Drucksache 17 / 12 295 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Energieverbrauch Heidering Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen energetischen Standard nach EnEV weist der Neubau der JVA Heidering auf? (Bitte Energieausweis beilegen) Antwort zu 1.: Der realisierte Standard entspricht der EnEV 2007 minus 30%. Die Energieausweise für die im folgenden benannten Gebäudeteile sind als Anlage beigefügt: Pforte, Hauptverwaltung, Teilanstalten 1, 2 und 3, Küche, Arbeitsbetriebe, Büros der Magistrale, Schule und Sporthalle Frage 2: Welche ökologische, energetische und wirtschaftliche Abwägung führte zu dem Entschluss, für die JVA auf Fernwärme zurückzugreifen und dezentrale Konzepte zu verwerfen? Antwort zu 2.: Die Fernwärmeversorgung war zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung (Aufstellung der Bauplanungsunterlagen 2008/ 2009) die wirtschaftlich günstigste Variante und garantierte die Einhaltung der geltenden ökologischen und energetischen Vorgaben. Frage 3: Welche erneuerbaren Energien werden zum Betrieb der JVA genutzt? Antwort zu 3.: Das Fernwärmeversorgungsunter- nehmen ENRO Ludwigsfelde Energie GmgH stellt für die JVA Heidering Fernwärme aus seinem Versorgungsnetz bereit. Der Energiemix besteht zu 80 % aus Wärme, die aus Biomasse erzeugt wird (Frischholzhackschnitzel), und ca. 20 % aus Erdgas. Berlin, den 08.07.2013 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 13) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Arbeitsbetriebe Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Arbeitsbetriebe 2011 2009 2009 11.844 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 124,0 368,1 0,43 1,15 0 200 400 600 800 1.000 1.200 > 1.200 Dieses Gebäude 124,0 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 146,9 37,2 0,9 5,0 0,0 1,4 0,0 0,0 19,4 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 151,9 37,2 22,3 176,4 185,0 65,6 0,7 6,4 4,2 0,0 19,4 52,5 0,0 0,6 1,7 6,5 0,0 0,0 183,6 211,4 124,0 1 2 3 4 5 6 Werkhallen (M2+3)/Logistik, Werkhalle Modul 1, Werkstat Sanitär mit RLT, Sanitärrau Aufenthalt ohne RLT, Aufent Aufenthalt mit RLT, Aufentha Lager mit RLT, Lager 7.041 2.863 186 867 98 72 60 24 2 7 1 1 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Hauptverwaltung Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Hauptverwaltung 2011 2009 2009 2.638 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 86,6 169,8 0,51 0,79 0 100 200 300 400 500 600 > 600 Dieses Gebäude 86,6 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 93,9 24,5 1,6 0,0 0,0 2,3 0,0 0,0 9,6 0,0 0,0 3,3 0,0 0,0 0,0 93,9 24,5 16,8 103,1 120,0 45,6 4,2 2,3 6,2 0,0 9,6 25,9 0,0 3,3 8,9 5,6 0,0 0,0 112,9 135,2 86,6 1 2 3 4 5 6 Büros, Einzelbüro Aufenthalt mit RLT, Aufentha Aufenthalt ohne RLT, Aufent Sanitär mit RLT, Sanitärrau Nebenräume ohne RLT, Neb Nebenäume mit RLT, Neben 569 276 428 86 1.048 99 22 11 16 3 40 4 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Küche Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Küche 2011 2009 2009 2.357 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 298,8 779,1 0,38 0,56 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 > 2.500 Dieses Gebäude 298,8 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 247,8 62,0 2,4 85,0 0,0 6,8 0,0 0,0 21,7 0,0 0,0 37,6 0,0 0,0 0,0 332,8 62,0 68,5 290,5 312,2 111,8 72,3 91,8 26,9 0,0 21,7 58,5 0,0 37,6 101,6 0,0 0,0 0,0 362,8 463,3 298,8 1 2 3 4 5 6 Sanitär / Umkleide, Sanitärra Aufenthaltsräume, Aufenthalt Küchenbereich, Küche Nebenfläche, Nebenfläche Lager, Lager Lager/Technik - unbeheizt, u 125 249 797 301 413 225 5 11 34 13 18 10 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Magistrale Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Büros der Magistrale 2011 2009 2009 547 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 128,4 224,0 0,39 0,55 0 100 200 300 400 500 600 700 800 > 800 Dieses Gebäude 128,4 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 85,0 22,6 6,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 85,0 22,6 29,2 92,6 125,1 60,0 9,3 0,0 0,0 0,0 25,3 68,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 101,9 150,4 128,4 1 Bürogebäude, Einzelbüro 547 100 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Pforte Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Pforte 2011 2009 2009 1.213 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 137,4 306,2 0,48 0,59 0 200 400 600 800 1.000 > 1.000 Dieses Gebäude 137,4 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 135,9 35,1 3,4 25,3 0,0 2,8 0,0 0,0 13,9 0,0 0,0 7,8 0,0 0,0 0,1 161,2 35,1 28,0 153,4 174,4 68,4 18,2 28,1 10,0 0,0 13,9 37,5 0,0 7,8 21,2 2,5 0,1 0,3 174,1 224,3 137,4 1 2 3 4 5 6 Sanitär/Umkleiden, Sanitärra Dienst-/Besprechungsräume Technik E1, Lager Schlüsselausgabe/Aufenthalt Technik/Lager EU, unbeheizt Wartebereich/Briefamt, Aufe 452 199 52 70 35 135 37 16 4 6 3 11 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Schule Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Schule 2011 2009 2009 1.756 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 84,4 159,4 0,52 0,64 0 100 200 300 400 500 600 >600 Dieses Gebäude 84,4 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 93,6 24,5 2,3 0,0 0,0 7,3 0,0 0,0 5,9 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 93,6 24,5 16,0 