Drucksache 17 / 12 311 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) und Antwort „Es hat ja keinen Sinn, mit einer Anschauungsweise zu diskutieren, die sich strafrechtlich hat schützen lassen“ – Der Blasphemieparagraph in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit 2005 in Berlin nach § 166 Strafgesetzbuch (StGB) geführt? a) Wie verteilen sich diese auf einzelne Bekenntnisse bzw. Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsver- einigungen? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach der jeweiligen Variante des § 166 StGB, nach Jahren und nach betroffenen Bekenntnissen bzw. Vereinigungen.) Zu 1.: Aus dem Aktenregister der Staatsanwaltschaft Berlin konnten für den Zeitraum 2005 bis 2013 die folgenden 99 Ermittlungsverfahren festgestellt werden. Für die Jahre 2005 bis 2008 ist hierbei zu beachten, dass bereits Löschungsfristen abgelaufen sind, so dass die Eintragungen insoweit möglicherweise nur ein Teil der ursprünglich geführten Verfahren abbilden. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 6 12 6 26 16 10 19 4 Eine Einzelauflistung der Verfahren nach der jewei- ligen Variante des § 166 StGB und nach betroffenen Be- kenntnissen, Religionsgemeinschaften bzw. Weltanschau- ungsvereinigungen ist nicht möglich, da dies nicht sta- tistisch erfasst wird. 2. Wie oft wurde seit 2005 nach § 166 Strafgesetzbuch (StGB) in Berlin Anklage erhoben? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach der jeweiligen Variante des § 166 StGB, nach Jahren und nach betroffenen Bekenntnissen bzw. Vereinigungen.) Zu 2.: Aus dem Aktenregister der Staatsanwaltschaft Berlin konnten für den angefragten Zeitraum jeweils ein Strafbefehl in den Jahren 2007 und 2008 und jeweils eine Anklage in den Jahren 2009 und 2011 festgestellt werden. Eine Aufschlüsselung nach der jeweiligen Variante des § 166 StGB oder nach den betroffenen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften bzw. Weltanschauungsvereini- gungen wird nicht erfasst, so dass eine Beantwortung insoweit nicht möglich ist. 3. Zu wie vielen Verurteilungen ist es seit 2005 in Berlin nach § 166 gekommen? (Bitte eine genaue Einzel- auflistung nach der jeweiligen Variante des § 166 StGB, nach Jahren und nach betroffenen Bekenntnissen bzw. Vereinigungen.) 4. Wie hoch war das ausgesprochene Strafmaß bei den unter 3. aufgeführten Verurteilungen jeweils? Zu 3. und 4.: Aus der Strafverfolgungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Branden-burg ergeben sich unter der Rubrik „Religions- und Weltanschauungsdelikte (§§ 166, 167 StGB)“ folgende Verurteilte: Jahr Verurteilte Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe 2005 1 Freiheitsstrafe unter 6 Monate mit Bewährung 2006 0 2007 1 Freiheitsstrafe unter 6 Monate mit Bewährung 2008 1 Freiheitsstrafe mehr als 9 Monate bis einschließlich 1 Jahr mit Bewährung 2009 2 jeweils Geldstrafe 2010 0 2011 0 2012 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 311 2 Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Strafverfol- gungsstatistik bei der Verurteilung mehrerer Delikte, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, nur die Straftat erfasst ist, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Eine Aufschlüsselung nach der jeweiligen Variante des § 166 StGB oder nach den betroffenen Bekenntnissen, Reli- gionsgemeinschaften bzw. Weltanschauungsvereinigun- gen wird nicht erhoben. Eine Beantwortung ist insoweit nicht möglich. 5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wur- den vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 5.: Die Beantwortung der Fragen zu 1. und 2. er- folgte auf Grundlage des Aktenregisters der Staatsan- waltschaft Berlin. Die mit dieser Kleinen Anfrage erbe- tenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erhoben worden. Die Antwort zu 3. und 4. erfolgte aufgrund der Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Eine Einstellung der Daten in das Open-Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 17. Juli 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)