Drucksache 17 / 12 270 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 18. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013) und Antwort Obdachlosenunterkünfte in Berlin: Bedarf und Angebot Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zuständigkeits- katalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungs- losigkeit. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbrin- gung in eine Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbst- gefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei woh- nungslosen Personen. Zu den Aufgaben der Bezirke ge- hört ebenfalls die Vorhaltung ausreichender Platzkapazi- täten zur Unterbringung wohnungsloser Personen. Die Durchführung von Bezirksaufgaben ist in § 7 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) geregelt. Es besteht keine Fachaufsicht durch eine Senatsver- waltung gegenüber den Bezirken für die Aufgaben der Unterbringung von wohnungslosen Personen. Die Bezirke haben vor vielen Jahren festgelegt, die Belegung von Einrichtungen überwiegend überregional vorzunehmen. In dem Zusammenhang haben sie einen Servicevertrag mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zur zentralen Belegungskoor- dination der nichtvertragsgebundenen Einrichtungen in der gesamten Stadt abgeschlossen. Der sogenannten Ber- liner Unterbringungsleitstelle (BUL) werden die nichtver- tragsgebundenen Einrichtungen von den Bezirken nach eingehender Prüfung und Tagessatzfestlegung an das LAGeSo gemeldet. Daten in Verbindung mit der Unterbringung gemäß ASOG erheben die Bezirke ausschließlich als Geschäfts- statistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bzw. in deren Auftrag das LAGeSo. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist es dem Senat nur möglich auf vorliegende Bezirksaussa- gen zurückzugreifen, da eine Umfrage in den Bezirken innerhalb der Abgabefrist nicht möglich ist. 1. Wie viele wohnungslose Menschen sind in Berlin in den Jahren seit 2005 ordnungsrechtlich nach dem Allge- meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) halb- jährlich zu einem bestimmten Stichtag untergebracht gewesen (bitte halbjährlich nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? a. Wie viele von ihnen waren Alleinstehende unter- schiedlichen Geschlechts, Familien bzw. Alleiner- ziehende? b. Wie viele von ihnen waren minderjährig? 3. In welcher Unterkunftsart (vertragsfreie Unterkunft, bezirkseigene Unterkünfte, Pensionen, Hotels, Hostels etc.) waren die in den Jahren seit 2005 ordnungsrechtlich nach ASOG untergebrachten wohnungslosen Menschen untergebracht (bitte nach Jahren, Bezirken und Unter- kunftsarten aufschlüsseln)? Zu 1. und 3.: Zum Stichtag 31.12.2010 waren 4.194 Personen in nichtvertragsgebundenen Einrichtungen, die in der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistet sind und 442 Personen in kommunalen Einrichtungen bzw. in Einrichtungen mit bilateral (Bezirksamt und Ein- richtungsbetreiber) vereinbarten Belegungsrechten, in Pensionen, Hostels etc. untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2011 waren 4.765 Personen in nichtvertragsgebundenen Einrichtungen, die in der BUL gelistet sind und 505 Personen in kommunalen Einrich- tungen bzw. in Einrichtungen mit bilateral (Bezirksamt und Einrichtungsbetreiber) vereinbarten Belegungsrech- ten, in Pensionen, Hostels etc. untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2012 waren 5.881 Personen in nichtvertragsgebundenen Einrichtungen, die in der BUL gelistet sind und 413 Personen in kommunalen Einrich- tungen bzw. in Einrichtungen mit bilateral (Bezirksamt und Einrichtungsbetreiber) vereinbarten Belegungsrech- ten, in Pensionen, Hostels etc. untergebracht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 270 2 Darüberhinausgehende Angaben der Bezirke über Be- legungsdaten liegen dem Senat nicht vor. Auf die Ausfüh- rungen unter Vorbemerkungen wird verwiesen. Nach den aus den Bezirken vorliegenden Angaben über Haushaltsgrößen im Zeitraum 2005 bis 2011 lag der Anteil untergebrachter wohnungsloser Einpersonenhaus- halte zwischen 94 und 96 % aller untergebrachten Haus- halte. Von den untergebrachten Einpersonenhaushalten ent- fielen konstant 14 – 15 % über die Jahre auf Frauen. 