Drucksache 17 / 12 283 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wie weiter mit dem Kinderschutz in Berlin? (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach dem Artikel der Berliner Morgenpost vom 06.06.2013 erhält das Land Berlin vom Bund insgesamt 2,5 Millionen Euro um frühe Hilfen für Neugeborene auszubauen. a) Wie hoch ist der Anteil pro Bezirk? b) Wie berechnen sich die jeweiligen Anteile? c) Bis wann erhalten die Bezirke die Mittel? Zu 1. a) – c): Der Anteil, der den Bezirken für 2013 zur Verfügung steht, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach der „Rahmenvereinbarung und Fördergrundsätze des Landes Berlin zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“ erfolgt die Berechnung des bezirklichen Anteils auf Grundlage je zur Hälfte der Einwohnerinnen und Ein- wohner im Bezirk unter 3 Jahren und der Hilfebedürftigen im Bezirk im Alter von unter 3 Jahren nach dem SGB II. Die Mittel wurden an die Bezirke im Wege der auf- tragsweisen Bewirtschaftung weitergegeben. Bezirk Betrag in Euro Mitte 255.367 € Friedrichshain-Kreuzberg 200.015 € Pankow 211.781 € Charlottenburg-Wilmers- dorf 156.355 € Spandau 168.935 € Steglitz-Zehlendorf 147.475 € Tempelhof-Schöneberg 189.655 € Neukölln 247.301 € Treptow-Köpenick 151.915 € Marzahn-Hellersdorf 195.575 € Lichtenberg 185.955 € Reinickendorf 169.675 € 2. Wofür sollen die Zuschüsse vom Bund in den Be- zirken konkret ausgegeben werden? a) Sind mit den Zuschüssen konkrete Auflagen ver- bunden? b) Ist im Zuge der Erhöhung der Mittel mit Per- sonaufwüchse verbunden und wenn ja, wie viel Personal wird bis wann für welche Bereiche zu- sätzlich eingestellt? Zu 2. a) – b): Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 14.06.2012 unterliegen die Mittel für die Umsetzung dem Gebot der Zusätzlich- keit und werden zweckgebunden als Sachmittel den Be- zirken zur Verfügung gestellt, um freie Träger der Ju- gendhilfe mit dieser Aufgabe zur Umsetzung der Rah- menkonzeption betrauen und finanzieren zu können. Grundsätzlich förderfähig ist der Aus- und Aufbau und die Weiterentwicklung der Netzwerke Kinderschutz mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen. Dazu richten die Bezirke eine zusätzliche Stelle für die Koordination der Netzwerkarbeit ein. Die Finanzie- rung erfolgt jeweils aus den anteiligen Fördermitteln des Bezirks als jährlicher Festbetrag in Höhe von 66.667 Euro. Weiterhin werden mit den Fördermitteln der Einsatz von Familienhebammen, ggf. vergleichbare Gesundheits- berufe, die Qualifizierung von Ehrenamtsprojekten sowie weitere niedrigschwellige Angebote der Frühen Hilfen finanziert. Voraussetzung für die Förderung ist ferner, dass die zu fördernden Leistungsangebote/Träger in die bezirkliche Netzwerkarbeit Kinderschutz/Frühe Hilfen eingebunden sind (bezirkliche Kinderschutzgremien, Kinderschutzkonferenzen u.a.) und folgende Qualitäts- kriterien erfüllen: - die Angebote müssen niedrigschwellig (offen und einfach) und nicht stigmatisierend für Familien sein, - die Frühen Hilfen sollen in Regelstrukturen in den Bezirken eingebunden sein, vorrangig sind dies insbesondere Kindertagesstätten, Familienzentren, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 283 2 Familienbildungsprojekte, Schwangerenberatungs- stellen, - die Institutionen brauchen Kompetenzen und Er- fahrung in der Förderung von Kindern untere 3 Jahren, - in angemessenem Umfang müssen Ressourcen für Kooperation und Gestaltung von Übergängen be- rücksichtigt werden, - der Träger von Frühen Hilfen muss Bestandteil des lokalen Netzwerks Kinderschutz/Frühe Hilfen nach dem Landes- und Bundeskinderschutzgesetz sein, - bei der Planung und Umsetzung Früher Hilfen sol- len auch Angebote für Zielgruppen mit besonde- rem Unterstützungsbedarf, besonders Familien mit einem psychisch kranken Elternteil und Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Das Konzept ist jährlich durch den Bezirk auf Ände- rungsbedarf zu prüfen und fortzuschreiben und im Sach- bericht an die Landeskoordinierungs- und Servicestelle zu dokumentieren. 