Drucksache 17 / 12 276 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2013) und Antwort Liegevermerke im Bereich der Referate Verbrechensbekämpfung der Direktionen 1 bis 6 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fertigung eines Liegevermerks ist immer dann erforderlich, wenn die Bearbeitung eines polizeilichen Ermittlungsvorganges oder eines amts- bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens auf Grund mangelnder eigener Kapazitäten mehr als einen Monat zurückgestellt oder unterbrochen wurde. Wartezeiten auf Auswerte- oder Untersuchungsergebnisse anderer Dienst- stellen sowie Bearbeitungsrückstellungen auf Weisung der Amts- oder Staatsanwaltschaft stellen hingegen keine Zurückstellung oder Unterbrechung der polizeilichen Vorgangsbearbeitung dar. Die hier dargestellten Daten sind nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar, da seit April 2011 mit der ersten Stufe der Betrugszentralisierung die Betrugskommissari- ate der Direktionen (Dir) 1, 2 und 6 und in einer zweiten Stufe ab 1. April 2012 auch die der Direktionen 3, 4 und 5 unter die Fachaufsicht des Landeskriminalamtes gestellt wurden. Zuvor oblag hier die Fachaufsicht den örtlichen Direktionen. Somit erfuhren entsprechende Liegever- merke erneut eine andere Zuordnung als im Vorjahr. Die Zählung der Liegevermerke erfolgte retrograd im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommuni- kation und Sachbearbeitung (POLIKS). 1. Wie hoch war die Anzahl der Liegevermerke in den Referaten Verbrechensbekämpfung in den örtlichen Direktionen im Jahr 2012? 2. Wie verteilen sich diese auf die Direktionen 1 bis 6? Zu 1. und 2.: Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der Lie- gevermerke in den Referaten Verbrechensbekämpfung 2.496. Die Liegevermerke verteilen sich wie folgt: Dir 1: 15 Dir 2: 0 Dir 3: 2 Dir 4: 0 Dir 5: 2.053 Dir 6: 426 Die Fertigung von Liegevermerken steht nicht im un- mittelbaren Zusammenhang mit dem fristgerechten Ab- schluss der Ermittlungen, sondern dokumentiert lediglich eine Bearbeitungsunterbrechung. Unabhängig hiervon ist die Durchführung notwendiger kriminalpolizeilicher Sofortmaßnahmen sichergestellt. Die unterschiedliche Anzahl der Liegevermerke lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass brennpunktar- tige Anstiege zu einer erhöhten Anzahl an Liegevermer- ken, insbesondere in den Bereichen der Einbruchsdelikte und der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, führten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es in den Direktionen zu unterschiedlichen Handhabung der vorge- gebenen Kriterien für die Generierung der Liegevermerke (siehe Vorbemerkung) gekommen ist. Vor diesem Hinter- grund ist die Festlegung einheitlicher und verbindlicher Bewertungsmaßstäbe beabsichtigt. Berlin, den 27. August 2013 Frank Henkel Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2013)