Drucksache 17 / 12 291 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Ämterstrukturreform: Umsetzung in den Umwelt- und Naturschutzämtern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ausgehend von der Beantwortung der Frage 11 der kleinen Anfrage17/11371 vom 18.12.2012 bitte ich den Senat um Mitteilung des Standes der Umsetzung der einheitlichen Ämterstruktur in Bezug auf die Aufgaben- wahrnehmung der Umwelt- und Naturschutzämter – Produktkonkret . Zur Vereinfachung bitte ich die nachfolgen- de Tabelle zu verwenden. Sollte die jeweilige Aufga- be/Produkt in mehreren Ämtern erbracht werden, so ist auch dieses anzugeben. Antwort zu 1: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Stellungnahmen gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Gemäß der Rückmeldungen werden in den Bezirken in der Regel alle nachgefragten Aufgaben/Produkte von den jeweiligen Umwelt- und Naturschutzämtern wahrge- nommen. Soweit Abweichungen von der Regel vorliegen bzw. die Aufgabenwahrnehmung in mehreren Ämtern erfolgt und die betroffenen Bezirke dazu Angaben ge- macht haben, wurde dies entsprechend dargestellt. Die zusammengefassten Ergebnisse werden nachfolgend wie gewünscht tabellarisch wiedergegeben: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 291 2 Produkt Umwelt- und Natur- schutzamt Tiefbau- und Landschafts- planungsamt Stadt- entwicklungsamt Ordnungsamt Erläuterung warum noch keine Umsetzung erfolgt ist Ordnungsaufgaben Abfall privat Grundstück 72805 X (11 Bezirke) Friedrichshain- Kreuzberg: Abfälle auf Privatgrundstücken innerhalb von Gebäuden und Abfälle als Hinterlassenschaften ehemaliger nicht genehmigungs- bedürftiger Anlagen (ngA) im Sinne des BImSchG nicht Spandau Friedrichshain- Kreuzberg: Abfälle auf Privatgrundstücken außerhalb von Ge- bäuden Spandau Friedrichshain- Kreuzberg: Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Raum im Ordnungsamt war politischer Wille. Gespräche zur Rückverlagerung in das Umwelt- und Naturschutzamt wurden begonnen. Ordnungsaufgaben BImSchG 72803 X (12 Bezirke) Neukölln: ohne Schankwirtschaften Neukölln: Schank- wirtschaften Gewässer Aufs.& Genehmig. 78715 X (12 Bezirke) Treptow-Köpenick Ordnungsaufgaben VAwS 79345 X (12 Bezirke) Ausnahmezulassungen Genehmigung 77659 X (11 Bezirke) FriedrichshainKreuzberg : Zulassungen / Genehmigungen im „nicht öffentlichen Raum“ (Privatgrundstücke , ngA) Neukölln: Privatgrundstücke und ngA, ohne öffentlichen Raum nicht Reinickendorf FriedrichshainKreuzberg : Zulassungen / Genehmigungen im „öffentlichen Raum“ (Grünanlagen , Straßenland), Filmausnahmezu- lassungen / -genehmigungen Neukölln: öffentlicher Raum Reinickendorf FriedrichshainKreuzberg : Wahrnehmung von Aufgaben im „öffentlichen Raum“ im Ordnungsamt war politischer Wille. Gespräche zur Rückverlagerung in das Umwelt- und Naturschutz- amt wurden begonnen. Indirekteinleiter 79342 X (12 Bezirke) Umweltinfo/EU Berichterstatt. 79716 X (12 Bezirke) Ordnungsaufgaben Bodenschutz (Bewertung) 80009 X (12 Bezirke) Ordnungsaufgaben Bodenschutz (Sanierung) 80010 X (12 Bezirke) Ordnungsaufgaben Indirekteinleiter 79342 X (12 Bezirke) Artenschutzvollzug 62717 X (12 Bezirke) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 291 3 Baumschutz 62728 X (12 Bezirke) Neukölln: auf privaten Flächen Neukölln: auf Grün- und Parkanlagen, Straßenland, z.B. Aufgrabungen Freiraum- Gruenfl.konzepte 80549 X (12 Bezirke) FriedrichshainKreuzberg : ohne Standortplanung Kinderspielplätze Neukölln: untergeordnet FriedrichshainKreuzberg : Standortplanung Kinderspielplätze Spandau: Beteiligung als Grundstücks- eigentümer Neukölln Neukölln Treptow-Köpenick FriedrichshainKreuzberg : Zwingende Erfordernis zur Änderung der Aufgabenwahr- nehmung wird in beiden Ämtern nicht gesehen. Kontinuierliche Arbeitsabläufe von Verfahren und Aufgaben werden ge- währleistet. Zudem wird Zusammenhang zum Produkt 72640 des Produktbereichs 38 beim Tiefbauund Landschafts- planungsamt sichergestellt. Vollzug Naturschutzrecht 79038 X (12 Bezirke) Neukölln: überwiegend Neukölln: z.B. Pflege von Pfuhlen Mitwirkung NatSchutz 79975 X (12 Bezirke) Friedrichshain- Kreuzberg: ohne Mitwirkung in der Spielplatzkommission Friedrichshain- Kreuzberg: