Drucksache 17 / 12 312 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) und Antwort Die Rolle Berlins als beteiligte Dritte bei Akteneinsichten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie oft waren in den Jahren seit 2010 öffentliche Stellen des Landes Berlin in Verfahren beteiligt, in denen sie auf Grundlage eines allgemeinen gesetzlichen Infor- mationsanspruchs (insbesondere Informationsfreiheitsge- setze) in einem anderen Bundesland, auf Bundesebene oder in einem anderen Staat die Gelegenheit hatten, eine Stellungnahme zur Freigabe entsprechender Informatio- nen zu geben (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Stelle und Rechtsgrundlage)? 2. Wie wurde diese Gelegenheit jeweils genutzt und auf welcher Ebene wurde dies jeweils entschieden? 3. Werden bei solchen Entscheidungen die gleichen Kriterien angelegt, wie sie das Berliner Informationsfrei- heitsgesetz vorgibt? Zu 1. bis 3.: Seit der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg im Mai 2012 gab es ver- schiedene Anträge auf Einsichtnahme, insbesondere in die Akten zu den Aufsichtsratssitzungen der Flughafengesell- schaft. Diese wurden zum Teil bei allen drei Gesellschaf- tern, d.h. neben Berlin auch beim Bund und beim Land Brandenburg gestellt. Hieraus ergab sich die Notwendig- keit einer Abstimmung zwischen den Beteiligten. Die Stellungnahmen des Landes Berlin wurden auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in der Senatskanzlei auf Arbeitsebene gefertigt. Im Jahr 2012 gab es auf Bundesebene einen Antrag auf Einsicht in den vom Bund und vom Land Berlin un- terzeichneten Vertrag über den Bau des Humboldtforums. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung hat das Land Berlin als beteiligte „Dritte“ um Stellungnahme gebeten. Durch die Senatskanzlei – Abt. V Kulturelle Angelegenheiten – wurde nach Prüfung anhand der Kriterien des Berliner IFG der Akteneinsicht zuge- stimmt. Durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22. Februar 2012 wurde das Land Berlin – wie die übrigen 15 Bundesländer auch – beigeladen im Verwaltungsstreitverfahren 6 K 1230/11.WI der Scientology Kirche Deutschland e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA). Gegenstand des Verfahrens war der Zugang zu Informationen nach dem Informationsfrei- heitsgesetz des Bundes. Dem Land Berlin wurde vom Gericht aufgegeben zu erklären, ob einer Auskunft aus Akten des BKA zur Arbeitsgemeinschaft Kripo zuge- stimmt wird. Da die Unterlagen mit Berlin-Bezug vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) nicht als vertraulich eingestuft wurden, wurde nach fachlicher Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Abt. III – mit Schriftsatz vom 16. März 2013 durch die prozessfüh- rende Stelle des Hauses die Zustimmung erteilt. Die Sa- chentscheidung erfolgte durch das LKA bzw. die Abtei- lung III der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. 4. Existieren in der Berliner Verwaltung Richtlinien, Weisungen, Schreiben oder anderweitige Informationen zum Umgang mit entsprechenden Vorgängen, und wenn ja, welchen Inhalts (bitte im Originalwortlaut beifü- gen/verlinken)? Zu 4.: Nein. 5. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 5.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Inneres. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 312 2 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 6.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Berlin, den 15. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2013)