Drucksache 17 / 12 282 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 16. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Bildungspolitische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Roma-Familien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rumänen und Bulgaren waren in den Jah- ren 2010, 2011, 2012 und sind aktuell in Berlin in den jeweiligen Bezirken und insgesamt gemeldet, wie viele von ihnen befanden und befinden sich im Leistungs- bezug und wie viele von ihnen waren und sind erwerbs- fähig und nicht erwerbsfähig? Zu 1.: Einwohner mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit in Berlin zum Stichtag 31.12.* 2010 2011 2012 Berlin insgesamt 15.012 19.920 24.776 davon in Mitte 3.870 5.272 6.232 Friedrichshain-Kreuzberg 1.309 1.504 1.797 Pankow 696 872 962 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.530 1.802 2.269 Spandau 534 890 1.212 Steglitz-Zehlendorf 745 904 1.067 Tempelhof-Schöneberg 1.287 1.623 1.864 Neukölln 2.967 3.991 5.024 Treptow-Köpenick 363 476 719 Marzahn-Hellersdorf 349 521 710 Lichtenberg 684 851 1.227 Reinickendorf 678 1.214 1.693 *Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg, Berliner Einwohnerregisterstatistik Die Statistik enthält nur Angaben zur „EU-Erweiterung 2007“, so dass hier nicht noch zusätzlich zwischen rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen diffe- renziert werden kann. Zur Einwohnerzahl 2013 liegt noch keine Statistik vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 2 Personen in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) und Empfänger von Arbeitslosengeld (SGB III) nach Staatsange- hörigkeit* Berichtsjahr Bulgarien Rumänien Personen in Bedarfsge- meinschaften (Jahresdurchschnitt) Empfänger von Arbeitslosengeld Personen in Bedarfsgemein- schaften (Jahresdurchschnitt) Empfänger von Arbeitslosengeld erwerbsfähig nicht erwerbsfähig erwerbsfähig nicht erwerbsfähig 2010 1072 229 46 499 135 31 2011 1572 429 51 686 313 27 2012 2162 683 71 863 491 29 01/2013 – 03/2013 2688 909 86 1053 640 32 *Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Daten für die einzelnen Bezirke sind nicht verfügbar. 2. Wie viele Gewerbeanmeldungen von bulgarischen und rumänischen Einzelunternehmen gab es in den Jahren 2010, 2011, 2012 und gibt es aktuell in den jeweiligen Bezirken und insgesamt? Zu 2.: Die Jahresübersicht über die Gewerbeanmel- dungen enthält zu bulgarischen und rumänischen Einzel- unternehmern für die Jahre von 2010 bis 2013 folgende Angaben: Neue Gewerbeanmeldungen von Einzelunternehmen mit bulgarischer Staatsangehörigkeit* 2010 2011 2012 aktuell 2013 Berlin insgesamt 2557 3299 3770 1412 davon in Mitte 940 1296 1154 360 Friedrichshain- Kreuzberg 274 343 325 118 Pankow 82 99 113 54 Charlottenburg- Wilmersdorf 145 191 263 98 Spandau 74 112 144 65 Steglitz-Zehlendorf 57 61 109 30 Tempelhof- Schöneberg 205 247 289 122 Neukölln 511 533 700 275 Treptow-Köpenick 62 69 175 52 Marzahn- Hellersdorf 35 56 52 39 Lichtenberg 59 110 110 59 Reinickendorf 118 186 331 139 Neue Gewerbeanmeldungen von Einzelunternehmen mit rumänischer Staatsangehörigkeit* 2010 2011 2012 aktuell 2013 Berlin insgesamt 1037 1715 2340 1141 davon in Mitte 239 449 537 225 Friedrichshain- Kreuzberg 53 76 80 24 Pankow 47 89 83 28 Charlottenburg- Wilmersdorf 78 153 221 105 Spandau 62 100 188 83 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 3 Steglitz-Zehlendorf 22 55 82 26 Tempelhof- Schöneberg 132 139 198 88 Neukölln 282 390 522 328 Treptow-Köpenick 9 21 90 22 Marzahn- Hellersdorf 15 65 137 88 Lichtenberg 52 70 61 61 Reinickendorf 43 104 132 63 *Quelle: Statistik aus der Gewerberegister-Software migewa® mit Stichtag 25.06.2013 3. Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe Bil- dung, Jugend und Ausbildungschancen unter Federfüh- rung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft im Rahmen der Lenkungsgruppe Roma ge- kommen? Zu 3.: In der AG Bildung und Jugend haben auf zwei Sitzungen im September und Oktober 2012 Referentinnen und Referenten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Schulleitungen Berliner Schulen, Vertreterinnen und Vertreter von Bezirksämtern, von einschlägigen Vereinen, der Schulämter und Jugendämter - insgesamt 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - Maß- nahmevorschläge entwickelt, diskutiert und bewertet. Auch aus dem Konsultationsverfahren zum Aktionsplan Roma mit Vereinen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) ergaben sich Maßnahmevorschläge. Die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen entschieden, welche Maßnahmevorschläge sie als eigene Empfehlungen über- nehmen und in den Aktionsplan Roma einbringen. In der aktuellen Senatsvorlage befinden sich die Maßnahme- empfehlungen im Handlungsfeld Bildung, Jugend und Ausbildungschancen, die sich aus der Arbeit der AG, dem Konsultationsverfahren und dem anschließenden Arbeits- prozess in der ressortübergreifenden Lenkungsgruppe herausgebildet haben. 4. Haben Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien im Kita- Alter das Recht, eine Kita in Berlin zu besuchen und wenn ja, wie gewährleistet der Senat, dass gegenwärtig und ab 1. August 2013 (Stichtag des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz) ausreichend Kita-Plätze auch für sie zur Verfügung stehen und inwiefern wirbt der Senat in dieser Zuwanderer-Community für den Kita-Besuch? Zu 4.: Gemäß § 6 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetz- buch (SGB VIII) können Ausländerinnen und Ausländer Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Sofern die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den EU- Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien eine dauerhafte Bleibeabsicht bekunden, ist davon auszugehen, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt sowie regelmäßig auch eine Meldeanschrift gegeben ist (eine Meldeanschrift wird i. d. R. als Indiz für einen gewöhnlichen Aufenthalt als ausrei- chend angesehen). Danach gilt für diesen Personenkreis die „normale“ Teilhabe am Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe. Ungeachtet dessen kann auch Ausländerin- nen und Ausländern ohne einen gefestigten Aufenthalts- status eine Jugendhilfeleistung nach Ermessen bewilligt werden. Sofern eine Kitaplatz-Versorgung von dieser Gruppe (ohne einen gefestigten Aufenthaltsstatus) ge- wünscht wird, besteht in jedem Fall ein Ermessensspiel- raum des bezirklichen Jugendamtes im Rahmen einer Einzelfallprüfung eine Entscheidung im Interesse des Kindes herbeizuführen. 5. Wie viele Kinder aus Rumänien und Bulgarien im Alter von unter 3 Jahren und älter als 3 Jahre besuchen aktuell in welchem Bezirk eine Kita? Zu 5.: Nach Datenerhebung vom 25.06.2013 besuchen 425 Kinder rumänischer oder bulgarischer Staatsangehö- rigkeit eine Kita. Die Verteilung nach Altersgruppe und Bezirk ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 4 BEZIRK STAATS- ANGEHÖRIGKEIT ANZAHL UNTER DREI DREI UND AELTER Mitte Rumänien 22 6 16 Bulgarien 130 17 113 Friedrichshain-Kreuzberg Rumänien 4 2 2 Bulgarien 31 1 30 Pankow Rumänien 3 1 2 Bulgarien 13 3 10 Charlottenburg-Wilmersdorf Rumänien 13 1 12 Bulgarien 20 3 17 Spandau Rumänien 13 2 11 Bulgarien 13 3 10 Steglitz-Zehlendorf Rumänien 7 0 7 Bulgarien 9 2 7 Tempelhof-Schöneberg Rumänien 8 0 8 Bulgarien 14 1 13 Neukölln Rumänien 46 2 44 Bulgarien 78 10 68 Treptow-Köpenick Rumänien 2 1 1 Bulgarien 4 0 4 Marzahn-Hellersdorf Rumänien 2 0 2 Bulgarien 3 1 2 Lichtenberg Rumänien 10 1 9 Bulgarien 6 0 6 Reinickendorf Rumänien 10 1 9 Bulgarien 23 1 22 Insgesamt 484 59 425 Rumänien 140 17 123 Bulgarien 344 42 302 6. Wie hoch plant der Senat die Landesmittel zur Um- setzung des Aktionsplans "Roma" in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 und welche Maßnahmen sieht der Akti- onsplan in welchem Zeitrahmen konkret vor? Zu 6.: Der