Drucksache 17 / 12 241 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 12. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort Kantinen in den Berliner Senatsverwaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Senatsverwaltungen verfügen über eine Kantine? Zu 1.: Senatsverwaltung Liegenschaft Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei Jüdenstr. 1 10178 Berlin Senatsverwaltungen für Arbeit, Integration und Frauen sowie für Gesundheit und Soziales Oranienstr. 106 10969 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Klosterstr. 47 10179 Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin 2. Zu welchen Preisen (Höchstpreis und Niedrig- preis) wird das Essen jeweils angeboten? Zu 2.: Nach Information der BIM Berliner Immo- bilienmanagement GmbH (BIM GmbH), die im Rahmen der Verwaltung und Bewirtschaftung des Sonderver- mögens Immobilien des Landes Berlin (SILB GmbH) auch für die Verpachtung von Kantinen, Bistros etc. in den SILB-Gebäuden zuständig ist, liegt der Niedrigpreis für ein Mittagessen in der Regel bei unter 3,00 €, teilweise sogar weit unter 2,00 € (Eintopf-Gerichte) und der Höchstpreis bei ca. 4,80 € für ein vollwertiges Haupt- gericht. In einigen Kantinen werden Aktions- und Wok- Gerichte angeboten, welche über den vorgenannten Preisen liegen können. 3. In welchen Kantinen wird das Essen selbst zubereitet ? Zu 3.: In allen unter 1. genannten Kantinen besteht die Möglichkeit, das Essen frisch zuzubereiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 241 2 4. Gibt es Erfahrungswerte über die Zufriedenheit der Besucher? Zu 4.: Gemäß der geltenden Dienstvereinbarung zur Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Kantine, Bistros …(DV Kantine)“ Punkt II. – Zieldefinition, Abs. 3 ff. obliegt eine Befragung hinsichtlich der Kunden- zufriedenheit der jeweiligen Dienststelle sowie der zu- ständigen Personalvertretung. Eine vollständige Umfrage bei den einzelnen Dienststellen war im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht realisierbar. 5. In welchem Zeitrahmen werden die Pächterverträge vergeben? Zu 5.: Die Laufzeiten der Verträge sind je nach Standort und Ausstattung der betreffenden Kantine verschieden. Grundsätzlich werden Laufzeiten von 5 Jahren angestrebt. Sofern ein Kantinenbetreiber hohe Investitionen (z. B. in die Küchentechnik etc.) tätigen muss, benötigt dieser zur Refinanzierung allerdings einen längerfristigen Mietvertrag (mind. 10 Jahre). 6. Gibt es Untersuchungen über die Besucherfrequenzen der Kantinen? Zu 6.: Seitens der befragten BIM Berliner Immo- bilienmanagement GmbH gibt es dort keine Unter- suchungen zu den Besucherfrequenzen. 7. Gibt es grundsätzliche oder weiterführende Aussagen und Ergebnisse über Kantinen in den Bezirks- ämtern, die aus Sicht des Senats hier einer Erwähnung bedürfen? Zu 7.: Erkenntnisse über Kantineneinrichtungen in den Bezirksämtern liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 01. Juli 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013)