Drucksache 17 / 12 305 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort BER-Gremien ent- oder belastet Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wann wurden die Geschäftsführer der Flughafengesellschaft für die Jahre 2010, 2011 und 2012 entlastet? Antwort zu Frage 1: Die Geschäftsführung der FBB wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2011 für das Geschäftsjahr 2010 entlastet. Für das Jahr 2011 und 2012 wurden keine Beschlüsse über eine Entlastung der Geschäftsführung der FBB gefasst. Frage 2: Falls die Entlastung der Geschäftsführer für einzelne Jahre noch aussteht, wann soll sie erfolgen? Antwort zu Frage 2: Über die Entlastung der Geschäftsführung wird nach einer Prüfung möglicher Pflichtverletzungen entschieden werden. Frage 3: Wann wurden der Aufsichtsratsvorsitzende und die Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafen- gesellschaft für die Jahre 2010, 2011 und 2012 entlastet? Antwort zu Frage 3: Der Aufsichtsrat der FBB wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2011 für das Geschäftsjahr 2010 entlastet. Für das Jahr 2011 und 2012 wurden keine Beschlüsse über eine Entlastung des Aufsichtsrates der FBB gefasst. Frage 4: Falls die Entlastung des Aufsichtsratsvor- sitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrates für einzelne Jahre noch aussteht, wann soll sie erfolgen? Antwort zu Frage 4: Über die Entlastung des Aufsichtsrates wird nach einer Prüfung möglicher Pflichtverletzungen entschieden werden. Frage 5: Wer hat im Auftrag der Gesellschafter der Flughafengesellschaft geprüft, ob die Geschäftsführer der Flughafengesellschaft wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Regress genommen werden können und welche Ergebnisse hatte diese Prüfung? Frage 6: Wer hat im Auftrag der Gesellschafter der Flughafengesellschaft geprüft, ob der Aufsichtsratsvor- sitzende und die Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Regress genommen werden können und welche Ergebnisse hatte diese Prüfung? Antwort zu den Fragen 5 und 6: Die Rechtsanwalts- kanzlei Hengeler Müller wurde mit der Haftungsprüfung durch die Gesellschafter beauftragt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 03. Juli 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013)