Senat hat seine im am 16. Juli 2013 be- schlossenen Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma genannten Maßnahmen im Rahmen des Beschlus- ses zum Doppelhaushalt 2014/15 am 25.6.2013 finanziell unterlegt, teilweise im Rahmen von vorhandenen Ansät- zen, teilweise im Rahmen von neuen, spezifischen Ansät- zen für Roma, die im Rahmen der EU-Binnenwanderung nach Berlin kommen, und für Menschen in einer ver- gleichbaren Bedürfnissituation. Die titelscharfe Darstel- lung erfolgt im Rahmen des Berichtsauftrages an den Hauptausschuss und damit rechtzeitig zu den Haushalts- beratungen. Der Rat der Bürgermeister hat Stellung ge- nommen und Weiterentwicklungen und Konkretisierun- gen des Aktionsplans benannt. Der Senat hat daraufhin Ergänzungen vorgenommen. 7. Wie viele Kinder aus Bulgarien und Rumänien be- suchen aktuell in welchem Bezirk welche Schule (aufge- teilt nach Schulformen), wie viele von ihnen sind Anal- phabeten und welche Bezirke mussten ihre abgesenkten Klassenfrequenzen im Rahmen dessen zurücknehmen? Zu 7.: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit nach Bezirken und Schulart ist der Anlage 1 zu entnehmen. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon Analphabetin- nen und Analphabeten sind wird statistisch nicht erhoben. Erhoben wird dagegen die Belegung in Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse, siehe dazu die Antwort zu Frage 9. Zur Frage, ob und ggf. in welchem Umfang abgesenk- te Klassenfrequenzen vom jeweiligen Bezirk erhöht wer- den mussten, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 5 8. Wie viele Klein- bzw. Willkommensklassen gibt es aktuell in den jeweiligen Bezirken an welchen Schulen, aus wie vielen Schülerinnen und Schülern setzt sich eine solche Klasse zusammen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien und Rumänien besuchen aktuell in den jeweiligen Bezirken eine Willkommensklasse, wie viele Lehrkräfte stehen für die Klassen zur Verfügung, wie gestaltet sich diese Klassenart aus, was ist ihre Ziel- setzung und rechnet der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs an Willkommensklassen ab 1. Januar 2014, wenn die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeitsrichtlinie uneinge- schränkt für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gelten wird und wenn ja, wie wird der Senat den prognostizierten Bedarfsanstieg decken? Zu 8.: Die Klassenart „Kleinklasse" gibt es nicht mehr, sie wurde Mitte 2007 von den „Lerngruppen für Sprachförderung“ abgelöst, eine organisatorische Form der Förderung, die nicht als Klassenart gilt, sondern im Rahmen der Personalzuweisungen für Sprachförderung abgerechnet wird. Diese Entwicklung spiegelt sich in den Verordnungen über den Bildungsgang der Grundschule bzw. über die Schularten und Bildungsgänge der Sekun- darstufe I wider. Bei „Willkommensklassen“ handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“, die im Schuljahr 2011/12 angesichts der zunehmenden Zuwandererzahlen als neue Klassenart eingerichtet wurden. Ich verweise dazu auf die Antwort zu Frage 9. 9. Wie viele "Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse" gibt es aktuell in den jeweiligen Be- zirken an welchen Schulen, aus wie vielen Schülerinnen und Schülern setzt sich eine solche Lerngruppe zusam- men, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien und Rumänien besuchen aktuell in den jeweiligen Bezir- ken eine Lerngruppe, wie viele Lehrkräfte stehen hierfür zur Verfügung, wie gestaltet sich diese Klassenart aus, was ist ihre Zielsetzung und rechnet der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs und wenn ja, wie wird der Senat den prognostizierten Bedarfsanstieg decken? Zu 9.: Das Ziel dieser Klassenart ist, alle in der Regi- on neu ankommenden Kinder ohne Deutschkenntnisse zeitnah zu beschulen und ihnen einen schnellen Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Die monatliche Erhebung „Belegung der Lerngruppen für Neuzugänge“ ist ein Instrument, um zeitnah entsprechend steuern zu können. „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse “ werden für ein Schuljahr von der regionalen Schulaufsicht genehmigt und in Zusammenarbeit mit dem Schul- träger eingerichtet. Sie werden gesondert abgerechnet und gehen nicht in die Frequenzberechnung der Regelklassen an den betroffenen Schulen ein. Bei mehrzügiger Einrich- tung von Klassen an einer Schule gilt eine Zumessungs- frequenz von 12 Schülerinnen und Schülern. Ein Nach- weis über die tatsächliche Belegung der Klassen wird von der regionalen Schulaufsicht monatlich geführt. Nach dem Übergang der Neuzugänge aus den Lerngruppen in Regelklassen wird der besondere Förderbedarf aus den vorhandenen Mitteln der Sprachförderung zugewiesen. Im Monat Mai (Stand 3.6.2013) gab es insgesamt 183 Lerngruppen mit 2.331 Schülerinnen und Schülern, darin sind 201,9 Lehrerstellen gebunden. Es wird nicht erfasst, welche Staatsbürgerschaft die Schülerinnen und Schüler haben. Die Zahl der eingerichteten Lerngruppen nimmt zu, zum Vergleich: 61 Lerngruppen am 30.06.2011, 136 Lerngruppen am 31.08.2012. Mit dem „Leitfaden zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ (Dezember 2012) wurde die Grundlage für einheitliche Aufnahme- und Beschulungsverfahren geschaffen. Eine Prognose über den zukünftigen Umfang der Zuzüge ist nicht möglich. 10. Wie viele Praxislerngruppen gibt es aktuell in den jeweiligen Bezirken an welchen Schulen, aus wie vielen Schülerinnen und Schülern setzt sich eine solche Gruppe zusammen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bul- garien und Rumänien besuchen aktuell in den jeweiligen Bezirken eine Gruppe, wie viele Lehrkräfte stehen hierfür zur Verfügung, wie gestaltet sich diese Gruppe aus, was ist ihre Zielsetzung und rechnet der Senat mit einem Zu- wachs des Bedarfs und wenn ja, wie wird der Senat den prognostizierten Bedarfsanstieg decken? Zu 10.: Die Praxislerngruppen an Berliner Integrierten Sekundarschulen sind ein Bildungsangebot in den Jahr- gangsstufen 9 und 10 im Rahmen der besonderen Organi- sationsformen des Dualen Lernens. Dem Bildungsangebot liegen die Bildungs- und Erziehungsziele zugrunde, wie in § 3 des Schulgesetzes für Berlin formuliert. Praxislern- gruppen bieten einen verstärkten Praxisbezug durch Ler- nen in Werkstätten von freien Trägern an bis zu drei Ta- gen pro Woche. Bei der Zielgruppe handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss gefährdet erscheint und die durch dieses besonders praxisnahe Angebot best- möglich unterstützt werden können, um trotz bestehender Defizite Kompetenzen zu erwerben, die einen Schulab- schluss ermöglichen. Im Schuljahr 2012/13 gibt es an 43 Integrierten Se- kundarschulen 46 Praxislerngruppen mit rd. 640 Schüle- rinnen und Schülern. Eine Praxislerngruppe besteht durchschnittlich aus 15 Teilnehmerinnen und Teilneh- mern. Die Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird nicht erfasst. – Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 6 Praxislerngruppen (Schuljahr 2012/13) in den Bezirken Bezirk Anzahl der Praxis- lerngruppen Schulen mit Praxislerngruppen Mitte 4 Willy-Brandt-Schule Ernst-Schering-Schule Ernst-Reuter-Schule Friedrichshain-Kreuzberg 6 Ellen-Key-Schule Carl-von-Ossietzky-Schule Hector-Peterson-Schule Schule am Königstor Georg-Weerth-Schule 8. Integrierte Sekundarschule Pankow 2 Konrad-Duden-Schule Janusz-Korczak-Schule Charlottenburg-Wilmersdorf 4 Robert-Jungk-Schule Schule am Schloss Integrierte Sekundarschule Wilmersdorf Spandau 1 Schule am Staakener Kleeblatt Steglitz-Zehlendorf 3 Bröndby-Schule 10. Schule Max-von-Laue-Schule Tempelhof-Schöneberg 3 Theodor-Haubach-Schule Solling-Schule Georg-von-Giesche-Schule Neukölln 4 Clay-Schule 1.Schule(GemS) auf dem Campus Rütli Röntgen-Schule Zuckmeyer-Schule Treptow-Köpenick 4 Isaac-Newton-Schule Wilhelm-Bölsche-Schule