Drucksache 17 / 12 304 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 21. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Schulentwicklungspläne und Raumsituation von Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Raumsituation der Schulen in den einzelnen Bezirken derzeit dar und wie bewertet der Senat die Daten zur Raumsituation der Schulen? (aufge- schlüsselt nach Bezirken)? 8. Wie bewertet der Senat die Raumsituation generell und im Hinblick auf die Geburtenentwicklung der ver- gangenen Jahre? 9. Wird es in den kommenden Jahren genügend Schulplätze in Berlin geben und in welchen Bezirken a) ist mit Schulplatzmangel zu rechnen b) sollen mit Containern o.ä. Schulplätze geschaffen werden, um die Versorgung zu gewährleisten? c) sind Mittel vorhanden um neue Schulplätze zu schaffen? Zu 1., 8., 9., 9a), 9b) und 9c): Im Rahmen der Bearbei- tung des Schulentwicklungsplans (SEP) wurde gemein- sam mit den bezirklichen Schulträgern bewertet, welche Schulraumkapazitäten vorhanden sind, wie sich die Schü- lerzahlen regional entwickeln, welche Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Schulnetz schulartenbezogen be- reits in die Wege geleitet wurden und welcher Hand- lungsbedarf besteht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren eine weitestgehend ausgewogene Schulraumver- sorgung zu verzeichnen war und dies – von Ausnahmen abgesehen – auch noch für das Schuljahr 2013/14 zutreffen wird. Für die Schuljahre ab 2014 trifft dies generell nicht mehr zu. In einigen Regionen besteht Handlungsbedarf. Kurzfristige Maßnahmen, wie z.B. die Reaktivierung aufgegebener Standorte oder die Errichtung modularer Systembauten wurden bereits in die Wege geleitet. Dar- über hinaus wurde eine Vielzahl von Schulbaumaßnah- men zur Investitionsplanung 2013 – 2017 angemeldet. 2. In welcher konkreten Form erfolgt die Zusammen- arbeit zwischen den bezirklichen Schulträgern und der Senatsverwaltung bei der Erstellung der Schulentwick- lungspläne (SEP) im Einzelnen? 3. Aus welchen Bezirken liegen dem Senat bereits ak- tuelle Schulentwicklungsplanungen vor und welches Datum tragen diese jeweils? (sortiert nach Bezirken, Schultyp und Jahr) 4. Von welchen Bezirken liegen keine aktuellen Daten vor und wie wird das im Einzelnen begründet? 5. Bis zu welcher Frist erwartet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (nicht Sport) die vollständigen Angaben aus den jeweiligen Bezirken? 6. Welche Konsequenzen drohen, wenn die bezirkli- chen Schulträger die SEP nicht fristgemäß erstellen und einreichen? Zu 2., 3., 4., 5., 6.: Gemäß § 105 Absatz 3 des Schul- gesetzes von Berlin stellt die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft den Schulentwicklungs- plan (SEP) für das Land Berlin auf und bezieht die bezirk- lichen Schulentwicklungsplanungen dabei ein. In den Ausführungsvorschriften zur Schulentwick- lungsplanung (AV SEP) vom 25.06.2012 ist geregelt, dass die bezirksbezogenen Darstellungen im SEP des Landes auf den Schulentwicklungsplänen der Bezirke beruhen. Der SEP des Landes ist nach spätestens fünf Jahren fortzuschreiben. Die Bezirke entscheiden in eige- ner Zuständigkeit über den Zeitpunkt der Aufstellung ihrer Schulentwicklungspläne. Mit den Arbeiten zur Fortschreibung des Schulent- wicklungsplans 2006 – 2011 des Landes Berlin hätte gemäß dem in der AV SEP festgelegten Rhythmus bereits 2010 begonnen werden müssen. In Anbetracht des drin- genden aus der Schulstrukturreform erwachsenen Hand- lungsbedarfs wurde die Erarbeitung des SEP-Teilplans Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 304 2 „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ vorgezogen und 2010 dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die 2011 begonnene Gesamtbearbeitung des SEP wurde 2012 ausgesetzt, um die Ergebnisse der Bevölke- rungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030, die Empfehlungen des Beirats „Inklusion“ sowie die Entscheidungen von Abgeordnetenhaus und Senat berück- sichtigen zu können. Der SEP besteht aus zwei Teilen. Im Teil I werden die geplanten Entwicklungen inhaltlicher Art in den kom- menden Jahren dargestellt (z.B. Inklusion). Teil II wird sich im Wesentlichen mit der Darstellung des quantitati- ven Bedarfs im Vergleich zu verfügbaren bzw. geplanten Ressourcen und Kapazitäten befassen. Die Bearbeitung dieses Kapitels wurde vorgezogen und in Abstimmung mit den bezirklichen Schulträgern bewertet, welche Schulraumkapazitäten vorhanden sind, wie sich die Schü- lerzahlen regional entwickeln, welche Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Schulnetz schulartenbezogen be- reits in die Wege geleitet wurden und welcher Hand- lungsbedarf besteht. Die abschließende Bearbeitung des SEP in seiner Ge- samtheit ist für den Herbst 2013 vorgesehen. Der als Anlage beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, in welchen Bezirken mit welchem Datum Schulentwick- lungspläne aufgestellt wurden. Sofern keine oder keine aktuellen Pläne vorliegen, sind die Gründe nicht bekannt. Da – wie o.a. – die relevanten Fakten zur Schulnetzentwicklung mit den Bezirken abgestimmt wurden, wer- den keine weiteren Angaben erwartet. Der SEP des Landes enthält zu den Entwicklungen in den Bezirken im Wesentlichen nur pauschale Aussagen. Für qualifizierte Aussagen auf kleinteiliger regionaler Ebene mit Auswirkungen auf Einschulungsbereiche und auf die Etatisierung von Schulbaumaßnahmen in Haushalt und Finanzplanung bedarf es jedoch der Erarbeitung be- zirklicher Schul-entwicklungs- / Schulnetzpläne. Rechtli- che Konsequenzen für eine nicht fristgemäße Erstellung eines bezirklichen SEP sind nicht vorgesehen. 7. Inwieweit sind in den bezirklichen Schulentwick- lungsplänen die geplanten Änderungen im Rahmen des neuen Schulgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Ver- änderungen in ISS (kleinere Klassen) berücksichtigt? Zu 7.: Geplante Änderungen des Schulgesetzes kön- nen in den bezirklichen SEP erst dann berücksichtigt werden, wenn sie vom Abgeordnetenhaus konkret be- schlossen wurden. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2013) SenBildJugWiss - Ref. II B - KA 17 - 12 304 Schulentwicklungsplanung und Raumsituation Anlage BA-Beschluss Zeitraum Bemerkungen 1 Mitte 16.03.2010 nicht festgelegt Fortschreibung vorauss. November 2013 2 Friedrichshain-Kreuzberg 22.05.2012 2012-2016 3 Pankow 16.08.2011 2012-2016 4 Charlottenburg- Wilmersdorf 06.11.2012* 2012-2017 Fortschreibung SEP 5 Spandau 11.11.1997 1997-2001 Fortschreibung Teilplan, Entwurf im Herbst 2013 6 Steglitz-Zehlendorf 28.06.2004 2004-2009 Fortschreibung Teilplan, Entwurf im Herbst 2013 7 Tempelhof-Schöneberg 09.03.2010 2010-2015 8 Neukölln 12.01.2010 2009-2014 9 Treptow-Köpenick 29.01.2013 2012-2016 10 Marzahn-Hellersdorf 10.06.2008 2008-2012 Fortschreibung v. 28.06.2013, Gremienbetei- ligung vorbereitet, Sitzung BSB am 14.08.2013, anschließend BVV 11 Lichtenberg 15.07.2008 2008-2012 Fortschreibung BA-Beschluss v. 08.03.2011, Info zum Schulnetz: BA-Beschluss v. 28.06.2012 12 Reinickendorf 30.11.2010 2010-2014 * Schulausschuss der BVV BVV - Bezirksverordnetenversammlung BA - Bezirksamt BSB - Bezirksschulbeirat Bezirk Stand der bezirklichen Schulentwicklungspläne (SEP) ka17-12304 K1712304-Anl