Drucksache 17 / 12 260 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 18. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2013) und Antwort Prozesskostenhilfe in Berlin – Ergebnisse der Auswertung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Sachstand der Auswertung der in der Kleinen Anfrage „Prozesskostenhilfe in Berlin – wie weit ist die Arbeitsgruppe?“ (Drucksache 17/11424) erwähnten Erkenntnisse der Arbeitsgruppe? Zu 1.: Neben der Untersuchung der unterschiedlichen Geschäfts- und Organisationsabläufe der einzelnen Ge- richte und Strafverfolgungsbehörden sind zugleich auch die unterschiedlichen IT-Fachanwendungen der vorge- nannten Geschäftsbereiche (GO§A, LISA, MESTA, AULAK/forumSTAR) in den Blick zu nehmen. Weiterhin ist auch das Zusammenspiel der IT-Fachverfahren mit dem bestehenden Kassenverfahren AJUKA sowie dem Buchungsprogramm ProFiskal zu untersuchen. Bekanntermaßen befindet sich das Fachverfahren MESTA (Strafverfolgungsbehörden) noch in der Einfüh- rungsphase. Das Fachverfahren AULAK (ordentliche Gerichtsbarkeit) wird derzeit schrittweise durch das Ver- bundverfahren forumSTAR abgelöst. Gegenwärtig wird auch geprüft, inwieweit das justizspezifische Kassenver- fahren AJUKA weiterentwickelt bzw. abgelöst werden soll. Insbesondere die Entscheidung hinsichtlich des Kas- senverfahrens wird für die Erhöhung der Datentranspa- renz von entscheidender Bedeutung sein und muss daher abgewartet werden, denn alle bisher angestellten ander- weitigen Überlegungen hätten im Ergebnis zu einem deut- lich erhöhten personellen Mehraufwand beigetragen, der im Widerspruch zum notwendigen Personalabbau steht. Aufgrund der aufgezeigten Abhängigkeiten kann der zeitliche Aufwand, der noch benötigt wird, um endgültige Ergebnisse präsentieren zu können, derzeit nicht konkret abgeschätzt werden. 2. Kann der Senat nunmehr Aussagen zur Höhe der Rückflüsse aus zuvor gewährter Prozesskostenhilfe tref- fen oder wann sind diese zu erwarten? Zu 2.: Insoweit wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. 3. Welche weiteren Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe gegebenenfalls erarbeitet? Zu 3.: Insoweit wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Berlin, den 10. Juli 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013)