Drucksache 17 / 12 255 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 17. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2013) und Antwort Was hat der Berliner Senat unternommen, um unsere Kinder und Jugendlichen aus der Haa- senburg zu befreien? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was hat die zuständige Senatsverwaltung in Kenntnis der katastrophalen Zustände in den Einrichtun- gen der Haasenburg GmbH in Brandenburg, in der Kinder und Jugendliche systematisch unterdrückt werden, ganz konkret wann unternommen, um zu verhindern, dass Berliner Kinder und Jugendliche dort untergebracht wer- den bzw. alle Berliner Kinder und Jugendlichen, die noch dort untergebracht werden, von dort zu befreien? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich aktuell noch in der Einrichtung? Zu 1. und 2.: Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung hat anlässlich der kritischen Berichter- stattung zur Haasenburg GmbH das Thema am 26.04.2013 in der Sitzung der für die Abteilungen Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte und am 08.05.2013 in der Arbeitsgemeinschaft der Berli- ner öffentlichen Jugendhilfe (AGBöJ) behandelt. Die Berliner Jugendämter wurden um Überprüfung der Unter- bringung und insbesondere um Überprüfung des Wohler- gehens der in ihrer Verantwortung untergebrachten Ju- gendlichen und um Übersendung entsprechender Stel- lungnahmen gebeten. Zu den drei aktuell in den Einrich- tungen der Haasenburg untergebrachten Berliner Jugend- lichen haben die jeweils zuständigen bezirklichen Jugend- ämter im Juni dieses Jahres berichtet, dass  eine Selbst- und Fremdgefährdung Anlass für die Unterbringung gab,  der Antragstellung auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen gemäß § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereits mehrere Aufenthalte in Kinder- und Jugendpsychiat- rischen Kliniken bzw. in anderen Jugendhilfeein- richtungen vorausgegangen waren,  die Hilfeplanüberprüfung mit Besuchen der fallzuständigen Fachkräfte vor Ort erfolgte,  keine Anhaltspunkte erkennbar waren, dass die Rechte der Jugendlichen nicht beachtet bzw. ent- würdigende Methoden angewendet werden. Es wird fortlaufend geprüft, ob ein Verbleib, unter Beachtung gewachsener pädagogischer Beziehungen, aber auch mit Blick auf die Einhaltung der Kinderrechte und der Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren, weiter angezeigt ist. Sollte ein weiterer Verbleib entschieden werden, werden diese Einzelfälle von den Jugendämtern engmaschig begleitet. Eine Jugendliche wurde Anfang Juni - wie im Hilfeplan vorgesehen - entlassen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft hat darüber hinaus mit Schreiben vom 26.06.2013 den Berliner Jugendämtern folgendes mitge- teilt: „Im Zusammenhang mit den erneut in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen über Praktiken in den Einrich- tungen der Haasenburg, empfehlen wir dringend bis zur Klärung der Vorwürfe dort keine weiteren Unterbringun- gen zu veranlassen. Bei bereits untergebrachten Jugendli- chen sehen wir unter der gegebenen Informationslage die Notwendigkeit einer aktuellen Überprüfung der laufenden Unterbringung und einer engmaschigen Überprüfung der Einzelfallsituation unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung der Kinderrechte und der Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren.“ Berlin, den 25. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2013)