Drucksache 17 / 12 310 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 21. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Umgang mit rechtsextremen Demonstrationen am 1. Mai 2013 in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat von Berlin nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er ist gleichwohl be- müht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen. Er hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe, An- stalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR), um eine Stel- lungnahme gebeten. Des Weiteren sind dem Senat von Berlin zu den Auf- gaben und getroffenen Maßnahmen der Bundespolizei und der Polizei des Landes Brandenburg keine Angaben möglich, da sie der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestages bzw. des Landtages Brandenburg unterliegen. 1. Mit welcher Begründung, auf wessen Veranlassung und auf wessen Kosten wurden Busse der BVG für die Anfahrt von Demonstrationsteilnehmer/-innen der rechtsextremen Szene bereitgestellt? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wurde keine Gestel- lung von BVG-Bussen veranlasst. Die BVG AöR hat mitgeteilt, dass keine BVG-Busse gestellt wurden. 2. Wurden für die Anfahrt von Demonstrationsteilnehmer /-innen Sonderzüge der S-Bahn von eingesetzt? Wenn ja, wie viele auf welchen Strecken und mit welcher Begründung? Zu 2.: Dem Senat von Berlin ist bekannt, dass die Bundespolizei gegenüber der Deutschen Bahn AG, als Betreiber der S-Bahn Berlin, den Einsatz zusätzlicher S- Bahnen angeregt hat, um so auf das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen reagieren zu können. Zwei Züge der S-Bahn wurden zusätzlich auf den Strecken vom S-Bahnhof Südkreuz sowie von Schönefeld nach Schöneweide (Linie S 9 und S 46) eingesetzt. 3. Wurde für die nach Schönefeld anreisenden Demonstrationsteilnehmer /-innen ganztägig ein bewachter Parkplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja, welche Kos- ten hat das verursacht? Zu 3.: Durch die Polizei des Landes Brandenburg wurde eine Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge im Nahbereich des S-Bhf. Schönefeld benannt. Zur Bewa- chung oder zu Kosten liegen hier keine Informationen vor. 4. Wurden die Demonstrationsteilnehmer/-innen in Schönefeld auf das Mitführen von gefährlichen oder ver- botenen Gegenständen kontrolliert? Wenn ja, in welchem Umfang haben die Kontrollen stattgefunden und welche Gegenstände wurden sichergestellt? Zu 4.: Dem Senat von Berlin ist bekannt, dass die po- lizeilichen Maßnahmen im Bereich Schönefeld von Poli- zeikräften des Landes Brandenburg und der Bundespoli- zei getroffen wurden. Es liegen keine Angaben über Art und Umfang der Maßnahmen vor. 5. Musste vom Rückführungsgewahrsam bzw. Verbringungsgewahrsam Gebrauch gemacht werden, um gefährliche oder gewalttätige Personen von der Teilnahme an der NPD-Demonstration abzuhalten? Wenn ja, in wel- chem Umfang? Zu 5.:Auf Veranlassung der Polizei Berlin wurden zum genannten Zweck keine Personen in Gewahrsam genommen. 6. Kam es bei bzw. im Vor- und Nachfeld des Aufzuges zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch Teil- nehmer/-innen der NPD-Demonstration? Zu 6.:Ja. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 310 2 7. Welche Kenntnisse hat der Senat über Anwohner/- innen, beispielsweise am Kaisersteg, die am Rande der NPD-Demonstration nicht zu ihren Wohnungen durchge- lassen wurden, obwohl sie sich ausweisen konnten? Wie beurteilt der Senat diesen grundrechtsrelevanten Eingriff? Zu 7.: Die Absperrmaßnahme zur Verhinderung von Störungen einer angemeldeten Versammlung war dem Grunde nach geeignet, erforderlich und auch verhältnis- mäßig, soweit es störwillige Personen betraf. Die Erschwernisse und Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie friedfertige Men- schen waren von der Einsatzleitung weder vorgesehen noch beabsichtigt und werden ausdrücklich bedauert. 8. Trifft es zu, dass eine niedersächsische Polizeieinheit explizit angefordert und eingesetzt wurde, die auf Materialblockaden spezialisiert ist? Wurden weitere spe- zialisierte Einheiten aus anderen Bundesländern angefor- dert und eingesetzt? Wenn ja, welche Kosten hat der jeweilige Einsatz verursacht? Zu 8.: Nein. 9. Mit welcher Begründung und auf wessen Veranlas- sung wurde der S-Bahnhof Schöneweide mit NATO- Draht abgeschirmt? Zu 9.: Die Polizei Berlin hat entsprechende Maßnah- men nicht veranlasst. 10. Wurden Pfeffersprayeinsätze dokumentiert? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Zu 10.: Der Einsatz von Reizstoffen wurde schriftlich dokumentiert und ist somit überprüfbar. 11. Wieviele Anzeigen liegen jeweils gegen Teilneh- mer/-innen der NPD-Demonstration und der Gegenpro- teste vor? Zu 11.: Es wurden insgesamt vier Strafanzeigen gegen Teilnehmer der Demonstration der Nationaldemokrati- schen Partei Deutschlands (NPD) und 53 Strafanzeigen gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenpro- teste gefertigt. 12. Wieviele Personen wurden bei Festnahmen ver- letzt und welcher Demonstration waren sie zuzuordnen? Zu 12.: Im Einsatzgeschehen des 1. Mai 2013 in Ber- lin wurden insgesamt 43 Polizistinnen und Polizisten verletzt. Eine Erfassung, ob die Verletzungen bei Fest- nahmen entstanden und welcher Demonstration die Ver- letzten zuzuordnen sind, erfolgt nicht. Über Verletzungen anderer Personen bei Festnahmen liegen keine Meldungen vor. Berlin, den 22. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Aug. 2013)