Drucksache 17 / 12 275 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2013) und Antwort Steuerstrafverfahren in Berlin 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden 2012 in Berlin durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzbehörden eingeleitet? Zu 1.: In 2012 wurden durch die Berliner Finanzämter 3.552 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern eingeleitet. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurden in 2012 3.230 Steuerstrafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin geführt. 2. Wie viele Verurteilungen hat es 2012 gegeben und wie viele dieser Steuerstrafverfahren wurden eingestellt? Zu 2.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurden ausweislich der Strafverfolgungsstatistik in 2012 im Land Berlin 738 Personen auf Grund des Verstoßes gegen die Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt. Von den unter 1. genannten 3.230 Verfahren sind im Jahr 2012 insgesamt 426 Verfahren eingestellt worden. In 446 Verfahren sind Verurteilungen erfolgt. In den übrigen Verfahren dauern die Ermittlungen noch an bzw. liegt noch keine Entscheidung des Gerichts vor. Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wurden im vergangenen Jahr 3.627 Strafverfahren abgeschlossen. Von diesen wurden 1.942 Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), 467 Verfahren nach § 153a StPO unter Auflagen, 284 Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften sowie 4 Verfahren nach § 398a Abgabenordnung (AO) eingestellt. 3. Wie hoch war insgesamt die Schadenssumme in den 2012 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren? Zu 3.: Im Kalenderjahr 2012 wurden in den abgeschlossenen Strafverfahren strafbefangene Steuern in Höhe von 66.158.571 € festgestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt keine statistische Erfassung der Schadenssummen. In vier herausragenden Verfahren einer der beiden mit Steuerdelikten befassten Abteilungen, in denen 2012 Urteile ergangen sind, belief sich der festgestellte Steuerschaden auf rund 30,2 Millionen Euro. Pro Dezernat dürften sich nach entsprechenden Schätzungen die durchschnittlichen Schadensbeträge auf etwa 1,5 Millionen Euro belaufen, so dass weitere 21 Millionen Euro Schaden hinzukämen. Berlin, den 04. Juli 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013)