103,0 120,3 47,4 10,1 7,3 19,6 0,0 5,9 16,0 0,0 0,5 1,4 2,9 0,0 0,0 116,0 134,0 84,4 1 2 3 4 5 Schulräume, Klassenzimmer Arzt-/Aufenthaltsräume, Aufe Sanitär, Sanitärraum Nebenflächen, Nebenfläche unbeheizt, unbeheizt 645 360 101 490 160 37 21 6 28 9 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Aushang bei öffentlichen Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) 30.03.2019 Neubau JVA Heidering - Sporthalle Gemeinde Großbeeren 14978 Großbeeren Sporthalle 2011 2009 2009 1.596 m² Christian Radke Ruffert&Partner Ing.ges. für Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. GebäudezonenSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme: nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Weitere Zonen in Anlage 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Energiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 118,6 282,6 0,36 0,61 0 200 400 600 800 1.000 >1.000 Dieses Gebäude 118,6 kWh/(m²·a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) CO2-Emissionen 1) [kg/(m²·a)] Nah-/Fernwärme H Nah-/Fernwärme H Strom-Mix 96,0 24,9 2,7 31,8 0,0 4,5 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 3,0 0,0 0,0 0,0 127,8 24,9 27,2 119,4 123,7 49,3 26,7 36,3 15,3 0,0 17,0 45,9 0,0 3,0 8,1 6,8 0,0 0,0 152,9 180,0 118,6 1 2 3 4 5 6 Sporthalle, Sporthalle Sanitär mit RLT, Sanitärrau Aufenthalt ohne RLT, Aufent Aufenthalt mit RLT, Aufentha Nebenflächen ohne RLT, Ne Technikräume, unbeheizt 800 121 170 86 270 148 50 8 11 5 17 9 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Heizenergieverbrauchskennwert Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Warmwasser enthalten 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Verbrauchserfassung – Strom Zeitraum von bis Ablesewert [kWh] Kennwert [kWh/(m2 ·a)] Gebäudekategorie Gebäudekategorie Sonderzonen Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Durchschnitt Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten , standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1Gültig bis: Gebäude Neubau Vermietung/ Verkauf Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (AN) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers 30.03.2019 Freistehendes Wohngebäude -, 14979 Großbeeren Teilanstalt 1, 2 und 3 2009 2009 12 6.315 m² Holger Bruch Ruffert & Partner Ing.-gesell. f. Tragwerkspl. Karower Straße 11, Haus 214 13125 Berlin 30.03.2009 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 EnEV2) Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Hilfsgeräte 3) Gesamt in kWh/(m2 ·a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 > 400 Energiebedarf Vergleichswerte EndenergiebedarfSonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme : nach § 5 EnEV vor Baubeginn geprüft Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 4) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 > 400 Pa ss iv ha us M FH N eu ba u EF H N eu ba u EF H e ne rg et is ch gu t m od er ni si er t D ur ch sc hn itt W oh ng eb äu de M FH e ne rg et is ch n ic ht w es en tli ch m od er ni si er t EF H e ne rg et is ch n ic ht w es en tli ch m od er ni si er t Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). 1) Freiwillige Angabe. 2) Nur in den Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen. 3) Ggf. einschließlich Kühlung. 4) EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser. Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m2 ·a) EnEV-Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m 2 ·K) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m 2 ·K) 50,3 79,4 0,52 0,70 Nah-/Fernwärme Heizwerk-fo Nah-/Fernwärme Heizwerk-er Strom-Mix 7,9 31,8 0,2 22,1 0,0 0,5 0,0 0,0 2,2 30,0 31,8 3,0 Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz" 50,3 kWh/(m²·a) Endenergiebedarf 64,8 kWh/(m²·a) CO2-Emissionen 1) 12,1 [kg/(m²·a)] ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieverbrauchskennwert Energieverbrauch für Warmwasser: enthalten nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. 0 50 100 150 200 250 300 350 400 > 400 Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Energieträger Zeitraum von bis Energieverbrauch [kWh] Anteil Warmwasser [kWh] Klimafaktor Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m2 ·a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. 0 50 100 150 200 250 300 350 400 > 400 Pa ss iv ha us M FH N eu ba u EF H N eu ba u EF H e ne rg et is ch gu t m od er ni si er t D ur ch sc hn itt W oh ng eb äu de M FH e ne rg et is ch n ic ht w es en tli ch m od er ni si er t EF H e ne rg et is ch n ic ht w es en tli ch m od er ni si er t 1) Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1) EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser. Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt . Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Energieverbrauchskennwert – Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Gemischt genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind – je nach Fallgestaltung – entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe „Gebäudeteil“). ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4Erläuterungen ka17-12295 Energieausweis_Arbeitsbetriebe1 Energieausweis_Hauptverwaltung2 Energieausweis_Küche3 Energieausweis_Magistrale4 Energieausweis_Pforte5 Energieausweis_Schule6 Energieausweis_Sporthalle7 Energieausweis_Teilanstalten8