Mitwirkung in der Spiel- platzkommission Spandau: Beteiligung als Grundstückseigentümer Friedrichshain- Kreuzberg: Zwingende Erfordernis zur Änderung der Aufgabenwahr- nehmung wird in beiden Ämtern nicht gesehen. Kontinuierliche Arbeitsabläufe von Verfahren und Aufgaben werden gewährleistet . Zudem wird Zusammenhang zum Produkt 72640 des Produktbereichs 38 beim Tiefbau- und Landschafts- planungsamt sichergestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 291 4 Seitens des Umwelt- und Naturschutzamts des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg erfolgten dazu ergänzende Hinweise: Da in der Tabelle keine Abfrage zu den im Umwelt- und Naturschutzamt bearbeiteten Produkten 77657 (Stellungnahmen der Umweltämter an Organisati- onseinheiten der Berliner Bezirksverwaltungen) und 78452 (Stellungnahmen zu förmlichen und nicht förmli- chen Verfahren sowie Baugenehmigungen) erfolgte, ist eine diesbezügliche Ergänzung der Tabelle nicht ausge- führt worden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass in der Tabelle das Produkt 79342 (Ordnungsaufgaben nach der Indirekteinleiterverordnung und bei Abwasserbehand- lungsanlagen) doppelt angeführt wird. Seitens des Umwelt- und Naturschutzamts des Bezirks Spandau wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der teilweisen Mitwirkung anderer Ämter in Produkten nicht der Tatsache der Aufgabenzuweisung zu den Um- welt- und Naturschutzämtern widerspricht. Im Rahmen der Anfrage werde allerdings keine Möglichkeit einer Darstellung der Mitwirkung der Umwelt- und Natur- schutzämter an den Grünpflegeprodukten der Tiefbau- und Landschaftsplanungsämter ermöglicht. In dem Zu- sammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Grenzen bei der täglichen Arbeit sehr fließen und die Grün-Fachlichkeit durch die Trennung in zwei Ämter zusätzlichen Koordinierungsaufwand hat. Frage 2: In der Beantwortung des Senates wird mitge- teilt, Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Umwelt- und Naturschutzämtern sowie den Tiefbau- und Landschaftsplanungsämter, aufgrund der zum Teil unter- schiedlichen Zuordnung zu verschiedenen Abteilungen gesehen wird. Ich frage daher den Senat, ob er es für erforderlich hält oder beabsichtigt eine einheitliche Abtei- lungsstruktur für die Bezirke vorzugeben. Antwort zu 2: Nach insoweit unveränderter Einschät- zung des Senats ist eine einheitliche Abteilungsstruktur der Bezirke nicht erforderlich. Es bestehen keine Absich- ten des Senats, darauf hinzuwirken, dass den Bezirken eine einheitliche Abteilungsstruktur vorgegeben wird. Gemäß § 37 Bezirksverwaltungsgesetz gehört die Bil- dung und Verteilung der Geschäftsbereiche zu den Auf- gaben des Bezirksamts. Die nach § 37 Abs. 1 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz durch den Senat nach Beratung mit dem Rat der Bürger- meister mögliche, von der Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz abweichende Regelung der Gliederung des Bezirksamts durch Rechtsverordnung ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht beabsichtigt. Frage 3: Gibt es Planungen um die bisherigen Erfah- rungen zu evaluieren? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Der Senat plant zurzeit nicht, die ein- heitliche Ämterstruktur der Bezirke zu evaluieren. Die Reaktionen auf die Einführung und das Bestehen der einheitlichen Ämterstruktur deuten nicht darauf hin, dass ein dringender Evaluierungsbedarf besteht. Dies schließt nicht aus, dass sich in der praktischen Anwen- dung der einheitlichen Ämterstruktur fortlaufend einzelne, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten oder -bedarfe bei der Ämterstruktur oder bei der Verwaltungspraxis erge- ben können. Grundsätzlich hält der Senat es für richtig, Erfahrun- gen z.B. mit einer strukturellen Neuorganisation hinsicht- lich der beabsichtigten Effekte innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens zu überprüfen und qualitativ zu bewerten. Gegenwärtig werden kontinuierlich Erfahrungen mit der einheitlichen Ämterstruktur in den Bezirken gesam- melt, die nach Bedarf im Rahmen der fachlichen Zusam- menarbeit mit den Bezirken diskutiert werden. Berlin, den 12. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)