Drucksache 17 / 12 284 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wie weiter mit dem Kinderschutz in Berlin? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchem Stand befindet sich der Ausbau der Familienzentren? Wie viele Familienzentren sind im Jahr 2013 aufgebaut worden und wie viele sollen 2014 und 2015 neu entstehen? a) Wie viele dieser Familienzentren werden welche speziellen Angebote für welche Zielgruppen anbieten? b) Welchen Beitrag haben Familienzentren für den Kinderschutz in Berlin geleistet? Zu 1. a) – b): Im Rahmen des Landesprogramms „Berliner Familienzentren“ werden seit dem 01.10.2012 insgesamt 24 Familienzentren gefördert, die Anfang 2013 eröffnet wurden. Die Verstetigung des Programms in den Jahren 2014 und 2015 ist im Haushaltsplanentwurf des Senats vorge- sehen. Entsprechend der Förderleitlinien sind Familienzen- tren sozialräumlich ausgerichtet, mit einem auf die jewei- ligen Standortbedingungen bezogenen Profil. Durch die geschaffene Struktur der gesamtstädtischen Vernetzung, Kooperation und des fachlichen Austauschs nehmen die Familienzentren hinsichtlich ihrer Konzeption und Angebotspalette Anregungen und Erfahrungen wech- selseitig auf. Hierbei werden sie durch die Servicestelle, gemeinsames Coaching und Fortbildungsreihen beim Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Bran- denburg SFBB unterstützt. Als Besonderheit der konzeptionellen Verbindung zur Kindertageseinrichtung wenden sie sich vorwiegend an werdende Eltern und Familien mit jüngeren Kindern im Sozialraum. Zentraler Ausgangspunkt jedes Familienzentrums ist es, eine Treffpunktmöglichkeit für Familien zu schaffen, z.B. in Form eines Familiencafés. Alle Familienzentren arbeiten niedrigschwellig und interkulturell. Im begleitenden Monitoring wird die Inanspruch- nahme der Angebote durch Bildungsbenachteiligte, Per- sonen mit Migrationshintergrund und Personen mit Ar- mutsrisiko beobachtet. Insgesamt wurden in den ersten beiden Quartalen der Förderung bis zum 31.3.2013 21.058 Personen erreicht, die sich wie folgt zusammensetzen: Personengruppe Anzahl Mütter 7846 Väter 1621 Andere erwachsene Personen 1792 Kinder gesamt 9799 Summe 21.058 Davon: Bildungsbenachteiligte* 5789 Personen mit Migrationshintergrund* 7078 Personen mit Armutsrisiko* 6427 * Mehrfachnennungen möglich Familienzentren leisten mit ihren niedrigschwelligen, leicht zugänglichen Angeboten zur Förderung der Erzie- hungskompetenz von (werdenden) Eltern insbesondere einen präventiven Beitrag zum Kinderschutz. Das Konzept von allen Trägern der Familienzentren des Landesprogramms sieht die konzeptionelle Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen und die Einbindung in bezirk- liche Netzwerkstrukturen Kinderschutz vor. Beispiele für aktuelle Angebote von Familienzentren im Handlungsfeld Frühe Hilfen sind FuN-Baby, offene Spiel- und Krabbelgruppen für Kinder bis zu 3 Jahren, Hebammen-Café und Bewegungs- und Entwicklungsför- derung für Kleinkinder. Bisher sind 21 % der von den Angeboten erreichten Kinder unter 1 Jahr alt, 30 % in der Altersgruppe 1 Jahr bis unter 3 Jahre und weitere 40 % 3 bis unter 6 Jahre. Damit werden die Familienzentren ihren Auftrag, Fa- milien mit jüngeren Kindern anzusprechen, ge- recht.Konkretere Aussagen werden mit der Evaluation im Jahr 2014 zu Wirkungen der Familienzentren erwartet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 284 2 2. Auf welchem Stand befindet sich der Ausbau der „Hotline Kinderschutz“ hinsichtlich Punkt 1 im Antrag Drs. 17/0219 (Neue Möglichkeiten der elektronischen Kommunikaton)? a) In der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drs. 17/0713 vom 13.12.2012 heißt es, es werde geprüft, wie und in welchem Umfang Personal bereitgestellt werden muss“. Auf welchem Stand befindet sich diese Prüfung? b) Weiterhin sollte geprüft werden, ob sich neue Kommunikationsmöglichkeiten für den Aufgabenbereich Kinderschutz eignen. Auf welchem Stand befindet sich diese Prüfung? Zu 2. a) – b): Die Bearbeitung des Berichtsauftrages (Drucksachen 17/0219, 17/0219-1, 17/0392, 17/0469 und 17/0713) „Kinder brauchen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft - Kinderschutz verlässlich weiterentwi- ckeln“ soll nach der Sommerpause dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. 