Drucksache 17 / 12 245 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 14. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort Hundeauslaufgebiete in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hundeauslaufgebiete stehen in den Berliner Bezirken derzeit zur Verfügung, bitte unterteilt nach Bezirken, Lagen sowie öffentlichen und privaten Betreibern? Antwort zu 1: Die entsprechenden Angebote auf öf- fentlichen Flächen des Landes Berlin (ausgewiesene Hundeauslaufgebiete in den Berliner Wäldern sowie Flä- chen für Hundefreilauf in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen) können seit Jahren im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/hundea uslauf/ http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgr uen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/hundefreila uf/index.shtml Über ergänzende Angebote von privaten Betreibern liegen zuständigkeitshalber keine aggregierten Erkennt- nisse vor. Frage 2: Welche Flächen stehen in den Berliner Be- zirken mittelfristig zur Vergabe an private Dritte für die Schaffung und Betreibung von Hundeauslaufgebieten zur Verfügung (es wird insoweit um eine Auflistung unter Angabe des Bezirks, der Lage, Größe sowie Dauer der Verfügbarkeit gebeten)? Antwort zu 2: Im Land Berlin existiert keine gesetz- lich vorgeschriebene gesamtstädtische oder bezirkliche Hundeauslaufsgebietsplanung oder ein Programm zur Abgabe von öffentlichen Flächen an private Dritte, ent- sprechende Übersichten werden daher nicht erstellt. Grundsätzlich entscheiden die Bezirke in eigener Verant- wortung über die Möglichkeiten z.B. einer Verpachtung von geeigneten Flächen in ihrem Fachvermögen an pri- vate Dritte. Eine detaillierte Antwort zu dieser Frage würde um- fängliche Ermittlungen bei den Bezirksämtern erfordern. Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass er in Anbe- tracht des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwan- des davon abgesehen hat. Frage 3: Wie bewertet der Senat das derzeitige Ange- bot von Hundeauslaufgebieten in Berlin? Antwort zu 3: Das Berliner Angebot ist deutschland- weit einzigartig. Allein die in den Berliner Wäldern aus- gewiesenen 12 Hundeauslaufgebiete mit einer Gesamt- größe von etwa 1250 Hektar sind im Vergleich zu ande- ren europäischen Ballungsräumen unübertroffen. Es be- stehen dabei keinerlei gesetzliche Grundlagen, die einen Auftrag zum Bereitstellen von Hundeauslaufgebieten im Wald bzw. einen Anspruch auf solche Gebiete begründen. Die vorhandenen Gebiete bestehen überwiegend seit vielen Jahrzehnten. Heute werden diese Gebiete sehr stark genutzt und mangels entsprechender Angebote im Berli- ner Umland teilweise auch von Brandenburger Hundebe- sitzenden besucht. Die wachsende Zahl von gewerblichen Hundeausführdiensten führt zu einem zusätzlichen An- stieg der Nutzungsintensität. Die Folge sind zunehmende Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen (Hundehaltende im Verhältnis zu Erholungssuchenden, Badenden, Joggenden, Radfahrenden, Reitenden u.a.) sowie den Belangen des Wald- und Wildschutzes. Die in den Grünanlagen zu findenden Flächen für den Hundefreilauf werden von den Bezirken entsprechend der rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der unter- schiedlichen Nutzungsinteressen und fachlichen Belange bestimmt und ausgewiesen. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat gege- benenfalls, sich gegenüber den Bezirken für eine Auswei- tung des Angebots an Hundeauslaufgebieten einzusetzen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 245 2 Antwort zu 4: Hinsichtlich der Lösungs- und Maß- nahmenvorschläge im Ergebnis der umfassenden Beteili- gung von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des soge- nannten Bello-Dialogs werden die Bezirke zurzeit durch den Senat gebeten, die Umsetzbarkeit der Vorschläge zu prüfen und diese soweit als möglich umzusetzen. Der Senat geht dabei davon aus, dass die Bezirke im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung alle Möglichkeiten ausschöpfen, im Rahmen einer sozial gerechten Stadtent- wicklung, die die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen berücksichtigen muss, auch das Bedürfnis nach einer Ausweitung des Angebots an Hundeauslaufge- bieten und Flächen für Hundefreilauf mit einzubeziehen. Dabei sind immer auch die Belange anderer Schutzgü- ter und Interessen wie z.B. sorgenfreies Kinderspiel oder Tierschutz (bodenbrütende Vogelarten, sonstige Wildtie- re) zu beachten. Berlin, den 28. Juni 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2013)