4 – 5 % der Wohnungslosenhaushalte zwischen 2005 und 2011 sind Paare ohne Kinder, Alleinerziehenden und Familien zuzuordnen. Über die Anzahl untergebrachter Minderjähriger lie- gen dem Senat aus den Bezirken keine Daten vor. Die Unterbringung von Minderjährigen nach ASOG durch die Sozialämter ist nur in Verbindung mit gleichzeitiger Un- terbringung von Erziehungsberechtigten möglich. An- sonsten sind die Jugendämter für die Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen zuständig. 2. Wie viele Übernachtungen wohnungsloser Men- schen sind in Berlin in den Jahren seit 2005 ordnungs- rechtlich nach dem ASOG insgesamt pro Jahr angefallen (bitte Anzahl der Übernachtungen pro Jahr nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2.: Diese Daten werden von den Bezirken nicht er- hoben, da diese nur über personenbezogene Daten im Abgleich mit personenbezogener Rechnungsbegleichung gegenüber den Einrichtungen ermittelt werden können. Dieser nicht automatisierte Arbeitsaufwand – zumal nur in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jobcenter möglich - ist nicht leistbar. 4. Wie viele vertragsfreie und bezirkseigene Unter- künfte mit welchen Platzkapazitäten zur ordnungsrechtli- chen Unterbringung nach ASOG von Wohnungslosen gibt es derzeit in den Berliner Bezirken (bitte nach ver- tragsfreier sowie bezirkseigener Unterkunft, Platzkapazi- tät und Bezirken aufschlüsseln)? 8. Welche vertragsfreien Unterkünfte von welchen Be- treibern werden derzeit von den Bezirken belegt und wie hoch sind dort jeweils die vertraglich vereinbarten Beleg- kapazitäten (bitte nach Einrichtungen, Betreibern sowie Bezirken aufschlüsseln)? Zu 4. und 8.: Nach Kenntnis des Senats sind in der BUL zurzeit 114 nichtvertragsgebundene Einrichtungen mit 5.689 Plätzen für wohnungslose Personen gelistet, die die Bezirke dort gemeldet haben. Davon werden 25 Ein- richtungen mit 1.345 Plätzen von freigemeinnützigen Anbietern betrieben und 89 Einrichtungen mit 4.344 Plät- zen von gewerblichen Anbietern. Bei allen Einrichtungen bestehen keine vertraglichen Bindungen, auch nicht über Platzkapazitäten. Die Angaben umfassen die Gesamtkapazität, wobei die Gesamtkapazität die Gesamtheit aller theoretisch zur Verfügung stehenden Plätze wiedergibt. In der Realität sind zum Teil Doppelzimmer mit Einzelpersonen oder Dreibettzimmer mit nur zwei Personen belegt bzw. Zim- mer oder Etagen wegen Renovierung/Sanierung vorüber- gehend nicht belegbar. Es werden auch Einrichtungen von Betreibern geschlossen, verkleinert, vergrößert und neue Einrichtungen kommen hinzu. Dadurch verändert sich die Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze ständig. Alle nichtvertragsgebundenen Einrichtungen in der Stadt werden von allen 12 Bezirken belegt. Kommunale Unterbringungseinrichtungen und Ein- richtungen mit vertraglich festgelegten Belegungsrechten zwischen Bezirksamt und Einrichtungsbetreibern gibt es in 5 Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf eine Einrich- tung mit 129 Plätzen, Neukölln eine Einrichtung mit 98 Plätzen, Reinickendorf eine Einrichtung mit 96 Plätzen, Spandau eine Einrichtung für Familien mit ca. 25 Plätzen und Tempelhof-Schöneberg drei Einrichtungen mit 146 Plätzen. Diese Plätze werden nur von dem jeweiligen Bezirk direkt belegt.Es wird auch auf die Antwort zu den Fragen 6. und 7. verwiesen. 