Drucksache 17 / 12 303 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 30. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wann wird die Max-von-Laue-Schule endlich wieder beschulbar? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den bisher erfolgten Umund Neubau an den Schulgebäuden der Max-von-Laue- Schule? 2. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen wurde der Firma, die den Hauptauftrag erhalten hatte, gekündigt? 3. Ist es korrekt, dass sich die Kosten des Um- und Neubaus der Max-von-Laue-Schule mittlerweile verdop- pelt haben und die Wiedereröffnung auf Anfang 2014 verschoben wurde? 3a). Wenn ja, aus welchen Gründen? Zu 1., 2., 3. und 3 a).: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt den Bezirken der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Im Rahmen dieser Zuständigkeit wird die Baumaßnahme vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf umgesetzt. Zur Beantwortung der Fragen hat der Bezirk wie folgt Stellung genommen: 1. Bei der Umsetzung der Maßnahme mussten mehrere Schwierigkeiten und Störungen bewältigt werden, die zu Verzögerungen im Ablauf und Belastungen für die Betroffenen geführt haben. Mit den jetzt getroffenen Maßnahmen erwarten die Beteiligten eine weitgehend störungsfreie weitere Durchführung bis zur Fertigstellung. 2. Nach Abwägung aller Umstände musste einem Auftragnehmer für die erweiterten Rohbauarbeiten in zwei Bauabschnitten der Auftrag im April 2012 entzogen werden, nachdem die Erbringung der beauftragten Leis- tungen zunächst schleppend erfolgte und dann vollständig eingestellt wurde. 3. Die mit den vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommenen Ergänzungsunterlagen vom 16.05.2013 ermittelten Gesamtkosten sind nahezu doppelt so hoch, wie die ursprünglich angenommenen Gesamtkosten. Die Mehrausgaben setzen sich einschließlich der aufwandsadäquaten Baunebenkosten und Unvorher- gesehenes nach Auskunft des Bezirks wie folgt zu- sammen: - Mehraufwand durch notwendige Kündigung des ursprünglichen Auftragnehmers für Beseitigung von Schäden, die durch unzureichende Schutz- maßnahmen während der Baumaßnahmen ent- standen sind, Maßnahmen zur Baustellen- sicherung u.ä. - Erforderliche Maßnahmen an den Bauteilen Neubau und Dachaufbau, die in der ursprünglichen Rohbaubeauftragung nicht enthalten waren (z.B. erhöhter Aufwand für Baustelleneinrichtung wie größerer Kran mit externer Stromversorgung und Forderungen des Sicherheits- und Gesundheits- koordinators (SiGeKo), erhöhter Aufwand für Entsorgung des Tartanbelages durch Schadstoffe, Beseitigung von Hindernissen im Boden, zusätz- liche Schutzgerüste im Bereich Dachaufbau). - Mehraufwand durch Beauftragung eines neuen Auftragnehmers zu höheren Kosten (Ausschrei- bung zum Zeitpunkt der Aufhebung der vorläu- figen Haushaltswirtschaft). - Durchführung unvorhersehbarer Maßnahmen am denkmalgeschützten Bestandsgebäude (z.B. Schwammsanierung, Deckensanierung, Dachhaut). - Ansatz für zu erwartende Kostenerhöhung der Folgewerke durch verlängerte Bauzeit und für Unvorhergesehenes. - In der Bauplanungsunterlage (BPU) enthaltener zu geringer Ansatz für die Herstellung der Außenanlagen zur sicheren Nutzungsaufnahme nach Abtrennung der Herstellung der Frei- und Sportanlagen mit eigener BPU führt zu Mehr- kosten. - Das nach der Aufstellung der BPU geänderte Raumprogramm bezieht auch den Altbau des Seitenflügels unterhalb der Dachaufstockung mit ein. Dieser sogenannte 4. Bauabschnitt wurde bisher nicht beplant. Dies wurde jetzt durch die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 303 2 Architekten in Abstimmung mit dem Bedarfsträger nachgeholt. - Es ergeben sich hieraus die folgenden zusätzlichen Kosten: - Herrichten der Bestandskonstruktion für Umnutzung einzelner, bisher nicht beplanter Bereiche und Wiederherstellen nach baulichen Verän- derungen. - In der BPU enthaltener zu geringer Ansatz zum Umbau eines naturwissenschaftlichen Unterrichts- raumes. - Ansatz für Fördertechnik zum barrierefreien Zugang weiterer Räume. - Anpassung und Ergänzung der Beschilderung, der Schließanlage und Erweiterung der Elektro- akustischen Anlage (ELA-Anlage). - Kosten für bisher nicht benannte Maßnahmen bei festen Einbauten und Möblierung zur Inbetrieb- nahme der Schule für alle Bauabschnitte. - Berücksichtigung realistischer Baunebenkosten in der ursprünglichen BPU einschließlich erster Ergänzungsunterlage. Die Fertigstellung der Umbauarbeiten an den Bestandsgebäuden ist für den Herbst 2013 vorgesehen, die Fertigstellung des Erweiterungsneubaus ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen. 4. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem konkreten Fall? 7. In welchen weiteren Fällen mussten Berliner Schu- len über einen längeren Zeitraum räumlich ausgelagert werden? 8. Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um solche Umstände für SchülerInnen und Lehrpersonal in Zukunft zu vermeiden? Zu 4., 7. und 8.: Im Zuge von größeren Baumaßnahmen kann in bestimmten Fällen auch die temporäre Auslagerung von Schulen an andere Standorte erforderlich werden. Erkenntnisse darüber, in welchen Fällen Berliner Schulen über einen längeren Zeitraum ausgelagert werden mussten, liegen nur den dafür zuständigen bezirklichen Schulträgern vor. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine entsprechende Abfrage nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bezirke die mit solchen Maßnahmen einhergehenden Probleme in der Regel eigenverantwortlich lösen. Die zuständigen Schulaufsichtsmitarbeiterinnen und Schul- aufsichtsmitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Regionen und auch die Lehrkräfte unterstützen die Bezirke dabei im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus besteht kein Erfordernis für den Senat, in die originären Zuständigkeiten der Bezirke einzugreifen. 5. Wie bewertet der Senat generell die Wichtigkeit des Lernumfeldes für SchülerInnen und LehrerInnen? Zu 5.: Ein adäquates Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte wird generell als sehr hoch bewertet. In ganz überwiegendem Maß ist dies an den hunderten Berliner Schulen gewährleistet. 6. Konnte die Bezirksverwaltung mittlerweile zusichern, dass der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern in entsprechenden Funktionsräumen durchgeführt werden kann? 6a) Wenn nein, wieso nicht und wann wird eine Entscheidung erwartet? 6b) Wenn ja, wo? Zu 6., 6 a) und 6 b): Seit dem ersten Tag der Auslagerung konnte der naturwissenschaftliche Unterricht in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht in entsprechenden Funktionsräumen durchgeführt werden, die am fußläufig zu erreichenden Gymnasium Steglitz zur Verfügung gestellt werden. Der an der Max-von-Laue- Schule durchgeführte Weinbau kann ebenfalls durch- geführt werden. Hierfür wurde ein entsprechender Bus- shuttle-Service eingerichtet. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013)