3. Im genannten Artikel ist zu lesen, dass die Bezirke keinen Überblick über die Angebote des Netzwerks „Frühe Hilfen“ haben und daher „Konzepte“ entwickeln, um dies zu ändern. a) Kann der Senat diesen Vorwurf bestätigen? b) Was sollen aus der Sicht des Senats jene „Konzepte “ enthalten, sodass die Transparenz über das Angebot hergestellt ist? c) Was sind „Angebotslotsen“? Welche Aufgaben haben sie, wie sind sie qualifiziert und wie sollen sie bezahlt werden? Zu 3. a) – c): Bestandteil der Förderkonzeptionen ist die Darstellung bereits bestehender Angebote im Rahmen des Netzwerk Kinderschutz sowie weiterer nied- rigschwelliger Angebote freier Träger und im ehrenamtli- chen Bereich, die auf die Förderung der Erziehung in der Familie zielen. In Umsetzung der Bundesinitiative gilt es, diese An- gebote im Sinne der Frühen Hilfen zu qualifizieren und vor allem besser zu vernetzen. Eine zusammenfassende – nicht abschließende - Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. „Angebotslotsen“ ist ein Projekt des Bezirkes Pankow , entwickelt vom Träger Stützrad e.V. und seit 2010 modellhaft umgesetzt. Die Idee dieses Modellprojekts beruht auf Erfahrun- gen des Trägers bei der Freiwilligen-Initiative „wellcome “. Durch eine niedrigschwellige zugängliche Beratung von (werdenden) Familien können deren Belastungen und Risikofaktoren identifiziert und mögliche bzw. nötige Unterstützungsbedarfe schnell erkannt werden, so dass die Familien über eine Art „Lotsenfunktion“ an die dem vorhandenen Bedarf entsprechenden Angebot verwiesen werden können. Aufgrund der vorliegenden positiven Ergebnisse will der Bezirk Pankow dieses Projekt mit Mitteln der Bun- desinitiative regelhaft unterstützen. 4. Wie viele Hebammen sollen bis wann in welcher Höhe zusätzlich finanziert werden? Zu 4.: Nach den vorliegenden Konzeptionen zur Um- setzung der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ planen derzeit acht Bezirke für das Jahr 2013 überwiegend den Einsatz von jeweils zwei Familienhebammen. Der Einsatzzeitpunkt wird im III. / IV. Quartal 2013 geplant, wenn die ersten Absolventinnen/Absolventen des Zertifikatskurses an der Alice-Salomon-Hochschule zur Verfügung stehen. Es ist ferner davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Familienhebammen ab dem Jahr 2014 ändern wird, wenn in den Bezirken Angaben zum tatsächlichen Bedarf vorliegen. In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf werden bereits seit dem Jahr 2011 jeweils drei Familienhebammen in Kooperation mit der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ eingesetzt. Die Modellphase dieses Projektes endet im Sommer 2014, der Einsatz der Familienhebammen soll dann über die Mittel der Bundesinitiative weitergeführt werden. 