Drucksache 17 / 12 286 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Ist der verdiente Ruhestand der Berliner Stadtbären gesichert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist eine Umsiedlung der Berliner Stadtbären Maxi und Schnute in einen Bärenpark geplant? 2. Zu welchem Ergebnis kamen die Sachverständigen, die die Stadtbären Maxi und Schnute in Vorbereitung auf die Umsiedlung vom Bärenzwinger am Köllnischen Park in einen Bärenpark untersucht haben? 3. In welchem Bärenpark dürfen Maxi und Schnute ih- ren Lebensabend verbringen? 4. Wann wird es zu einer Umsiedlung der unter 1. ge- nannten Bären in einen Bärenpark kommen? Zu 1. bis 4.: Nach vorliegender einvernehmlicher Meinung verschiedener Sachverständigerinnen und Sach- verständiger ist eine Umsiedlung der Bären aus gesund- heitlichen Gründen bzw. altersbedingt nicht zu empfehlen und deshalb auch nicht mehr geplant. In Anbetracht des fortgeschrittenen Bärenalters birgt insbesondere eine für den Transport der Tiere notwendige Narkose ein großes gesundheitliches Risiko. Eine Narkotisierung ist aus- schließlich aus zwingenden medizinischen Gründen ver- tretbar. Die Bären werden deshalb weiter im Bärenzwin- ger des Köllnischen Parks leben. Eine tierartgerechte, bauliche Umgestaltung mit Vergrößerung der begehbaren Fläche und des Badebereiches wird zeitnah stattfinden. 3. Welche Resultate brachte das mit den unter 1. ge- nannten Bären durchgeführte Boxentraining, das der Ge- wöhnung der Bären an den Transport in den Bärenpark dienen soll? Zu 3.: Das ursprünglich vorgesehene Boxentraining wurde nicht durchgeführt, da damit letztlich eine Tren- nung der aneinander gewöhnten Tiere verbunden gewesen wäre. Nach Einschätzung der Beteiligten wäre es evtl. zwar möglich, einen Bären in den Käfig zu locken und abzutransportieren. Da der andere Bär den damit verbun- denen Aufwand und die Erregung des gefangenen Tieres hätte miterleben müssen, musste davon ausgegangen werden, dass dieser danach niemals bzw. erst nach einer sehr langen Zeitspanne zum Betreten des Käfigs hätte bewegt werden können. Die Trennung beider Tiere wäre jedoch mit einem Leidensdruck (evtl. dauerhaft) verbun- den, der gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes als tierschutz- widrig zu beurteilen ist. 5. Wie bewertet der Senat die Aussage eines Projekt- leiters des Bezirksamt Mitte - Straßen- und Grünflächen- amt -, der laut Tagesspiegel (http://www.tages- spiegel.de/berlin/instandsetzungsplaene-fuer-berlin-mitte- der-koellnische-park-soll-wieder-schoener- werden/8337604.html) wie folgt zitiert wird: "Man gehe davon aus, dass die Bären für die nächsten Jahre an Ort und Stelle verbleiben würden", obwohl die unter 1. und 2. erwähnten Maßnahmen zum Zeitpunkt seiner vor- stehenden Aussage weder abgeschlossen waren, noch Ergebnisse hierzu vorlagen? Zu 5.: Diese Aussage deckt sich nicht mit den offiziell vom Bezirk Mitte übermittelten und bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwendeten Informationen. 6. Hat der Senat Kenntnis über den Verbleib einer Leiter nebst Banner der Tierschutzorganisation "Deut- sches Tierschutzbüro e.V.", welche aus Spendengeldern im Wert von etwa 500 bzw. 100 Euro finanziert wurden und die bei einem Einsatz (21.11.2012) für das Wohl der Bären vom Polizeiabschnitt 32 eingezogen wurden? Zu 6.: Die Leiter und das Banner befinden sich zurzeit in der Asservatenkammer des Landeskriminalamtes. Der Vorgang (Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz) liegt zur Entscheidung bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 286 2 7. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 7.: Die Antworten beruhen auf der Zuarbeit des Bezirksamts Mitte von Berlin und des Landeskriminal- amtes. Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 2. August 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2013)