Schule an der Dahme Grünauer Schule Marzahn-Hellersdorf 7 Rudolf-Virchow-Schule Ernst-Haeckel-Schule Thüringen-Schule Jean-Piaget-Schule Klingenberg-Schule Johann-Julius-Hecker-Schule Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule Lichtenberg 6 Milded-Harnack-Schule Gutenberg-Schule Schule am Rathaus Vincent-van-Gogh-Schule Georg-Orwell-Schule Phillipp-Reis-Schule Reinickendorf 2 Carl-Bosch-Schule Albrecht-Haushofer-Schule In Abstimmung mit den regionalen Schulaufsichten beabsichtigen nahezu alle aufgeführten Integrierten Se- kundarschulen ihre Praxislerngruppen im Schuljahr 2013/14 fortzuführen bzw. neue Praxislerngruppen einzu- richten. Der Senat hält die für das Schuljahr 2013/14 be- reitgestellten 1.100 Plätze für ausreichend, um die Weiter- führung der Praxislerngruppen im Rahmen der vorhande- nen finanziellen Mittel zu sichern. 11. Wie viele Ferienschulen zur Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern insbesondere aus Bulgarien und Rumänien gab es 2011, 2012 und wird es in diesem Jahr in welchen Bezirken geben, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien und Rumänien haben in den jeweiligen Bezirken in 2011 und 2012 eine Ferienschule besucht und wie viele werden in diesem Jahr eine besu- chen, wie viele muttersprachlichen Fachkräfte stehen den Ferienschulen jeweils zur Verfügung, wie gestaltet sich eine Ferienschule aus, was ist ihre Zielsetzung und rech- net der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs an Ferien- schulen und wenn ja, wie wird der Senat den prognosti- zierten Bedarfsanstieg decken? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 7 Zu 11.: Ferienschulen für neu zugezogene Kinder und Jugendliche werden in Berlin in mehreren Bezirken und von verschiedenen Trägern angeboten. Es liegen aus- schließlich Zahlen über die Ferienschulen vor, die der Senat angeboten hat. In den Sommerferien 2012 bot der Senat in Koopera- tion mit dem Träger Südost Europa Kultur e.V. eine Feri- enschule an, die von rd. 30 Kindern und Jugendlichen, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien stammend, besucht wurde. Sie wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Trägers betreut, die neben Deutsch auch Serbisch, Bulgarisch, Türkisch und Rumänisch sprechen. Die Inhalte bzw. die Gestaltung der Ferienschule drehten sich um die Vermittlung grundlegender Vorschulkennt- nisse, Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse/Alpha- betisierung, soziales Lernen, Erlernen von Empathie und Konfliktbewältigung im Rollenspiel, Förderung motori- scher Fähigkeiten, Vermittlung grundlegender gesund- heitlicher Aspekte, Exkursionen, sprachmittelnde Ein- bzw. Beschulungsbegleitung, Lerncoaching/Nachhilfe zur Förderung der Schreib- und Lesekompetenz, Heranfüh- rung der Eltern an die schulische Begleitung ihrer Kinder und Kooperation mit den Lehrkräften. In den Herbst- und Osterferien des Schuljahres 2012/2013 bot der Träger jeweils eine vergleichbar kon- zipierte Ferienschule an. Für die Sommerferien 2013 wurde die Palette der Trä- ger erweitert und es werden drei Ferienschulen angeboten. Die Angebote unterscheiden sich in ihrer Gestaltung auf- grund der Vorgespräche mit den benachbarten Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern und Sozialarbeiterin- nen und Sozialarbeitern, bzw. Roma-Mediatorinnen und Roma–Mediatoren. Gemeinsam ist allen Ferienschulen das Ziel der sprachlichen Unterstützung der Kinder und Jugendlichen aus den Lerngruppen für Neuzugänge in den Ferien, ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur Förderung von sozialen, motorischen, kreativen und fachlichen Kompetenzen sowie eine bessere schulische und soziale Integration der Kinder und Jugendlichen. In zwei von drei Sommerferienschulen arbeiten auch muttersprachliche Kräfte, in einer Ferienschule besteht die Unterstützung seitens Integrationslotsen aus dem Mehrgenerationshaus. Der Senat sieht