5. Dem genannten Artikel ist zu entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Sozialämtern und den Jugendämtern „verbindlich vorgeschrieben“ werden soll. a) Was ist hierzu konkret geplant? b) Welche Gesetze und Verordnungen sollen konkret geändert werden? c) Wie begründet der Senat die Notwendigkeit? Was ist mit den von Senatorin Frau Scheeres erwähnten „Lücken“ gemeint? d) Wie soll der Schutz der Sozialdaten gemäß der §§ 61 bis 68 SGB VIII gesichert werden? Zu 5. a) – d): In Analogie zu der bereits bestehenden engen Kooperation zwischen Jugendämtern und Gesund- heitsämtern sollen auch die Sozialämter stärker in das Verfahren im Kinderschutz eingebunden werden mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII zu qualifi- zieren. Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz werden Empfehlungen für ein verbindliches Verfahren entwickelt unter Beachtung des Datenschutzes gemäß §§ 61 bis 68 SGB VIII sowie möglicher Anpassungen relevanter Rechtsverordnungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 283 3 6. Weiterhin ist dem Artikel zu entnehmen, dass ein „Internetportal zum Kinderschutz“ gestartet werden soll. a) Welche Inhalte sollen dort veröffentlicht werden? b) Plant der Senat, Online-Beratungen für Erzie- hungsberechtigte anzubieten? Zu 6. a) – b): Mit dem Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17.12.2009 (Kinderschutzge- setz) wurde die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Wohl und den Schutz der Kinder in besonderer Weise Rechnung getragen und die Gemeinschaft ver- pflichtet, dem Kindeswohl noch stärkere Beachtung bei- zumessen. Die für Jugend und Familie und die für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltungen erstellen deshalb ein gemeinsames Internetportal „Kinderschutz“ auf berlin.de, um einen leichten Zugang zu entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Ansprechstellen und In- formationen zu gewährleisten. Auf dieser neuen Internetplattform werden die Kin- derschutzseiten der beiden Fachverwaltungen zusammen- geführt sowie das Internetportal www.kinderschutznetzwerk-berlin.de integriert. Mit den etablierten Online-Beratungen für Erzie- hungsberechtigte der Bundeskonferenz für Erziehungsbe- ratung (bke), dem Beratungsportal „beranet“ sowie den Online-Angeboten der Berliner Kinderschutzprojekte stehen in ausreichendem Umfang fachlich qualifizierte Angebote online den Bürgerinnen und Bürgern zur Ver- fügung. Der Senat sieht daher keine Veranlassung, ein weiteres Beratungsportal anzubieten. 7. Welche Schlussfolgerungen hat der Senat in den letzten Monaten aus zahlreichen Anhörungen und Anfra- gen im Abgeordnetenhaus zur Qualität des Kinderschut- zes im Land Berlin gezogen? Zu 7.: Der Schutz von Kindern ist dem Senat ein zent- rales Anliegen. Deshalb hat Berlin frühzeitig die Initiative ergriffen, um dem Anspruch eines neuen Systems des Kinderschutzes gerecht zu werden. Mit dem im Februar 2007 beschlossenen „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ wurden umfangreiche integrierte Maßnahmen gemeinsam mit den Bezirken, freien Trägern und anderen Beteiligten auf den Weg gebracht und umgesetzt. Das betrifft sowohl Prävention, Beratung, Früherken- nung aber auch Krisenintervention und rechtzeitige Hilfe- gewährung. Ziel war und ist es, Gewaltanwendungen gegen Kin- der entgegenzuwirken, risikohafte Entwicklungen früh- zeitig zu erkennen und schnell zu handeln. Das Berliner „Netzwerk Kinderschutz“ ist aus Sicht des Senats erfolgreich und ein vorbildliches Modell des Zusammenwirkens. Berlin ist Vorreiterin und hat frühzeitig eine ressort- übergreifende Arbeit praktiziert. Es sind nachhaltige Kooperationsstrukturen und Netzwerke aufgebaut worden, die ressortübergreifend die Verfahren im Interesse des Kinderschutzes weiter entwi- ckelt bzw. neu geschaffen haben. Mit dem seit Dezember 2009 geltenden Berliner Kin- derschutzgesetz und mit dem Bundeskinderschutzgesetz