Drucksache 17 / 12 289 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 21. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wie wird das Berliner Trinkwasser im Fall eines Flugunfalls am BER geschützt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Stadtgebiete Berlins befinden sich innerhalb welcher Sicherheitszonen des Flughafens Berlin Brandenburg? Antwort zu Frage 1 Für den Flughafen Berlin Bran- denburg sind im Landesentwicklungsplan „Flughafenstandort -entwicklung LEP FS“ vom 30. Mai 2006 die Zonen für Bauhöhenbeschränkungen und Siedlungsbe- schränkungen ausgewiesen. In der Planungszone Bauhöhenbeschränkung befinden sich Teile der Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Treptow-Köpenick. In der Planungszone Siedlungsbeschränkung liegen Teile des Bezirks Treptow-Köpenick. Frage 2: Befinden sich innerhalb der besagten Sicher- heitszonen Trinkwasserschutzgebiete? Wenn ja, um wel- che Trinkwasserschutzgebiete handelt es sich? Antwort zu Frage 2: Ja. Von beiden Sicherheitszonen werden die Wasserschutzgebiete Friedrichshagen, Erkner und Eichwalde tangiert. Frage 3: Trifft es zu, dass der Müggelsee im Falle ei- nes defekten Flugzeugs als Notlandestelle fungieren kann bzw. fungieren soll? Antwort zu Frage 3: Im Falle einer Notsituation ent- scheidet der/die Luftfahrzeugführer/in in Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie/Er wird im Falle einer Sicherheits- oder Notlandung versuchen, den nächstgelegenen Ver- kehrsflughafen oder Verkehrslandeplatz zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist zu versuchen, eine ge- eignete andere Fläche zu finden. Nach Aussage der DFS existieren keine ausgewiesenen Notlandestellen. Frage 4: Welche Pläne sind erarbeitet worden, um mit einem Flugunfall in den o. g. Sicherheitszonen umzuge- hen? Antwort zu Frage 4: Die Maßnahmen nach Schaden- sereignissen auf der Flughafenfläche oder in der unmittel- baren Nähe sind in der Betriebsanordnung für Notfälle (BA-NOT) geregelt. Die Gefahrenabwehr nach Schadensereignissen au- ßerhalb des Flughafengeländes liegt in der Verantwortung des Katastrophenschutzes der Länder Berlin und Bran- denburg. Frage 5: Wann wurden diese Pläne erstellt? Antwort zu Frage 5: Die BA-NOT SXF liegt in der aktualisierten Fassung vom 1.01.2009 vor. Die BA-Not TXL liegt in der Fassung vom 1.07.2013 vor. Frage 6: An welchen Stellen sind diese Pläne für die Bevölkerung einsehbar? Antwort zu Frage 6: Die BA-NOT SXF und TXL sind nach Rücksprache mit der FBB an den jeweiligen Flugha- fenstandorten einsehbar. Alle anderen Unterlagen befinden sich bei den Kata- strophenschutzbehörden der Länder Berlin und Branden- burg. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 289 2 Frage 7: Welche Pläne sind erarbeitet worden, um bei einem möglichen Flugunfall auf der Fläche der o. g. Trinkwasserschutzgebiete eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden und/oder zu begrenzen? Antwort zu Frage 7: Die auf den Regeln der Internati- onalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beruhenden Ver- fahrensvorschriften der Deutschen Flugsicherung sehen für Treibstoffschnellablässe eine Mindestflughöhe von 6.000 ft (entspricht ca. 1.850 Metern) vor. Das Ablassen von Treibstoff findet aus diesem Grund fast ausnahmslos in Höhen oberhalb von 1.850 Metern statt. Dem betroffenen Flugzeug wird zudem von der Flug- sicherung ein besonderer Luftraum zugewiesen, möglichst über unbebautem oder dünn besiedeltem Gebiet. Bei einer Verunreinigung des Bodens wären entspre- chende Reinigungsmaßnahmen (Erdausschub) durchzu- führen; ggf. wären betroffene Brunnen stillzulegen. Die Trinkwasserversorgung würde dann über andere Brun- nengalerien erfolgen. Frage 8: Wann wurden diese Pläne erstellt? Antwort zu Frage 8: Die Verfahrensvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO unterlie- gen einer ständigen Aktualisierung. Die ICAO ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Montreal. Sie wurde am 07.12.1944 in Chicago gegrün- det. Die einzelnen Bestimmungen der ICAO sind in Chap- ter gefasst. Chapter 30 regelt die Prozedur des Treib- stoffablasses. Frage 9: An welchen Stellen sind diese Pläne für die Bevölkerung einsehbar? Antwort zu Frage 9: Diese Pläne sind bei der Deut- schen Flugsicherung GmbH (DFS) im Airport Center Schönefeld einsehbar. Frage 10: Wie wird im Falle eines Flugunfalls auf der Fläche der o. g. Trinkwasserschutzgebiete die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sichergestellt? Antwort zu Frage 10: Grundsätzlich ist die Versor- gung der Berliner Bevölkerung mit Trinkwasser bei groß- flächigen Lagen über einen längeren Zeitraum sicherge- stellt. Mit dem Bericht der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - II D – vom Oktober 2009 wurde eine Planung wasserwirt- schaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwasser-Not- versorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) vorgelegt. Die Planung beschränkt sich dabei gemäß § 1 Abs. 1 WasSG auf Maßnahmen zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser („vereinfachte Planung“). Frage 11: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu Frage 11: Nein. Berlin, den 6. August 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2013)