5. Wie viele Unterkunftsplätze werden für alleinste- hende Wohnungslose unterschiedlichen Geschlechts, für wohnungslose Familien, Paare, Alleinerziehende, Woh- nungslose mit körperlichen oder geistigen Einschränkun- gen etc. in Berlin in den Jahren seit 2005 angeboten (bitte nach Jahren, Unterkunftsarten, Kapazitäten und Bezirken aufschlüsseln)? Zu 5.: Es gibt Unterbringungseinrichtungen, die aus- schließlich oder in abgegrenzten Teilbereichen einer Ein- richtung gesondert ausgewiesene Plätze für Frauen, Fami- lien, Alleinerziehende und körperbehinderte bzw. auf Rollstühle angewiesene Menschen vorhalten. Nähere Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. Siehe dazu auch die Ausführungen unter Vorbemerkungen. 6. Wie haben sich die Belegungskapazitäten in ver- tragsfreien und bezirkseigenen Unterkünften in den letz- ten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Anzahl der Einrich- tungen, Belegungskapazität, Bezirken und Jahren auf- schlüsseln)? 7. Wie hoch war die Belegungsquote der unter 5. Ge- nannten Unterkünfte in den Jahren seit 2005 halbjährlich zu einem bestimmten Stichtag (bitte halbjährlich nach Jahren, Belegungsquote und Unterkünften aufschlüsseln)? Zu 6. und 7.: Für die bezirkseigenen Einrichtungen und die Plätze in Einrichtungen mit vereinbarten Bele- gungsrechten zwischen Bezirksämtern und Anbietern wird auf die Antwort zu den Fragen 4. und 8. verwiesen. Die dort angegebenen Daten sind nach Kenntnis des Se- nats seit mindestens 2010 konstant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 270 3 Die Informationen, die dem Senat zur Entwicklung der nichtvertragsgebundenen Einrichtungen vorliegen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zeitpunkt Stichtag Anzahl nichtvertragsgebundener Einrichtungen belegbare Platzkapazität Tatsächlich belegte Plätze 2005 01.01. 155 4.045 3.158 01.06. 154 4.326 3.517 2006 01.01. 142 4.372 3.752 01.06. 139 4.287 3.765 2007 01.01. 130 4.186 3.536 01.06. 119 4.091 3.536 2008 01.01. 116 4.091 3.461 01.06. 118 4.000 3.610 2009 01.01. 115 4.057 3.802 01.06. 112 4.119 3.831 2010 01.01. 112 4.255 4.151 01.06. 110 3.981 3.981 2011 01.01. 108 4.172 4.172 01.06. 110 4.470 4.367 2012 01.06. 114 4.804 4.794 2013 01.01. 114 5.029 5.005 01.06. 114 5.132 5.116 9. Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz pro untergebrachter Person in den jeweiligen Unterkünften (bitte nach Unterkunft, private/bezirklicher Betreiber, Belegungskapazität, Tagessatz sowie Bezirken aufschlüs- seln)? Zu 9.: Die Tagessätze schwanken zwischen 68,19 EUR für rollstuhlgerechte Apartments und 9,00 EUR in einem Mehrbettzimmer. Der Tagessatz für einen Platz im Einzelzimmer beträgt in den meisten Einrichtungen zwischen 20,00 EUR und 30,00 EUR. Ein Platz im Mehrbettzimmer kostet pro Tag überwie- gend zwischen 12,00 EUR und 15,00 EUR. Apartments oder abgeschlossene Wohneinheiten für Familien unterliegen ebenfalls Preisunterschieden. Ein durchschnittlich aktueller Tagessatz ist seriös schwierig zu ermitteln, da u. a.: - die Größen der Einrichtungen zwischen drei und 270 Plätzen schwanken, was bei der Preiskalkulation eine Rolle spielt; z.B. brauchen große Einrichtungen mehr Flächen für gemeinschaftliche Nutzungen wie Küchen und Sanitärbereiche, einen Wachschutz, mehr Personal bei Hausmeister-, Reinigungs- und Verwaltungsdiensten etc. - der Zustand der Immobilien und Grundstücksflächen sehr unterschiedlich ist, mit z. B. Auswirkungen auf an- fallende Betriebskosten. 