Drucksache 17 / 12 316 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) und Antwort Was wusste der Senat von PRISM? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Laut der jüngsten Medienberichter- stattung ist „Prism“ ein Programm, das von den USA betrieben wird. Die Zuständigkeit für Informationen und Daten, die von ausländischen Stellen kommen oder an ausländische Stellen gehen, liegt ausschließlich in der Hand des Bundes. Informationen, die aus dem Ausland übermittelt werden, erreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin demnach ausschließlich durch die Übermittlung der zuständigen Bundesbehörden. Diese Informationen enthalten regelmäßig keine Angaben über die Art und Weise ihrer Erlangung. 1. War Berliner Sicherheitsbehörden, insbesondere dem Berliner Verfassungsschutz, die Existenz von PRISM, „Boundless Informant“ oder ähnlichen USÜberwachungsprogrammen bekannt, bevor diese durch den „Guardian“ öffentlich gemacht wurden? a) Wenn ja, seit wann hatte welche Behörde worüber Kenntnis? b) Wenn ja, welche Schritte wurden wann unter- nommen, um die Berliner Bürger*innen zu schützen? Zu 1.: Dem Senat war ein Programm mit dem Namen „Prism“ oder entsprechende Programme nicht bekannt. 1a) Entfällt. 1b) Entfällt. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob Behörden des Bundes die Existenz von PRISM, „Boundless Informant“ oder ähnlichen US-Überwachungsprogrammen bekannt war, bevor diese durch den „Guardian“ öffentlich gemacht wurden? a) Wenn der Senat Erkenntnisse hat, seit wann hat er diese und durch wenn hat er diese erlangt? Zu 2.: Siehe Vorbemerkung und Antwort zur Frage 1. 2a) Entfällt. 3. Kann der Senat ausschließen, dass Behörden des Landes Daten aus PRISM oder ähnlichen US-Spionage- programmen erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben? a) Wenn nein, welche Behörden haben wann, welche Daten erhalten, verwertet und/oder weitergegeben? Zu 3.: Nein, siehe Vorbemerkung. 3a) Siehe Vorbemerkung. 4. Kann der Senat ausschließen, dass Behörden des Landes Daten für PRISM oder ähnliche US-Spionage- programme geliefert haben? a) Wenn nein, welche Behörden haben wann, welche Daten für PRISM oder ähnliche US-Spionage- programme geliefert? Zu 4.: Nach den Darstellungen in den Medien han- delte es sich nach dem Verständnis des Senats bei dem beschriebenen Programm um eine geheime Datener- hebung. Die Beantwortung der Frage 4 entfällt daher. 4a) Entfällt. 5. Deutschland ist laut „Boundless Informant“ in Europa am stärksten von der Überwachung der NSA betroffen. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um Berliner Bürger*innen, Unternehmen und Behörden vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen auslän- discher Regierungen zu schützen? (Bitte eine detaillierte Einzelaufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen.) Zu 5: Der Senat kann, da ihm das Verfahren nicht bekannt ist, keine konkreten Aussagen dazu treffen. Allerdings gibt es Informationen des Berliner Beauf- tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Umgang mit sensiblen, persönlichen Daten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 316 2 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fort- laufend zu aktualisieren? Zu 6.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erhoben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open-Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 16. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)