Drucksache 17 / 12 294 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wie viele Wohnungen gibt es in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen gibt es in Berlin? (Bitte Stichtag angeben) Antwort zu 1: Mit Stichtag 31.12.2010 gab es in Berlin auf Basis der Wohnungsbestandsfortschreibung durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1.898.807 Wohnungen. Zum Stichtag 31.12.2011 erhöhte sich der fortgeschriebene Wohnungsbestand auf 1.903.231 Wohnungen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 mit Stichtag 09.05.2011 betrug der vergleichbare Wohnungs- bestand (Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, ohne Wohnheime) 1.869.663 Wohnungen. Ende September 2013 sollen durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Fortschreibungs- ergebnisse der Stichtage 31.12.2010 und 31.12.2011 rückwirkend auf Grundlage des Zensusergebnisses korrigiert werden. Die Wohnungsbestandsfortschreibung zum Stichtag 31.12.2012 erfolgt dann bereits auf Grund- lage der Zensusergebnisse. Frage 2: Auf welcher Basis werden die Wohnungs- anzahlen für den IBB-Wohnungsmarktbericht ermittelt und wie belastbar sind diese Zahlen? Antwort zu 2: Die im IBB-Wohnungsmarktbericht verwendeten Wohnungsbestandszahlen sind die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg amtlich fortgeschrie- benen Bestandszahlen. Der fortgeschriebene Wohnungs- bestand basiert zum einen auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung für den Westteil der Stadt aus dem Jahr 1987 und zum anderen auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung für den Ostteil der Stadt aus dem Jahr 1995. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des IBB- Wohnungsmarktberichts wurden somit die zuletzt verfügbaren amtlichen Wohnungsbestandszahlen verwen- det. Frage 3: Welche Dskrepanzen gibt es zwischen der Berliner Wohnungsstatistik aus dem IBB-Wohnungs- marktbericht und den Ergebnissen der Volkszählung? Antwort zu 3: Beim Vergleich des Fortschrei- bungsergebnisses per 31.12.2010 und dem Zensusergeb- nis vom 09.05.2011 ergibt sich eine Differenz von 29.144 Wohnungen. Bezogen auf einen Zeitraum von 24 Jahren (West) bzw. 16 Jahren (Ost) ist diese Differenz als moderat einzuschätzen. Frage 4: Wie erklärt sich der Senat die Diskrepanzen zwischen den einzelnen Statistiken? Antwort zu 4: Die Differenz zwischen fortgeschriebenem Wohnungsbestand und Zensusergebnis ergibt sich aus der langjährigen Untererfassung von Woh- nungsabgängen (Abriss, Umnutzung z.B. in Gewerbe- raum und Wohnungszusammenlegungen). Ursächlich hierfür sind wahrscheinlich nicht angezeigte Verände- rungen. Frage 5: Wie gehen z.B. Abrisse von Wohnungen in die Senatsstatistik ein, wenn die Behörden von Abrissen mangels Genehmigungspflicht gar nicht erfahren? Frage 6: Wie gehen Wohnungszusammenlegungen in die Senatsstatistik ein, wenn die Behörden von Zu- sammenlegungen mangels Genehmigungspflicht gar nicht erfahren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 294 2 Antwort zu 5 und 6: Es besteht zwar keine Genehmigungspflicht, allerdings schreibt die Bauordnung Berlin eine Anzeigepflicht vor. Hierzu ist ein ent- sprechendes Erhebungsformular auszufüllen. Soweit das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die entsprechenden Erhebungsformulare erhält, fließen die Wohnungs- abgänge auch entsprechend in die Wohnungsbe- standsstatistik mit ein. Frage 7: Wie viele Wohnungen wurden in den letzten fünf Jahren zusammengelegt und wie viele Wohnungen sind dadurch verschwunden? Antwort zu 7: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Die Bautätigkeitsstatistik weist nur den Wohnungssaldo von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden aus. Hierbei handelt es sich um Wohnungszu- sammenlegungen oder -teilungen, aber auch um Dachge- schossaus- oder aufbau. Frage 8: Wie viele Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurden in den letzten fünf Jahren zusammengelegt und wie viele Wohnungen sind dadurch verschwunden? Antwort zu 8: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Auf eine entsprechende Erhebung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurde aufgrund der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und des damit verbundenen Aufwandes verzichtet. Frage 9: Seit wann gibt es einen Wohnungszu- sammenlegungsstopp für die landeseigenen Wohnungs- baugesellschaften? Antwort zu 9: Der Senat hat keinen solchen Stopp für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verlangt. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes mit einer deutlichen Zunahme von Ein- und Zweipersonenhaushalten erhöht tendenziell die Wirtschaftlichkeit kleiner Wohnungen und wirkt damit gegen Wohnungszusammenlegungen. In Abhängigkeit von den Wohnungsschnitten und auch der Wohnlage sowie der quartiersbezogenen Nachfrage sind Wohnungszusammenlegungen zu größeren familienge- rechten Wohneinheiten weiterhin möglich. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013)