vom Dezember 2011 wurden die Verbindlichkeit ressort- übergreifender Zusammenarbeit gesetzlich normiert und die Voraussetzungen geschaffen, bestehende Netz- werkstrukturen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Hierzu wird auch auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 17/0719) verwiesen. Überdies hat die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung im Juni 2012 auf Beschluss der Lan- deskommission Berlin gegen Gewalt die Federführung für die Einrichtung eines ressort- und institutionenübergrei- fenden „Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt“ übernommen , um die Belange aller Zielgruppen bei der Er- stellung der integrierten Maßnahmeplanung genauer in den Blick zu nehmen. Dabei ist insbesondere vorgesehen, die Normierung verpflichtender Schutzsysteme und Handlungsleitlinien zum Schutz von Kindern vor sexuali- sierter Gewalt unter Berücksichtigung von Qualitätsstan- dards aufzunehmen, um eine größere Aufmerksamkeit für das Ausmaß des Themenkomplexes der sexuellen Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Zudem ist mit Schaffung eines Beauftragten für Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes im August 2012 in der für das Gesund- heitswesen zuständigen Senatsverwaltung anerkannt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, gesund aufzuwachsen und zugleich in jeder Phase ihrer gesund- heitlichen Entwicklung unterstützt und gefördert werden müssen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Klei- nen Anfrage (Drs. 17/10952) verwiesen. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8.und 9.: An der Beantwortung waren beteiligt: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilung Jugend und Familie, Landesjugendamt, Senats- verwaltung für Gesundheit und Soziales und Senatsver- waltung für Finanzen. Berlin, den 02. August 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2013) 1 Anlage Kleine Anfrage 17/12283 Bestandsaufnahme zu präventiven Angeboten/Frühen Hilfen/Ersthausbesuchen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales) Bezirk Netzwerke Angebote frühe Hilfen incl. aufsuchende Angebote (Träger) Ehrenamtsprojekte (Träger) Mitte - Netzwerk „Frühe Hilfen in Mitte“(seit 2011) - 4 regionale Netzwerke Kinderschutz - Aufsuchende Elternhilfe - Familienhebammen („Eine Chance für Kinder“) - Kiezmütterprojekte - Familienzentren in 4 Regionen - Ehrenamtsprojekte (z.B. Wellcome-Projekte) FriedrichshainKreuzberg - AK Gesundheitsförderung rund um die Geburt - Fach-AG Kinderschutz - Regelmäßige Kinder- schutzkonferenzen - Familienzentren und Familientreffpunkte in 8 Bezirksregionen Aufsuchende Angebote: - Familienhebammen („Eine Chance für Kinder“) - Aufsuchende Elternhilfe - Von Anfang an Familie(n)leben - FuN – Familie und Nachbarschaft - Griffbereit (Eltern und Kinder in zweisprachigen Spielgruppen erhalten Anregungen zur Förderung) - Wellcome - Goldwert - Stadtteilmütter Kreuzberg Pankow - Netzwerk Kinderschutz - Netzwerk „Frühe Hilfen in Pankow“(seit 2011) - Aufsuchende Elternhilfe - „Angebotslotse Frühe Hilfen in Pankow“ -Modellprojekt - Bärenstark ins Leben (Sozialdienst kath. Frauen e.V.) - Wellcome (stützrad e.V.) - Goldwert (stützrad e.V.) CharlottenburgWilmersdorf - Netzwerk Frühe Hilfen - Kinderschutzkonferenzen - Aufsuchende Elternhilfe (NAVITAS gGmbH, WIGWAM) - Haus der Familie (Jugendamt) - 2 Familienzentren - FuN – Projekte, niedrigschwelliges Angebot zur Stärkung der Elternkompetenz und Verantwortung; - FuN – Baby für Eltern mit Kleinstkindern; - Wellcome - Känguru - Elternoase (offene