Drucksache 17 / 12 243 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 13. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort THW – Ehrenamt im Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen der Hochwassereinsätze 2013 als Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) bislang freigestellt, bitte unterteilt nach Bezirken und Behörden? 2. In wie vielen Fällen wurde dem Antrag auf Frei- stellung im Rahmen der Hochwassereinsätze 2013 von Mitgliedern des THW nicht entsprochen, bitte unterteilt nach Bezirken und Behörden? Zu 1. und 2.: Das Technische Hilfswerk (THW) ist ei- ne Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums des Innern. Im Rahmen der aktuellen Hoch- wassereinsätze haben zahlreiche Beschäftigte des Öffent- lichen Dienstes als Mitglieder des THW Hilfe geleistet. Deren Zahl wird allerdings beim THW nicht zentral er- fasst. Sie liegt auch der Berliner Innenverwaltung nicht vor. Eine Abfrage bei den Berliner Bezirken bzw. Ver- waltungen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Entsprechenden Anträgen auf Freistellung wird im Bedarfsfall regelmäßig und vollumfänglich entsprochen. 3. Wie bewertet der Senat das ehrenamtliche Engage- ment der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes im THW im Rahmen der Hochwassereinsätze 2013 und im Allgemeinen? Zu 3.: Der Berliner Senat unterstützt und begrüßt aus- drücklich das ehrenamtliche Engagement der Beschäftig- ten des Öffentlichen Dienstes durch die sofortige und unproblematische Freistellung im Einsatzfall, wie zuletzt im Rahmen der Hochwassereinsätze geschehen. Dies gilt nicht nur für die freiwilligen Helferinnen und Helfer des THW, sondern auch für alle anderen Katastrophenschutz- organisationen. 4. In welchem Umfang würdigt der Senat das ehrenamtliche Engagement der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes im THW? Zu 4.: Der Berliner Senat würdigt das ehrenamtliche Engagement aller im Katastrophenschutz des Landes Berlin tätigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unter anderem durch die Ausgabe einer sog. Ehrenamts- karte durch die Senatskanzlei als Zeichen der Anerken- nung. Diese Ehrenamtskarte bietet den Empfängerinnen und Empfängern vielfältige Vergünstigungen bei öffentli- chen und privaten Kultur-, Sport- und sonstigen Einrich- tungen. Der für den Katastrophenschutz im Land Berlin zu- ständige Senator für Inneres und Sport verleiht zudem einmal im Jahr im Rahmen einer repräsentativen Veran- staltung das sog. Feuerwehr- und Katastrophenschutzeh- renzeichen an besonders verdiente ehrenamtliche Helfe- rinnen und Helfer der Berliner Hilfsorganisationen, der Freiwilligen Feuerwehr und des THW. Berlin, den 06. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2013)