Drucksache 17 / 12 278 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2013) und Antwort Dienstleistungen für Landeseinrichtungen durch D. & C. bzw. B. L.? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat das Land Berlin oder hat eine landesmittelbare Einrichtung Berlins oder ein landeseigenes Unternehmen gleich welcher Rechtsform seit 2001 Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen durch die Firma D. & C. (Frankfurt/Main) in Anspruch genommen? Wenn ja: Welche Dienstleistungen in welchem Jahr, in welchem Umfang, mit welchem Gegenstand und zu welchem Entgelt? 2. Hat das Land Berlin oder hat eine landesmittelbare Einrichtung Berlins oder ein landeseigenes Unternehmen gleich welcher Rechtsform seit 2001 Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen durch die Firma B. L. (Frankfurt/Main) in Anspruch genommen? Wenn ja: Welche Dienstleistungen in welchem Jahr, in welchem Umfang, mit welchem Gegenstand und zu welchem Entgelt? Zu 1. und 2.: Zur Beantwortung der weit gefassten Frage müssten die (getrennten) Buchführungen  der Hauptverwaltung,  der jeweiligen Bezirksverwaltungen,  sämtlicher landesmittelbaren Einrichtungen und  der landeseigenen Unternehmen abgefragt und durchgesehen werden. Die Aufbewah- rungsfrist von Belegen für die Berliner Verwaltung beträgt gemäß Anlage 1 zu § 71 Landeshaushaltsordnung sechs Jahre. Für eine Beantwortung wäre eine umfassende Um- frage erforderlich, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Berlin, den 19. Juli 2013 In Vertretung .......................................... Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)