Grup- penarbeit) - Elterncafé - NFH- Projekte in Koop. mit Ev. Hochschule Spandau - AK Kinder und häusliche Gewalt – Kinderschutz (seit 2004) - Broschüre „Angebote für werdende Mütter und Väter, Familien mit Säuglingen und kleinen Kindern in Spandau“; - PEKiP – Prager Eltern Kind Programm für junge Mütter; El- - Wellcome (Familientreff Wilhelmine) - Känguru (Ev. Waldkranken- 2 - Vernetzung + Kooperation Frühe Hilfen und Kinderschutz im Bereich Gesundheit (seit 2007) - Regionale Kinderschutzkonferenzen - Runder Tisch Kinderschutz - AK Frühe Hilfen rund um die Geburt – Netzwerk Gesundheitsförderung (seit 2009, FF Ges/KJGD) tern-Kind-Musikgruppe; Eltern-AG; Familienberatung für alle Anliegen; Elternkurse „Starke Eltern – starke Kinder“; Familienhebamme (Kompaxx e.V Familientreff); - Elterntraining „Erziehung mit Lust und nicht mit Frust“ (Casablanca ); - Hebammensprechstunde; Gruppenangebote für (werdende) Eltern mit Kindern; Cafe Speziale; Familienberatung, Aufsuchende Elternhilfe (Familientreff Wilhelmine - Trialog e.V.); - Gruppenangebote für Eltern und ihre Kinder; Familienberatung (Familie im Zentrum); - Familientreff Staaken, - Familienzentrum Lasiuszeile - Fit für’s Baby (Jugendwohnen im Kiez) haus) SteglitzZehlendorf - AG Frühe Hilfen - Fachgruppe Elternbil- dung - Integriertes Versor- gungsnetz Berlin SüdWest „Frühe Hilfen“ - Baustelle Familie - Zukunftswerkstatt Kita - DUMBO (Details im Umgang zwischen Müttern und Babys) - BEA (Beziehung, Erziehung, Anerkennung) - Gruppenangebote für Eltern und Erziehende von 0 – 1 Jahr - OASE (Optimale Ausstattung, Spielerfahrung und Entwick- lung) - Aufsuchende Elternhilfe - Telefonische Säuglings- und Kleinkindsprechstunde, Säug- lings- und Kleinkindberatung (EFB des Jugendamts); - Beratung Frühe Hilfen (DRK Süd-West Behindertenhilfe); - Frühe Hilfen Elternberatung, Präventive Elternkurse (SPZ Lichterfelde); - Integrative Eltern-Kind-Gruppe, Eltern-Kind-Kurse und Grup- pen (Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.); - Hebammensprechstunde, Stillberatung, Entwicklungsbeglei- tung, SchreiBaby-Ambulanz, Eltern-Kind-Kurse, PEKiP (Mittelhof e.V.); - Mama-Baby-Café, Familiencafé, Eltern-Kind-Kurse und – Gruppen (Ev. Familienbildung im Kirchenkreis Steglitz); - Aufsuchende Elternarbeit, Elternberatung, Elternkurse, Eltern -Kind-Bindung (Leben(s)zeit – gemeinnützige Hilfe- und Fördergemeinschaft mbH); - Eltern-Kind-Kurse, Elterncafé (Stadtteilzentrum Steglitz e.V.); - FuN Baby (Famos e.V. Berlin); - Wellcome (Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.); - Känguru - Stadtteilmütter (Diakoni- sches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V.) 3 - Familienhebammen „Eine Chance für Kinder“; - Elternhandbuch „Ihr Kind ist geboren“; - Broschüre „Eltern sein“ Angebote zur Familienförderung in Steglitz-Zehlendorf; - Büchlein „Vom Bauch zum Buggy“ für werdende Eltern TempelhofSchöneberg - Netzwerk Frühe Hilfen - Netzwerk Kinderschutz - Fachrunde Kinderschutz - Runder Tisch: Gesund Aufwachsen in Tempelhof -Schöneberg - PEKiP-Eltern-Kind-Gruppen (div.Träger) - FuN-Projekt (Pestalozzi-Fröbel-Haus/Nachbarschafts- und Familienzentrum); - Verschiedenste Angebote für junge Mütter und Familien, offene Treffs; Krabbelgruppen; Elterncafés, Eltern-KindGruppen , Elternkurse, Beratungsangebote, SchreiBabyAmbulanz ; u.v.m. (diverse Familien- und Nachbarschaftszentren ) - Aufsuchende Elternhilfe (Navitas GmbH); - Still-Beratung; Infoabend für werdende Eltern; Vorb. auf die erste Zeit mit ihrem Baby; Säuglingspflegekurs; Babymassage (St. Joseph Krankenhaus); - Café