Ferienschulen als ein notwendiges In- strument zur Ergänzung von Schule und damit zur besse- ren Partizipation an schulischer Bildung von neu zugezo- genen Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der ethnischen Minderheit Roma. Folglich sieht eine Maß- nahmeempfehlung im Aktionsplan Roma die Ausweitung von Ferienschulen vor. 12. Wie viele Sprach- und Kulturmittler waren in 2011 und 2012 und sind aktuell in den jeweiligen Bezir- ken im Einsatz, rechnet der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs an Sprach- und Kulturmittlern und wenn ja, wie wird der Senat den prognostizierten Bedarfsanstieg de- cken? Zu 12.: Aufgrund der „Berliner Strategie zur Einbeziehung von ausländischen Roma“ wurde seit 1. September 2012 insbesondere auch der bezirksorien- tierte Projektansatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler durchgeführt; seitdem führen zehn nichtstaatliche Organisationen Maßnahmen durch. Im Rahmen der bezirksorientierten Projekte waren im Jahre 2012 17 Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler tätig; im Jahre 2013 ist die Zahl auf 21 angestiegen. Der Einsatz erfolgt flexibel entspre- chend nach dem jeweils gemeldeten Bedarf in den Bezir- ken. Für die Jahre 2014 und 2015 rechnet der Senat mit ei- nem sich erhöhenden Bedarf an Sprach- und Kulturmittle- rinnen und Sprach- und Kulturmittler, auf den der Senat mit dem Aktionsplan zur Einbeziehung von ausländischen Roma reagiert. Als zusätzliche Unterstützung zur Einbeziehung aus- ländischer Roma hat der Senat die Migrantenorganisation Südost Europa Kultur und die Roma-Organisation Amaro Foro seit Mitte 2010 beauftragt, als Anlaufstelle für euro- päische Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und Roma tätig zu sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationen sind ebenfalls kulturvermittelnd tätig. Notwendig wurde diese Maßnahme, nachdem ab dem Jahr 2009 beginnend der Zuzug von Wanderarbeite- rinnen und Wanderarbeitern (insbesondere Roma) aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach Berlin zunahm und zu erkennen war, dass sie in Berlin ansässig bleiben. Die Anlaufstelle hat folgende Aufgaben:  Erstberatung: Zu allgemeinen Fragen des Aufenthalts , der Arbeitsaufnahme und sonstiger Proble- me. Erstberatung bei Anfeindungen und antiziga- nistischen Vorfällen.  Vermittlungsberatung: Vermittlung zu den Angeboten der Regeldienste ggf. Begleitung und Dol- metscherfunktionen. Sensibilisierung der Regel- dienste für die Probleme, Interessen und Potenziale der Roma.  Intervention in Konfliktfällen: Sensibilisierung und Aufklärung der lokalen Öffentlichkeit für die Probleme der angekommenen Roma-Familien; Begleitung und Übersetzung bei Konfliktbearbei- tungsterminen z.B. bei örtlichen Einrichtungen, Sozialarbeit, priv. Unterkünften und der Polizei. Der Ansatz der Anlaufstelle, über aufsuchende Fami- liensozialarbeit den Zugang zu den Familien zu erhalten, um diese bei ihrer Integration zu unterstützen, hat sich bewährt und wird im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Ressourcen weiter ausgebaut. 13. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Kin- der- und Jugendarbeit in Einrichtungen von Bildungs- und Freizeitangeboten auch für Kinder und Jugendliche aus Bulgarien und Rumänien zu öffnen, welche Angebote stehen bereits zur Verfügung, welche sind geplant, welche Träger und Vereine sind bereits in welchen Bezirken Kooperationspartner und welche weiteren Kooperationen sind geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 8 Zu 13.: Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen so- wie andere Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen oder kulturellen Hintergrund. Rückmeldungen der örtlich zuständigen Jugendämter zeigen, dass diese Angebote auch von jungen Menschen mit rumänischem und bulga- rischem Migrationshintergrund wahrgenommen und ent- sprechend der Bedarfslage in Abstimmung