Drucksache 17 / 12 254 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 13. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2013) und Antwort Inklusive Jugendarbeit – wie setzt der Senat seine eigenen Verpflichtungen um? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat von Berlin dem Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 07.- 09.11.2012 in Köln zugestimmt, wonach die Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit auf Grundlage der UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden soll? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abt. Jugend und Familie / Landesjugendamt hat der Beschlussempfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Nr. 113 „Inklusion in der Kinderund Jugendarbeit – Orientierungen zur Umsetzung der UNBehindertenkonvention “ zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, die als Orientierungshilfe für die Ju- gendarbeit dient. 2. Wenn ja, welche Schritte hat der Senat bisher unternommen , um diesen Beschluss umzusetzen? Was wird er noch unternehmen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abt. Jugend und Familie / Landesjugendamt hat die bezirklichen Jugendämter, überbezirkliche Träger der Jugendarbeit und Gremien der Berliner Jugendhilfe über die Empfehlung informiert. In der Kleinen Anfrage Nr. 17/11581 über „Inklusion in Freizeiteinrichtungen“ wurde über Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion betreffenden Ziele in der offenen Kinder- und Jugendarbeit berichtet. Bei Angeboten in den anderen Feldern der Jugendarbeit, die in der unmittelbaren Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gefördert werden, wird inklusive Jugendarbeit in allen Bereichen als Schwerpunkt- thema wahrgenommen und bearbeitet. Die im Landesjugen- dring Berlin zusammengeschlossenen Jugendverbände setzen sich verstärkt für die Umsetzung von Zielen der Inklusion und von Diversity-Ansätzen, u.a. bei der Weiterentwicklung der Juleica-Ausbildung, ein. Die Berliner Jugendbil- dungsstätten haben u.a. gemeinsam mit den Brandenburger Einrichtungen bereits im Oktober 2012 einen Fachtag „Inklusion - Herausforderung für die außerschulische Jugend- bildung (in Kooperation mit Schulen)“ durchgeführt, um pädagogische Ansätze der Inklusion in der außerschulischen Jugendbildung weiter auszubauen. Auch die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik bei der Stiftung SPI hat für Träger von Beteiligungsprojekten einen Fachdiskurs durchgeführt, bei dem es um Ansätze der Inklusion für die Konzepte und die Praxis der Kinder- und Jugendbeteiligung ging. In Ko- operation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg werden im Zusammenhang mit Diversi- ty-Ansätzen Qualifizierungsmaßnahmen für die inklusive Jugendarbeit angeboten. Diese Beispiele verdeutlichen die Schritte hin zu einer fachlichen Weiterentwicklung in Rich- tung Inklusion. 3. Wie wurden und werden die Berliner Bezirke in die Umsetzung des oben genannten Beschlusses einbezogen? 4. Welche zusätzlichen Mittel erhalten die Bezirke zur Umsetzung dieses Beschlusses? 5. Wenn die Bezirke bisher keine Mittel erhalten, wie sollen sie die Umsetzung der Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit anders gewährleisten? 6. Welche Mittel sind für den Haushalt 2014/2015 vorgesehen , um die Verpflichtungen die der Berliner Senat mit Zustimmung zu dem in Frage 1 genannten Beschluss einge- gangen ist, umzusetzen? Zu 3., 4., 5. und 6.: Die Berliner Bezirke setzen die Ziele der inklusiven Jugendarbeit in ihrer Zuständigkeit eigenver- antwortlich im Rahmen der für Jugendarbeit zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel um und stimmen sich hierbei im Rahmen der Facharbeitsgemeinschaft Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Berliner öffentlichen Jugendhilfe über die notwendigen Rahmenbe- dingungen für eine inklusiv ausgerichtete Kinder- und Ju- gendarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ab, um Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen mehr gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Berlin, den 02. August 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013)