Drucksache 17 / 12 268 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 18. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013) und Antwort Gemeinschaftsschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Schulen werden zum Schuljahr 2013/14 neu als Gemeinschaftsschulen an den Start gehen? Zu 1.: Im Schuljahr 2013/14 wird eine Gemein- schaftsschule neu an den Start gehen. Es handelt sich um die zukünftige 4. Gemeinschaftsschule Neukölln auf dem Campus Efeuweg. Dabei werden die Walt-Disney-Schule und die Liebig-Schule bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 fusionieren. Die Gemeinschaftsschule koope- riert verbindlich mit der Lise-Meitner-Schule (OSZ - Oberstufenzentrum). Die Projektvereinbarung wurde am 19.06.2013 unterschrieben. 2. Wie viele und welche Schulen sind dem Senat bekannt, die Gemeinschaftsschulen werden wollen, wie ist deren Stand der Vorbereitung und der Beschlussfassungen und wie unterstützt der Senat diese Vorhaben? Zu 2.: Dem Senat ist eine Schule bekannt, die Gemeinschaftsschule werden will. Dies ist die Paul-und- Charlotte-Kniese-Schule im Bezirk Lichtenberg. Die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule ist eine Koopera- tionsschule mit einem Grund- und einem Förderschulteil, die in Personalunion geleitet wird. Geplant ist eine zweizügige Gemeinschaftsschule von 1 - 10. Der Antrags- entwurf liegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vor. Der Senat wird die Schule weiter- hin bei ihrem Vorhaben begleiten und unterstützen. 3. Gibt es Vorhaben zur Neugründung von Gemein- schaftsschulen und wenn ja, wie ist hier der Stand der Vorbereitung? Zu 3.: Dem Senat sind keine Vorhaben zur Neugrün- dung von Gemeinschaftsschulen bekannt. 4. Hat der Senat vor, die Bezirke bei notwendigen Schulneugründungen im Zusammenhang mit steigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren so zu beraten, dass dabei auch Gemeinschaftsschulen gegründet werden? Zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke den § 17a des Schulgesetzes kennen, in dem die Aufnahme neuer Schulen in die Pilotphase Gemeinschaftsschule geregelt ist. Der Senat begrüßt die Bewerbung weiterer Schulen für den Schulversuch Pilotphase Gemeinschaftsschule , bei Bedarf werden die Bezirke entsprechend beraten. 5. Wie informiert der Senat die Berliner Schulen über die Möglichkeiten, Gemeinschaftsschule zu werden sowie über deren Rahmenbedingungen und wie unterstützt und fördert er die Entwicklung von Schulen zu Gemeinschaftsschulen? Zu 5.: Es existiert auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Seite für Gemeinschaftsschulen, auf der sich alle Informationen zur Gründung von Gemeinschaftsschulen wie z. B. grundlegende Ziele, teilnehmende Schulen, Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Dokumente zur Antragstellung befinden. Es wird auch auf die zuständige Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hingewiesen. Berlin, den 01. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013)