mit dem Schulbereich und den Angeboten der schulbezogenen Sozialarbeit weiter entwickelt werden. Bezirke mit be- sonders starker Zuwanderung aus diesen Ländern, wie in Teilen Neuköllns oder Mitte, berichten, dass rumänisch- und bulgarisch-stämmige Kinder und Jugendliche regel- mäßig Jugendfreizeiteinrichtungen besuchen und sich dort meist gut integrieren. Einzelne Einrichtungen werden sehr häufig von diesen jungen Menschen, teilweise auch von ihren Eltern und Familien, genutzt, so dass hier spezielle Angebote wie Musikbands, andere jugendkulturellen Aktivitäten und Angebote im Zusammenhang mit Frühen Hilfen entwickelt wurden. Ziel der Jugendarbeit ist es auch hier, positive Bezie- hungen zwischen neu hinzugezogenen und anderen Kin- dern und Jugendlichen zu fördern. Für die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund kooperiert die bezirkliche Jugendarbeit mit freien Trägern. In Neu- kölln sind dies u.a. Amaro Foro e.V., die Taschengeldfir- ma, das Nachbarschaftsheim Neukölln und die Deutsch- rumänische Gesellschaft, die in der AG Roma zusam- mengefasst sind. In Mitte/Wedding sind das Projekt "Ro- ma-Horizonte" für das Empowerment von Roma-Familien und das Familienzentrum des Südost Europa Kultur e.V. tätig. In Treptow-Köpenick/Grünau besteht eine Koopera- tion zwischen der Erst- und Notaufnahme für Asylbewer- berinnen und Asylbewerber und dem freien Träger der Jugendhilfe FIPP e.V. für Angebote der Jugendarbeit, die u.a. von Kindern und Jugendlichen aus Roma-Familien genutzt werden. In Reinickendorf kooperieren u.a. das Kinderzentrum Pankower Allee und das Jugendzentrum des Bundes Deutscher Pfadfinder "Die Luke" mit dem Träger Amaro Foro e.V., um Kinder aus Roma-Familien besser zu integrieren. In Zusammenarbeit des Interkultu- rellen Mädchentreffs des Trägers Albatros gGmbH und der Freizeitstätte Laiv der Lebenswelt gGmbH mit Schu- len im Bereich der Auguste-Viktoria-Allee werden Deutsch-Förderkurse für Mädchen und Jungen, u.a. aus Roma-Familien, mit geringen Deutschkenntnissen ange- boten. Ebenso werden bei Projekten von überbezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen wie dem Jugendkulturzent- rum Pumpe und dem Jugend- und Kulturzentrum Schle- sische 27 gezielt Kinder und Jugendliche aus solchen Einrichtungen angesprochen. 14. Wie gestalten sich aktuell die Angebote für schul- bezogene Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben zur Unterstützung von Roma-Schülerinnen und -Schülern und deren Familien, wie viele Jugendsozialarbeiter sind hierfür in den jeweiligen Bezirken im Einsatz und rechnet der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs an Jugendsozi- alarbeiter mit besonderen Aufgaben zur Unterstützung von Roma-Kindern? Zu 14.: Die Angebote der schulbezogenen Jugendso- zialarbeit zielen auf individuelle Beratung und Unterstüt- zung von Roma-Schülerinnen und Roma-Schülern und deren Familien bei schulischen und anderen Problemen. Im Bedarfsfall findet eine Vermittlung an oder Kontakt- aufnahme mit zuständigen Behörden und Organisationen statt. In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Spandau werden im Rahmen der zusätzli- chen Bundesmittel in Zusammenhang mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bis einschließ- lich 2013 insgesamt vier Stellen zur Betreuung und Un- terstützung von Schülerinnen und Schülern aus Sinti- und Roma-Familien (Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse) eingesetzt. Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2014/15 wurden trotz der Befristung der „BuT-Mittel“ des Bundes die zusätzlichen Mittel im erforderlichen Umfang im Senatsbeschluss zum Haushalts- plan 2014/2015 berücksichtigt. Ein Zuwachs des Bedarfs an schulbezogener Jugend- sozialarbeit ergibt sich aufgrund der steigenden Schüler- zahlen aus Roma-Familien. Im Rahmen des Aktionsplan Roma des Senats werden in zwei weiteren Bezirken mit hohen Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse jeweils eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter eingesetzt. 