3. Wie bewertet der Senat die Vorschläge des Kon- gresses des Europarats für einen Pakt zur Beendigung der sexuellen Gewalt gegen Kinder (One in Five-Kampagne)? a) Welche Vorschläge plant der Senat umzusetzen? Zu 3 a): Die Vorschläge des Kongresses des Europa- rates für einen Pakt zur Beendigung der sexuellen Gewalt gegen Kinder mit der ONE in FIVE Kampagne werden vom Berliner Senat unterstützt. Die Zielstellungen stimmen im Wesentlichen mit dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt überein. Mit diesem Gesamtkonzept wurden alle konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch “ zusammengefasst, die für die Umsetzung in den Bundesländern wesentliche Orientierung sind. Die gesetzten Ziele werden in einem Monitoring-Ver- fahren kontinuierlich überprüft. Darüber hinaus sind mit dem im Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz, ausgehend von den Ergebnissen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch “, Leitlinien zur Prävention und Intervention erlassen worden für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie zielen auch auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Miss- brauch/Gewalt. Nicht zuletzt hat der Senat bereits mit dem im Februar 2007 beschlossenen „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz “ den Problembereich der sexuellen Gewalt als eine Dimension der Kindeswohlgefährdung fest verankert. Die Umsetzung des „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz “ ist ein ständiger Prozess mit einem flexiblen Ansatz, der Veränderungen und Weiterentwicklungen ermöglicht und auch erfordert. Somit können neue Anforderungen, wie beispiels- weise eine noch stärkere Beachtung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, aktuell aufgegriffen und bearbeitet werden. Überdies hat die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung im Juni 2012 auf Beschluss der Lan- deskommission Berlin gegen Gewalt die Federführung für die Einrichtung eines ressort- und institutionenübergrei- fenden „Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt“ übernommen , um die Belange aller Zielgruppen bei der Er- stellung der integrierten Maßnahmeplanung genauer in den Blick zu nehmen. Dabei ist vorgesehen, insbesondere die Normierung verpflichtender Schutzsysteme und Handlungsleitlinien zum Schutz von Kindern vor sexuali- sierter Gewalt unter Berücksichtigung von Qualitätsstan- dards (im Sinne der grundsätzlichen Zielstellung der One in Five-Kampagne) aufzunehmen, um eine größere Auf- merksamkeit für das Ausmaß des Themenkomplexes der sexuellen Gewalt gegen Kinder zu erreichen. 4. Welche Schlussfolgerungen hat der Senat in den letzten Monaten aus zahlreichen Anhörungen und Anfra- gen im Abgeordnetenhaus zur Qualität des Kinderschut- zes im Land Berlin gezogen? Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 7. der Kleinen An- frage Drs. 17/12283 „Wie weiter mit dem Kinderschutz in Berlin? (I)“ wird verwiesen. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Es waren an der Beantwortung beteiligt: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, Abteilung Jugend und Familie, Landesjugendamt, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und Se- natsverwaltung für Finanzen. Berlin, den 01. August 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013)