schnellstmöglich einzuleiten. Die erfor- derliche Zustimmung der Obersten Naturschutzbehörde Berlin liegt vor, so dass die Baumkürzungen im Einzelfall auch während der Brutzeit der Vögel vorgenommen werden konnten. In jedem Einzelfall wurden entspre- chende Kürzungen unabhängig vom Alter der Bäume durch einen Ornithologen begleitet und durch eine fachlich anerkannte Firma durchgeführt. Private Eigen- tümerinnen und Eigentümer wurden über die geplanten Maßnahmen schriftlich informiert und im Anschluss mit ihnen anhand der örtlichen Gegebenheiten die notwen- digen Maßnahmen abgestimmt. In keinem der Fälle wurde eine Fällung angeordnet. Frage 3: Wie wurden private Eigentümer über die Kontrollen und angeordnete Fällungen von Bäumen auf ihren Grundstücken informiert? Frage 3.1: Wann bzw. mit welcher Vorlaufzeit wurden diese privaten Eigentümer informiert? Frage 3.2: Gibt es, wenn ja wie viel, Widersprüche oder Klagen gegen diese Baumfällungen von Seiten privater Eigentümer? Frage 3.3: Gibt es für Baumfällungen auf privatem Grund Entschädigungen? Frage 4: Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Baumfällungen insgesamt vorgesehen? Antwort zu 3 bis 4: Alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer wurden rechtzeitig über die zwingend durchzuführenden Maßnahmen mit ausreichendem Vor- lauf schriftlich informiert. Mit Ausnahme einer Grund- stückeigentümerin, die Klage im einstweiligen Recht- schutzverfahren begehrt, haben alle anderen privaten Eigentümerinnen und Eigentümer der Kürzung zuge- stimmt. Bei Bäumen handelt es sich nach dem LuftVG um Luftfahrthindernisse, die grundsätzlich einer luft- rechtlichen Genehmigung bedürfen. Das Einkürzen von Bäumen im Bauschutzbereich ist daher aus Sicherheits- gründen geboten. Entschädigungsleistungen und Aus- gleichsmaßnahmen durch die Luftfahrtbehörde sind nicht vorgesehen. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013)