Drucksache 17 / 12 262 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 17. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013) und Antwort Qualität in Kitas II: Missstände in der Kita Teltower Damm 95? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Missstände in der Kita im Rehazentrum (Teltower Damm 95, 14167 Berlin) sind dem Senat und der Kita-Aufsicht für die Jahre 2011 bis 2013 bekannt? a) Was wurde jeweils unternommen, um diese zu beheben? Zu 1. und 1. a): In dem genannten Zeitraum gab es lediglich eine Elternbeschwerde, so dass nicht von Missständen in der Einrichtung gesprochen werden kann. 2. Wie viele und welche Missstände in der genannten Kita sind dem Träger „Kindertagesstätten Berlin SüdWest Eigenbetrieb von Berlin“ aus den Jahren 2011 bis 2013 bekannt? a) Was hat dieser jeweils unternommen, um die jeweiligen Missstände zu beheben? Zu 2. und 2. a): Dem Träger „Kindertagesstätten Berlin Süd West Eigenbetrieb von Berlin“ sind nach eiggenen Aussagen keine Missstände bekannt. 3. Wie viele Unfälle gab es in der genannten Kita in den Jahren 2011 bis 2013? a) Worauf führen der Senat und der Träger diese Unfälle (sofern vorhanden) zurück? Zu 3. und 3. a): In 2011 und 2012 wurden jeweils 8 Kinderunfälle registriert, die allesamt auf bewegungs- und allgemein motorische Unsicherheiten (z.B. Hinfallen, Umknicken, Einklemmen des Fingers) zurückzuführen sind. 2013 gab es bisher vier Unfälle infolge von Stürzen bzw. Zusammenprallen. Auffälligkeiten durch Art oder Häufung der Unfälle lassen sich angesichts eines Belegungsumfangs von rund 200 Kindern nicht fest- stellen. 4. Sind dem Senat oder dem Träger hygienische Mängel in der Kita aus den Jahren 2011 bis 2013 bekannt? a) Wenn ja, was wurde oder wird von wem unter- nommen, um diese zu beseitigen? Zu 4. und 4. a): Im Bericht des Gesundheitsamtes vom 19.11.2012, der der Kita-Aufsicht vorliegt, wurden klei- nere hygienische Mängel beschrieben. Bei der Kontrolle des Gesundheitsamtes am 19.12.2012 wurde die Behe- bung dieser Mängel festgestellt. Der Träger ist seinen Pflichten nachgekommen. 5. Wie viele Prüfungen nach § 46 SGB VIII fanden in den Jahren 2011 bis 2013 in der genannten Kita statt? a) Was war das Ergebnis der Prüfungen jeweils? Zu 5. und 5. a): Gemäß § 46 SGB VIII besteht für erlaubnispflichtige Einrichtungen und somit auch für Tageseinrichtungen für Kinder ein Überprüfungsrecht, jedoch keine Pflicht der regelmäßigen und routine- mäßigen Überprüfungen. Die Erfordernis des Einzelfalls kann eine Überprüfung vor Ort zur Folge haben. Diese Überprüfungen dienen vorrangig der Beratung und Unter- stützung, haben aber auch eingreifenden Charakter. Im Zusammenhang mit der in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Elternbeschwerde fand eine Überprüfung im Sinne des § 46 SGB VIII statt. Im Ergebnis konnte keine Gefährdung des Kindes- wohls in der oben genannten Einrichtung festgestellt werden. 6. Wie viele Anzeigen gemäß § 47, Punkt 2 SGB VIII wurden in den Jahre 2011 bis 2013 gemeldet, die die genannte Kita betrafen? a) Was wurde jeweils oder was wird von wem unter- nommen, um die jeweiligen Ereignisse zu untersuchen? b) Welche Maßnahmen wurden nach den Meldungen eingeleitet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 262 2 Zu 6 bis 6. b): Es liegen keine Meldungen gemäß § 47 Nr. 2 SGB VIII vor. 7. Kann der Senat oder kann der Träger Vorwürfe von Eltern an die Kita-Leitung bestätigen, in der genann- ten Kita gäbe es a) keine professionelle Elternarbeit b) Mobbingvorfälle und c) unprofessionelles und überfordertes Personal? 8. Wenn ja, wie lassen sich diese Vorwürfe konkret erklären? 9. Wenn ja, was hat der Senat und was hat der Träger bisher unternommen, um auf die Kritik der Eltern zu reagieren? a) Wann fanden mit wem Gespräche zu den Vor- würfen statt und was waren die Ergebnisse? b) Gab es einen Schriftwechsel ? Wenn ja, was wurde wann mit wem konkret schriftlich vereinbart, um die Situation zu verbessern und die Qualität in der Kita zu sichern? Zu 7. bis 9. b): Weder der Senat noch der Träger können diese Vorwürfe bestätigen. Erfahrungsgemäß würden derartige Tatbestände in einer Tageseinrichtung für Kinder zu vielfältigen Eltern- beschwerden führen. Dies ist in dieser Einrichtung nicht der Fall. Zudem arbeitet sowohl die Leitung der Ein- richtung als auch der Träger sehr kooperativ mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zusammen. 10. Wann fand die letzte Evaluation der Kita statt und was waren die Ergebnisse? Zu 10.: Die letzte interne Evaluation fand im April 2013 statt. Die externe Evaluation findet 2014 statt. 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beant- wortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12.: An der Beantwortung waren die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilung III sowie der Kindertagesstätten Süd-West Eigenbetrieb von Berlin beteiligt. Berlin, den 24. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2013)