Drucksache 17 / 12 261 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 18. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013) und Antwort Qualität in Kitas I: Prüf- und Sanktionsverfahren und Stärkung der Kita-Aufsicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Laut dem Tagesspiegel vom 14.06.2013 plane der Senat ein „differenziertes Prüf- und Sanktionsverfahren einzuführen, um Missstände in den Einrichtungen stärker als bisher zu ahnden.“ Kann der Senat diese Meldung bestätigen? 2. Handelt es sich hierbei lediglich um Personalund Haushaltsprüfungen anlässlich des Berichts des Rechnungshofes oder geht das neue Prüf- und Sanktions- verfahren über diese hinaus? 3. Wenn ja, was soll im neuen „Prüf- und Sanktionsverfahren “ wie konkret geprüft werden und welche Sanktionen sind auf welcher rechtlichen Grundlage für was jeweils vorgesehen? 4. Welches „IT-gestützte Verfahren“ soll dabei zum Einsatz kommen? 5. Bis wann soll das neue Verfahren umgesetzt werden? Zu 1. bis 5.: Im § 47 SGB VIII werden die Melde- pflichten der Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen beschrieben. http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/47.html. Der § 104 SGB VIII (Bußgeldvorschriften) regelt u.a., dass Verstöße gegen die Meldepflichten mit Geldbußen bis zu 500 € (Obergrenze) geahndet werden können. Darüber hinaus können auch nach Erteilung der Be- triebserlaubnis gemäß § 45 Abs. 4 SGB VIII Auflagen erteilt werden. Diese Auflagen sind einzelfallbezogen und jeweils am Verstoß bzw. erforderlichen Regelungsbedarf in der jeweiligen Einrichtung orientiert. Hierbei können alle den Kita-Alltag betreffenden Fragestellungen betrof- fen sein (konzeptionelle Anpassungen, Belegung, Perso- nal, Elternarbeit, etc.). Als härteste Konsequenz kann die Erlaubnis zurück- genommen bzw. widerrufen werden (§ 45 Abs. 7 SGB VIII), wenn das Kindeswohl gefährdet ist und der Träger nicht bereit oder nicht in der Lage ist, diese Gefährdung abzuwenden. Die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV-Tag) sieht in § 7 bei andauernden oder wiederholten Pflicht- verletzungen der Leistungserbringer die Möglichkeit der Kündigung der Rahmenvereinbarung vor; hierdurch wür- de die öffentliche Förderung durch das Land Berlin ent- fallen. Um die bestehenden Prüf- und Sanktionsmöglichkei- ten zeitnaher umsetzen zu können, müssen hierfür in Teilen noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Zur IT-Unterstützung der einrichtungsbezogenen Per- sonalprüfung ist in 2014 beabsichtigt, das bestehende Verfahren Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) durch ein weiteres Modul zu ergänzen. Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft zur Verfü- gung gestellt. Ausgehend von der Sicherstellung des Kindeswohls handelt es sich um stichtagsbezogene Prüfungen des Per- sonalbestands und um Überprüfungen der Meldepflichten der Träger gemäß § 47 SGB VIII durch die Einrichtungs- aufsicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss). Darüber hinaus werden im Rahmen des Vertragscon- trolling bei der dafür zuständigen Stelle in der SenBildJu- gWiss Pflichtverletzungen bzw. Verstöße gegen die Rah- menvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssi- cherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinba- rung – RV Tag) mittels sogenannter Vertragsverletzungsverfahren verfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 261 2 6. Im genannten Artikel und in der Kleinen Anfrage , Drs. 17/11550 ist zu lesen, dass die Kitaaufsicht gestärkt werden soll. a) Wie konkret soll dies geschehen? b) Mit welcher Erhöhung der Personalausstattung in der Kita-Aufsicht ist bis 2014 und bis 2015 zu rechnen? Zu 6.: Im Senatsbeschluss zum Haushaltsplan 2014/2015 sind zwei zusätzliche Vollzeitstellen vorgese- hen, um die Kita-Aufsicht personell zu verstärken. 7. Welche Maßnahmen und welche Hilfe oder Unterstützung zur Beseitigung von Qualitätseinbußen erhal- ten Träger und Kitas, bei denen Missstände festgestellt werden? Zu 7.: Die SenBildJugWiss berät in allen Fra- gen/Sachverhalten, die die Einhaltung bzw. den Verstoß des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KitaFög) so- wie der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) betreffen. Darüber hinaus können Träger auf ein breites Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk so- wohl bei den jeweiligen Verbänden als auch durch die Fortbildungseinrichtungen zurückgreifen. Des Weiteren stehen Träger z.B. für spezialisierte Fragestellungen zum Thema Kinderschutz zur Verfügung. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwor- tung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 12. September 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2013)