10. Welche Kosten sind durch die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen nach ASOG in den Jahren seit 2005 entstanden (bitte nach Jahren, Bezir- ken und Rechtskreisen aufschlüsseln)? Zu 10.: Die Unterbringungskosten werden bei Leis- tungsempfängerinnen und Leistungsempfängern gem. SGB II bzw. SGB XII als Kosten der Unterkunft (KdU) vom jeweiligen Jobcenter bzw. Sozialamt übernommen und direkt mit dem Betreiber der Einrichtung nach Rech- nungslegung und der vorgegebenen Nachweispflicht des genutzten Unterbringungsplatzes abgerechnet. Darunter können auch nur anteilige Kosten fallen, wenn der woh- nungslose Mensch über Einkommen verfügt bzw. kann es sich auch um wohnungslose Menschen handeln, die als Selbstzahler den Tagessatz komplett mit dem Unterbrin- gungsanbieter direkt abrechnen. Deshalb können die an- gefallenen Unterbringungskosten, die das Land Berlin für diesen Personenkreis übernommen hat, nicht beziffert werden. Ein EDV-Datenabgleich ist nicht möglich, da die entsprechende Kennziffer „KdU für Wohnungslose“ weder im Abrechnungsprogramm der Bundesagentur für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 270 4 Arbeit, mit dem die Jobcenter arbeiten, noch im Abrech- nungsverfahren OPEN/PROSOZ für die Sozialämter vorhanden ist. 11. Wie viele Menschen haben in den Jahren seit 2005 eine Verweildauer in Einrichtungen zur ordnungsrechtli- chen Unterbringung bis zu drei/sechs/zwölf/18/24/36/48/ 60/72 Monate und länger (bitte nach Verweildauer und Jahren aufschlüsseln)? Zu 11.: Diese Daten liegen dem Senat aus den Bezir- ken nicht vor. Eine Bezirksumfrage ist im Rahmen der Beantwortung nicht möglich. Dazu wird auch auf die Ausführungen unter den Vorbemerkungen verwiesen. 12. Hält der Senat die aktuelle Zahl an Plätzen in Ber- lin zur Unterbringung von Obdachlosen für ausreichend? 13. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass Wohnungslose abgewiesen werden müssen, weil die Platzkapazitäten in den Obdachlosenunterkünften nicht ausreichen? Zu 12 und 13.: Die Bezirke haben die Pflicht gemäß ASOG wohnungslose Menschen unterzubringen. Bei tagesaktuell nicht ausreichenden Platzkapazitäten werden nach Kenntnis des Senats die Personen von den Bezirks- ämtern in Pensionen, Hostels etc. mit den notwendigen Kostenübernahmezusagen untergebracht. Der Senat geht deshalb davon aus, dass alle Bezirke ihrer Unterbrin- gungspflicht nachkommen. 14. Existieren Wartelisten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Berlin? Wenn ja, wie viele Menschen warteten in den Jahren seit 2005 auf einen freien Platz in einer Unterkunft (bitte nach Jahren auf- schlüsseln)? Zu 14.: Nach Kenntnis des Senats hat es bis heute noch nie Wartelisten für Unterbringungseinrichtungen gegeben. 15. Welche Entwicklung in Bezug auf Bedarf und Angebot erwartet der Senat in den kommenden Jahren für die oben genannten Fragen? Zu 15.: Der verknappte Wohnungsmarkt, insbesonde- re im Bereich der preiswerten Wohnungen für Einperso- nenhaushalte, führt unausweichlich zu verlängerten Ver- weildauern von wohnungslosen Menschen in Unterbrin- gungseinrichtungen. Wohnungslose Menschen haben bei der Suche nach günstigen Mietwohnungen, im Verhältnis zu anderen Wohnungssuchenden, bei Vermieterinnen und Vermietern deutlich geringere Chancen als Mieterin oder Mieter ausgewählt zu werden. Das Marktgeschehen im gewerblichen Immobilienbe- reich setzt Grenzen für potentielle Anbieterinnen und Anbieter von Unterbringungseinrichtungen, entsprechen- de Anmietungen vorzunehmen. Mit Tagessatzsteigerun- gen bei neuen Einrichtungen muss deshalb gerechnet werden. Sozialpolitisch setzt der Senat weiterhin auf alle vor- handenen Möglichkeiten, Wohnungsverlust zu verhindern mit der Berücksichtigung der sozialrechtlich gegebenen Ermessensspielräume in jedem Einzelfall. 16. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 16.: An der Beantwortung war die Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales mit dem LAGeSo - als nachgeordnete Einrichtung - beteiligt. Berlin, den 01. August 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2013)