Drucksache 17 / 12 257 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 13. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2013) und Antwort Ausstattung der Berliner U-Bahnhöfe mit modernen Videokameras Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche U-Bahnhöfe welcher U-Bahnlinie sind aktuell mit jeweils wie vielen modernen schwenk-, neig- und zoombaren Videokameras ausgestattet? Antwort zu 1: Die BVG antwortet dazu: „Folgende U-Bahnhöfe sind aktuell mit moderner Videotechnik ausgerüstet: U1 Kottbusser Tor U2 Alexanderplatz U1 Möckernbrücke U2 Zoologischer Garten U1 Kurfürstendamm U3 Fehrbelliner Platz U5 Alexanderplatz U6 Alt Tegel U5 Frankfurter Tor U6 Leopoldplatz U5 Lichtenberg U6 Friedrichstrasse U6 Mehringdamm U7 Rathaus Spandau U8 Osloer Strasse U7 Fehrbelliner Platz U8 Gesundbrunnen U7 Berliner Strasse U8 Alexanderplatz U7 Möckernbrücke U8 Jannowitzbrücke U7 Mehringdamm U8 Kottbusser Tor U7 Hermannplatz U8 Schönleinstrasse U7 Johannisthaler Chaussee U8 Hermannplatz U9 Osloer Strasse U9 Leopoldplatz U9 Zoologischer Garten U9 Kurfürstendamm U9 Berliner Strasse U9 Rathaus Steglitz“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 257 2 Frage 2: Bis wann werden welche weiteren U-Bahn- höfe welcher U-Bahnlinie mit jeweils wie vielen moder- nen schwenk-, neig- und zoombaren Videokameras aus- gestattet? Antwort zu 2: Die BVG antwortet dazu: „Folgende UBahnhöfe werden ab 2013 mit moderner Videotechnik ausgerüstet: U1 Warschauer Strasse U3 Wittenbergplatz U1 Schlesisches Tor U3 Krumme Lanke U1 Hallesches Tor U1 Wittenbergplatz U5 Hönow U5 Hellersdorf U2 Schönhauser Allee U5 Tierpark U2 Eberswalder Strasse U5 Friedrichsfelde U2 Wittenbergplatz U5 Magdalenenstrasse U2 Olympiastadion U5 Samariterstrasse U2 Bismarkstrasse U2 Pankow U6 Hallesches Tor U2 Stadtmitte U6 Stadtmitte U2 Deutsche Oper U6 Alt Mariendorf U2 Kaiserdamm U7 Rudow U8 Wittenau U7 Lipschitzallee U8 Franz-Neumann-Platz U7 Neukölln U8 Pankstrasse U7 Karl-Marx-Strasse U8 Rosenthaler Platz U7 Rathaus Neukölln U8 Heinrich-Heine-Strasse U7 Südstern U8 Moritzplatz U7 Gneisenaustrasse U8 Boddinstrasse U7 Konstanzer Strasse U8 Leinestrasse U7 Adenauerplatz U8 Hermannstrasse U7 Wilmersdorfer Strasse U7 Bismarkstrasse U9 Turmstrasse U8 Richard-Wagner-Platz U9 Hansaplatz Inklusive der bereits ausgerüsteten U-Bahnhöfe aus Frage 1 werden bis Ende August 2013 756 moderne Videokameras installiert sein.“ Frage 3: Plant der Senat bzw. die BVG mittel- bis langfristig alle U-Bahnhöfe mit modernen schwenk-, neig- und zoombaren Videokameras auszustatten und wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus und wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 3: Die BVG antwortet dazu: „Die zukünftige Ausrüstung der U-Bahnhöfe mit moderner Videotechnik steht in Abhängigkeit der hierfür durch den Senat von Berlin zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel.“ Der Senat plant 2013 noch Investitionen in Höhe von 1,2 Mio. € in Videotechnik. Zum DHH 2014/2015 sind zusätzliche Mittel auch für neue Videotechnik vorge- sehen. Die Abstimmungen laufen noch. Zunächst sind die U-Bahnhöfe mit Videokameras aus- zustatten, die aufgrund der erfassten Vorfälle und Straf- taten besonders auffällig sind und ein hohes Fahrgast- aufkommen verzeichnen. Frage 4: Welche Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung, welcher U-Bahnhof wann mit modernen schwenk-, neig- und zoombaren Videokameras ausge- stattet wird und stimmt der Senat bzw. die BVG der Auffassung zu, dass es sinnvoll ist, zuerst und schnellst- möglich Umsteigebahnhöfe und jene U-Bahnhöfe, auf denen viele Straftaten zu verzeichnen waren bzw. sind, mit modernen Videokameras auszustatten? Antwort zu 4: Die BVG antwortet dazu: „Bei der Auswahl der auszurüstenden U-Bahnhöfe mit moderner Videotechnik finden unter anderem das soziale Umfeld / Standort, die erfassten Vorkommnisse und Straf- taten in Anbetracht der Anzahl und Intensität sowie die tägliche durchschnittliche Anzahl von Fahrgästen Berück- sichtigung.