Atempause für junge Mütter (Stadteilzentrum KoKuMa, Diakonisches Werk); - Mütterfrühstück (Familienarbeit und Beratung e.V., FAB); - Frühstarterprojekt am Übergang Familie (IN- A.KINDER.GARTEN Kinder- und Familienzentrum); - Fitness für Mamas mit Baby (Nachbarschafts- und Familien- zentrum Finchleystraße); - Wellcome (NUSZ) - Bärenstark ins Leben mit Familienpaten, Unterstützung für junge Familien (St.Joseph KH) - Känguru (Diakonisches Werk) 4 Neukölln - Arbeitskreis (AK) Frühprävention Neukölln Nord - AK Frühprävention Süd - Neuköllner Präventions- kette - Aufsuchende Elternhilfe - KinderGesundheitsHaus (Vivantes Klinikum Neukölln) - Familienhebammen „Eine Chance für Kinder“ - Aufbau eines „Präventionszentrum frühe Hilfen“ („Aktions- raumPlus“ SenStadt); - Familienzentren - FaNN Familienhaus - Mutter-Kind-Treff Sherhrazad - Haus der Familie - Familienkompetenzzentrum - Kindervilla Kivi e.V. - Stadtteilmütter Neukölln TreptowKöpenick - in jeder Region Kinderschutzkonferenzen unter Einbeziehung des regionalen Netzwerks Kinderschutz - Aufsuchende Elterhilfe; Frühe Hilfen ehemals Steep (MSBW e.V.); - Aufsuchende Elternhilfe; Elterntraining und Zwergentreff; Beratungsmobil - aufsuchendes Spiel- und Beratungsangebot (Offensiv e.V.); - Familienzentren an Kitas im Aufbau (tfjbg gGmbH und JAO e.V.) - Elternangebote im Sozialraum, Unterstützung, Selbsthilfeangebote (Audio e.V.); - Wellcome (Region 3 GEFA GmbH) MarzahnHellerdorf - Netzwerk Kinderschutz/ AK Kinderschutz - Netzwerk „Rund um die Geburt“ - IPSE/Lokales Bündnis für Familie - Netzwerk Alleinerziehende - Netzwerk Starke Kinder im Stadtteil - Modellvorhaben Präventionskette „Gesund aufwachsen in Marzahn-Hellersdorf“ - Aufsuchende Elternhilfe „JUNO“ - Projekt „JULE“ DEGEWO - Familienzentren und Stadtteilzentren - ELTERN – AG niedrigschwelliges, sozialraum- und lebens- weltorientiertes Bildungsprogramm für sozial benachteiligte Eltern) - Familienwegweiser - Elternkurse, Babymassage, Sprechstunden für unruhige Ba- bys - Eltern-MultiplikatorenAngebote Familienpaten, Stadtteileltern; - Känguru; - EFa- Ehrenamt für Familien in den Kinder-, Jugend- und Familienzentren Mini als Unterstützungsangebote für Familien 5 Lichtenberg - Frühe Hilfen (AG nach § 78 SGB VIII Familienförderung ) - Frühe Hilfen unter einem Dach - Aufsuchende Elternhilfe (Starke Brücken GbR) - „La Luna“ unterstützt Fam. und Mütter von der Schwanger- schaft bis zur Geburt bei Bindungsaufbau und sozialem Netzwerk - regionale Familien-, Stadtteil- und Begegnungszentren unterstützen mit vielseitigen Angeboten wie PEKiP-Kurse, Krabbelgruppen, Babymassage, Schreiambulanz, ElternKind -Gruppen, Beratung, Elterncafé u.v.m.; - Familienhebammen - Familiengutscheinprojekt - Abbau von Zugangsschwellen; - „von Anfang an“ Eltern-Kind-Gruppe und Elternberatung (Kinderschutz-Zentrum-Beratungsstelle) - Kiezmütter - Wellcome (Kieztreff lebens- netz) - Patengroßeltern (Berliner Familienfreunde e.V.) Reinickendorf - Runder Tisch Kinderschutz - Familienzentrum „DiBs’ - Die individuelle Begegnungsstätte“ - Beratungs- und Begleitungsangebote für junge Eltern, Eltern- Kind-Gruppen, Väterkurs, Elterncafés etc. in Familienzentren und Familientreffs, Einrichtungen freier Träger; - „Null bis Drei“ Schreiambulanz; „Zusammen Wachsen Gruppe “ als offenes Gruppenangebot (EFB des Jugendamts); - EFB „Safe – Sichere Ausbildung für Eltern“ Bindungsstärkung zwischen Eltern-Kind (Diakonisches Werk/ Dt.Familienverband); - FuN-Baby (div. Träger) - Aufsuchende Elterhilfe - Känguru (Diakon.Werk); - Wellcome (Horizonte) ka17-12283 ka17-12283anl