Drucksache 17 / 12 297 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wenn schon mal saniert wird.. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen den passiven Lärmschutzmaßnahmen gegen den Fluglärm im Umfeld des BER und der in weiten Teilen Berlins und Brandenburgs notwendigen energetischen Ertüchtigung des Bestandes an Wohngebäuden? Antwort zu 1: Der Senat sieht keinen direkten allgemeinen Zusammenhang, dies ist jeweils im kon- kreten Einzelfall zu klären. Frage 2: Sind dem Senat konkrete Gebäude im Umfeld des BER bekannt, wo Lärmschutz und ener- getische Sanierung gemeinsam geplant und durchgeführt wurden? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Welche energetischen Standards bzw. Werte erfüllen z.B. die Lärmschutzfenster, die die Flughafen- gesellschaft finanziert? Frage 4: Welche Informations- und Beratungskampag- nen der Flughafengesellschaft oder des Senats gibt es, die den lärmbetroffenen Hauseigentümern neben der Lärmsa- nierung gleichzeitig eine energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude empfehlen und Fördermöglichkeiten nennen? Frage 5: Welche Förderprogramme (etwa der KfW) zur energetischen Sanierung lassen sich mit den Lärm- schutzprogrammen der Flughafengesellschaft kombinie- ren? Antwort zu 3, 4, und 5: Dem Senat liegen aus eigener Zuständigkeit und Erkenntnis keine Information zur Beantwortung der Fragen vor. Dem Senat ist keine Statistik zu den Wohnungen und Gebäuden, die beide Anforderungen erfüllt, bekannt. Frag 6: Wie viele Wohnungen und Gebäude sind auf Berliner Gebiet berechtigt, an den Lärmschutzpro- grammen teilzunehmen? Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses 2004 wurden die Anspruchsgebiete (Schutz- und Entschädigungsgebiete) dimensioniert. Hiernach sind auf „Berliner Gebiet“ (Treptow/Köpenick, Bohnsdorf, Müggelheim, Karolinenhof und Schmöckwitz) ca. 8.100 Anspruchsberechtigte gelegen. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ............................................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013)