“ Frage 5: Wie hoch sind die Installationskosten und die Wartungskosten einer modernen schwenk-, neig- und zoombaren Videokamera auf einem U-Bahnhof? Antwort zu 5: Die BVG antwortet dazu: „Die Installationskosten belaufen sich auf rd. 2,0 Tsd. EUR pro Kamera. Hinzu kommen die Installationskosten in den Bahnhöfen für Verkabelung etc., die je nach Ört- lichkeit in unterschiedlicher Höhe anfallen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 257 3 Die Wartungs-/ Instandhaltungskosten liegen bei ca. 255,00 EUR pro Jahr.“ Frage 6: Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen gab es im ersten Halbjahr 2013? Antwort zu 6: Im Zeitraum vom 1.Januar 2013 bis 31.Mai 2013 ereigneten sich auf Berliner U-Bahnhöfen 634 Gewaltdelikte, deren Zahl sich aus Raub, Körperver- letzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Sexualdelikten zusammensetzt. Frage 7: Wie häufig forderte die Berliner Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen im ersten Halbjahr 2013 an und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Videomaterial von modernen Kameras? Antwort zu 7: Im Zeitraum vom 01.Januar 2013 bis zum 31.Mai 2013 forderte die Polizei Berlin in 1.195 Fällen Videomaterial aus dem Bereich der BVG an (U- Bahn, Bus, Tram). Die Anforderungen können nicht differenziert den Verkehrsträgern zugeordnet werden, so dass keine Aussage zum Anforderungsvolumen von U- Bahnhöfen vorliegt. Ob das Videomaterial von modernen (digitalen) Kameras aufgezeichnet wurde, wird nicht erfasst. Frage 8: In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen erhielt die Polizei im ersten Halbjahr 2013 verwertbare Hinweise zu möglichen Straftätern, wie viele Straftäter wurden mithilfe der Videoaufnahmen identifi- ziert und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Videomaterial von modernen Kameras? Antwort zu 8: Der Videobeweis wird im Rahmen der Strafverfolgung regelmäßig durch die Polizei Berlin angefordert. Es kann jedoch nicht nachvollzogen werden, ob sich aufgrund der Videodaten verwertbare Hinweise zu möglichen Straftäterinnen oder Straftätern ergaben. In vielen Fällen können Straftäterinnen/Straftäter auch auf andere Weise namhaft gemacht werden, etwa durch Zeu- genaussagen, bei Vernehmungen oder Gegenüberstellun- gen. Insofern sind dann die übermittelten Videodaten als ergänzendes Beweismittel zu sehen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 wurden 29 Personen nach Anforderung des Videomate- rials als Tatverdächtige zu einer Strafanzeige identifiziert. Ob das Videomaterial von modernen (digitalen) Kameras aufgezeichnet wurde, wird nicht erfasst. Frage 9: Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass die modernen schwenk-, neig- und zoombaren Videokameras aufgrund ihrer qualitativ hochwertigen Bilder die Wahrscheinlichkeit erhöhen einen Straftäter identifizieren zu können? Antwort zu 9: Ja. Frage 10: In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte im ersten Halbjahr 2013 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 24 Stunden überschritten war? Antwort zu 10: Die BVG antwortet dazu: „Ab dem 01.06.2012 fand die Umstellung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden statt, daher wurden bereits seit diesem Zeitpunkt keine Videodaten nach 24 Stunden gelöscht.“ Frage 11: In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte im ersten Halbjahr 2013 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war? Antwort zu 11: Die BVG antwortet dazu: „In 22 Fällen konnte dem Antrag nicht entsprochen werden, da die Speicherfrist überschritten war.“ Frage 12: Trifft es zu, dass nur das Videomaterial von modernen Videokameras 48 Stunden lang gespeichert wird, das Material von alten Videokameras aber nur 24 Stunden lang und wenn ja, weshalb und wie kann das vor dem Hintergrund der Änderung des Berliner Datenschutz- gesetzes durch das Abgeordnetenhauses von Berlin vom 10. Mai 2012 sein? Antwort zu 12: Die BVG antwortet dazu: „Diese Aussage trifft nicht zu. Alle Kameras wurden ab dem 01.06.2012 von 24 auf 48 Stunden Speicherfrist umgestellt.“ Berlin, den 12. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)