15. Wie viele Deutschkurse für Bulgaren und Rumä- nen wurden in den Jahren 2011 und 2012 und werden aktuell an den Volkshochschulen in welchen Bezirken angeboten und rechnet der Senat mit einem Zuwachs des Bedarfs an Volkshochschul-Deutschkursen und wenn ja, wie wird der Senat den prognostizierten Bedarfsanstieg decken? Zu 15.: Spezielle Deutschkurse für Bulgarinnen und Bulgaren und Rumäninnen und Rumänen werden von Volkshochschulen (VHS) nicht angeboten. Für die ethni- sche Minderheit Roma werden aufgrund der Nachfrage in den Volkshochschulen Mitte und Neukölln Deutsch- bzw. Alphabetisierungskurse angeboten. Die VHS Mitte bietet seit Mai 2012 Deutsch- bzw. Alphabetisierungskurse speziell für Roma-Eltern bzw. – Schülerinnen und -Schüler, insgesamt 10 - 12 Kurse pro Semester. Die Schülerkurse finden in Kooperation mit Grundschulen statt. Das 2. Semester 2013 befindet sich derzeit in Planung. Eine entsprechende Anzahl von Kur- sen ist vorgesehen. Die VHS Neukölln hat im Jahr 2011 drei kostenlose Deutsch- bzw. Alphabetisierungskurse für erwachsene Roma durchgeführt. Im Jahr 2012 wurden sieben Kurse für Schülerinnen und Schüler sowie 12 Kurse für Erwach- sene durchgeführt. Im Jahr 2013 wurden bislang fünf Kurse für Schülerinnen und Schüler durchgeführt; voraus- sichtlich werden 12 Kurse für Erwachsene angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 282 9 Aufgrund der großen Erfahrung mit Maßnahmen zur sprachlichen Integration und mit Kursen, die Spracher- werb, Alphabetisierung und weitere integrationsfördernde Maßnahmen in der Zielsprache verbinden, wurden die VHS Mitte und Neukölln in das zweijährige Modellpro- jekt „Maßnahmen zur Stärkung der Roma-Community in Berlin - insbesondere aufsuchende Sozialarbeit und Auf- bau von Selbsthilfestrukturen“ einbezogen, das im Rahmen der „Zukunftsinitiative Stadtteil - Teilprogramm Soziale Stadt Modellprojekte“ ressort-übergreifend von drei Senatsverwaltungen durchgeführt wird. Die beiden VHS erproben und entwickeln zielgruppenorientierte Unterrichtsmaterialien zur Alphabetisierung und entspre- chende Fortbildungsmodule für Lehrkräfte. Das Projekt endet Dezember 2013. Ein bezifferbarer Zuwachs des Bedarfs an VHS- Deutschkursen kann über die projektgebundenen Maß- nahmen hinaus derzeit nicht prognostiziert werden. Berlin, den 25. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013) Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen mit Staatsangehörigkeit Bulgarien und Rumänien nach Bezirk und Schulart Schuljahr 2012/13 Staats- ange- hörigkeit Bezirk Insge- samt Grund- schule Integrierte Sekundar- schule Haupt- schule* Real- schule* Gymna- sium Gesamt- schule* Schule mit sonder- pädago- gischem Förder- schwerpunkt „Lernen" Schule mit sonder- pädago- gischem Förder- schwerpunkt „Geistige Entwicklung" Schule mit übrigen sonder- pädago- gischen Förder- schwerp- unkten Bulgarien Mitte 344 263 49 5 16 9 1 1 Friedrichshain-Kreuzberg 80 44 23 2 2 4 2 3 Pankow 25 8 6 1 6 3 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 46 26 7 1 1 7 2 1 1 Spandau 35 25 7 3 Steglitz-Zehlendorf 20 12 4 3 1 Tempelhof-Schöneberg 62 43 13 1 3 2 Neukölln 245 162 64 5 2 3 6 3 Treptow-Köpenick 19 8 6 1 3 1 Marzahn-Hellersdorf 8 5 1 2 Lichtenberg 31 20 4 1 5 1 Reinickendorf 89 65 15 1 2 4 1 1 Insgesamt 1004 681 198 14 9 56 15 18 8 5 Rumänien Mitte 74 51 13 1 3 5 1 Friedrichshain-Kreuzberg 10 3 1 4 2 Pankow 11 7 1 2 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 35 17 4 3 8 1 1 1 Spandau 46 29 14 1 2 Steglitz-Zehlendorf 17 11 1 1 3 1 Tempelhof-Schöneberg 25 17 6 1 1 Neukölln 389 259 90 10 2 1 1 24 2 Treptow-Köpenick 10 3 4 3 Marzahn-Hellersdorf 13 8 5 Lichtenberg 23 17 4 2 Reinickendorf 41 29 8 2 2 Insgesamt 694 451 151 15 4 28 7 30 6 2 *ab Schuljahr 2010/11 auslaufend ka17-12282 K1712282-Anlage 1