Drucksache 17 / 12 292 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Gibt es Asbest nur in landeseigenen Wohnungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass dem Senat Asbestbelastun- gen in Wohngebäuden nur im Bestand der landeseigenen Unternehmen bekannt sind? Antwort zu 1: Dem Senat ist bekannt, dass Asbest- bauprodukte – je nach Bindungsform bis Anfang der 1990er Jahre – in landeseigenen und nicht landeseigenen Wohn- und Nichtwohngebäuden legal verbaut wurden (siehe dazu Antwort zu Frage 2 der kleinen Anfrage 17/11344). Es ist davon auszugehen, dass – soweit rechtlich keine Sanierung geboten – noch Asbestprodukte in Gebäuden in Funktion sind. Frage 2: Falls 1. – nein, welche weiteren Unternehmen und Wohnungsbestände sind dem Senat bekannt, wo Asbest im Innenbereich oder außen an Wohngebäuden zu finden ist? Wie viele Wohnungen privater Besitzer bzw. Unternehmen sind von Asbestbelastung oder -verdacht betroffen? Antwort zu 2: Eine zahlenmäßige Erhebung von Ge- bäuden mit noch verbauten Asbestprodukten in Gebäuden ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. (siehe auch Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 17/ 11344) Frage 3: Sind die ca. 10.000 Wohnungen, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 14/219 im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft GSW als asbestbelastet genannt wurden, mittlerweile saniert? Wurde dort der Asbest rückstandslos entfernt? Antwort zu 3: Dem Senat liegen dazu keine Informa- tionen vor. Die GSW ist seit dem Jahr 2004 keine landes- eigene Wohnungsbaugesellschaft mehr. Frage 4: Wie sorgt der Senat dafür, dass Mieterinnen und Mieter bei privaten Wohnungsunternehmen über mögliche Asbestfunde und notwendige Vorsichts- und Sanierungsmaßnahmen informiert werden? Antwort zu 4: Der Senat erarbeitet derzeit zur Aufklä- rung ein Informationsblatt zum Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden für Eigentümerinnen und Eigen- tümer bzw. die Bauherrschaft sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden. Berlin, den 27. September 2013 In Vertretung Ephraim G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013)