Drucksache 17 / 12 258 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 13. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2013) und Antwort Nelson-Mandela-Schule II: Fragen zur wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Die Nelson Mandela Schule ist seit dem Jahre 2000 ein Schulversuch, dessen Laufzeit am 31. Juli 2015 endet. Welche wissenschaftliche Einrichtung wurde zu welchem Zeitpunkt beauftragt, die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs durchzuführen? 2. Wann wurden die wissenschaftlichen Instrumente und Methoden der wissenschaftlichen Begleitung festge- legt und wann wurde der Vertrag mit welcher Laufzeit abgeschlossen? 3. Welche Zwischenergebnisse wurden wann und in welchem Rahmen veröffentlicht? 4. Für welchen Zeitpunkt ist mit einem Abschlussbericht zu rechnen und wann wird dieser den schulischen und politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorge- stellt? Zu 1. bis 4.: Eine wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen wor- den, entsprechend wurde keine Einrichtung damit beauf- tragt. Mit der fachlich-pädagogischen Begleitung ist das Referat II E der Abteilung II (Grundsatzfragen der Schul- arten) beauftragt. 5. Welche Ausgaben aus welchen Haushaltstiteln des Landes Berlin und welche weiteren Finanzierungsquellen sind der Entwicklung der Schule zugutegekommen? Zu 5.: Die Schule befindet sich in der Trägerschaft des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf und wird entspre- chend dem Genehmigungsschreiben durch den Schulträ- ger ausgestattet. Die Ausstattung mit Personal richtet sich nach den für jede Grundschule und Integrierte Sekundar- schule (ISS) mit gebundenem Ganztagsbetrieb bis Klas- senstufe 10 vorgegebenen Zahlen in den jährlichen Zu- messungsrichtlinien. Als Besonderheit ist für die Nelson- Mandela-Schule im Genehmigungsschreiben für den Schulversuch in der Fassung vom Februar 2013 Folgen- des geregelt: „Für die Durchführung der Qualifikationsphase erhält die Schule 124 Wochenstunden, für die zum Internationa- len Baccalauréat (IB) führenden Kurse 146 Wochenstun- den; bei signifikantem Anstieg der Schülerzahl erfolgt eine Neuberechnung. (...) Für den erhöhten Aufwand für die Erstellung der Curricula unter Berücksichtigung der Anforderungen des IB, zur Unterrichtsvorbereitung, Fort- bildung in Innovation sowie permanente Tests von Sei- teneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erhält die Schule Ermäßigungsstunden im Umfang von insgesamt 71 Un- terrichtsstunden.“ Der Bezirk als Schulträger hat zudem die Mittel für den Neubau eines Ergänzungsgebäudes und die Mittel für die bauliche Unterhaltung der Schulgebäude im anfallen- den Rahmen aufgebracht. 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 6.: Die Antworten erfolgten aus der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilung II (Grundsatzfragen der Schularten, Privatschulen und Schulentwicklungsplanung, Schulträgerschaft der berufli- chen und zentralverwalteten Schulen, Weiterbildung und Lebenslanges Lernen). 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7.: Nein. Berlin, den 09. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2013)