Drucksache 17 / 12 323 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort Wie viel verdient die Geschäftsführung eines Berliner Jobcenters? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum großen Teil Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständi- ge Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit und die Bezirke Steglitz- Zehlendorf von Berlin, Tempelhof-Schöneberg von Ber- lin, Treptow-Köpenick von Berlin, Neukölln von Berlin, Lichtenberg von Berlin und Mitte von Berlin um Stel- lungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beant- wortung berücksichtigt sind. 1. Von welchem Träger waren die jeweiligen Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter seit 2005 besetzt (bitte nach Jobcentern, Träger Bund/Kommune und Be- setzungszeiträume aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter wurden von den Trägern seit 2005 wie folgt gestellt: Jobcenter Berlin Träger Zeitraum Charlottenburg-Wilmersdorf Bund 01.01.2005 – lfd. Friedrichshain-Kreuzberg Bund 01.01.2005 – lfd. Lichtenberg Kommune Bund 01.01.2005 – 31.12.2009 01.01.2010 – lfd. Marzahn-Hellersdorf Bund 01.01.2005 – lfd. Mitte Kommune Bund 01.01.2005 –08.03.2010 12.04.2010 – lfd Neukölln Kommune Bund 01.01.2005 – 30.06.2011 01.07.2011 – lfd. Pankow Bund 01.01.2005 – lfd. Reinickendorf Bund 01.01.2005 – lfd. Spandau Bund 01.01.2005 – lfd. Steglitz-Zehlendorf Bund Kommune 01.01.2005 – 03.04.2011 04.04.2011 – lfd. Tempelhof-Schöneberg Kommune 01.01.2005 – lfd. Treptow-Köpenick Kommune Bund Kommune 01.01.2005 – 14.11.2010 10.01.2011 – 9.05.2011 10.05.2011 – lfd. 2. Mit welcher Besoldungsgruppe waren die jeweiligen Dienstposten der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter in den Jahren seit 2005 bewertet (bitte nach Jahren und Jobcentern aufschlüsseln)? a. Wie werden die Bewertungskriterien (Kundenbestand , Betreuungs- und Personalschlüssel) bemes- sen und wo ist dies festgeschrieben? b. Wer ist für diese Bewertung zuständig? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323 2 Zu 2.: Die Bewertungen der Dienstposten der Ge- schäftsführungen der Berliner Jobcenter sind der nachfol- genden Tabelle zu entnehmen. Jobcenter Berlin Bewertung ab 2005 Bewertung ab 2007 Bewertung ab 2009 Bewertung ab 2011 Charlottenburg- Wilmersdorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I Friedrichshain- Kreuzberg (*) A 16 / AT I FS 1 A 16 / AT I FS 1 A 16 / AT I FS 1 Lichtenberg- Hohenschönhausen (*) A 14 / TE I A 15 / AT I A 15 /AT I Marzahn-Hellersdorf (*) A 15 / AT I A 15 / AT I A 16 / AT I FS 1 Mitte A 14 A 14 A 14 / TE I B 2 / AT II Neukölln A 15 A 15 A 15 B 2 / AT II Pankow (*) A 15 / AT I A 15 / AT I A 16 / AT I FS 1 Reinickendorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I Spandau (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I Steglitz-Zehlendorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I EG 14 Tempelhof-Schöneberg A 14 A 14 A 15 A 16 Treptow-Köpenick A 14 / I B A 14 / I B A 14 / I B / TE I A 15 * Der SGB II-Bereich wurde bei dem Bundesträger erstmalig mit dem 2. Änderungstarifvertrag zum BA- TV tarifiert und zwar zum 01.01.2007. Zu 2.a. und b.: Die Bewertung der Dienstposten der Geschäftsführungen der Jobcenter liegt für die bundesei- tig zu besetzenden Stellen im Organisationsermessen der Bundesagentur für Arbeit. Die Bewertungsentscheidun- gen erfolgen auf Basis der nachfolgend beschriebenen bundeseinheitlichen Kriterien. Sie werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Haushaltsaufstellungsverfah- rens dargestellt und im Rahmen des Haushaltsgenehmi- gungsverfahrens durch die Bundesregierung mitgetragen. Für die derzeitige Bewertung der Dienstposten der Geschäftsführung eines Jobcenters sind der Bestand der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eLb) und der Bedarfs- gemeinschaften (BG) der gemeinsamen Einrichtung (gE) jeweils im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2009 und als zweite Komponente die folgenden Betreuungs- bzw. Personalschlüssel maßgeblich:  U 25: 1 zu 75 eLb  Ü 25: 1 zu 150 eLb  Leistungsgewährung: 1 zu 130 BG  Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter: 1 zu 90 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter  Teamleiterinnen/Teamleiter: 1 zu 15 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Auf Basis der o.g. Kundenzahlen sowie Betreuungs- und Personalschlüssel, ohne Berücksichtigung des sonsti- gen Personals, ergeben sich als Grundlage für die Bewer- tung der Dienstposten die nachfolgenden Zuordnungen: Vorläufige arbeitgeberseitige Bewertung des Dienstpostens der/des Geschäftsführers/in einer gE Rechnerisch ermittelte Bewertungsgrundlage unabhängig von der tatsächlich in der gE vorhandenen Personalausstattung (gültig ab 01.01.2011) AT B 3 ab 1.200 Mitarbeiter/innen (MA) B 2 ab 850 MA A 16 ab 500 MA A 15 ab 300 MA TE I A 14 ab 100 MA TE II A 13 bis 99 MA Die Berechnung dient ausschließlich als Grundlage für die vorläufige arbeitgeberseitige Festlegung der Bewer- tung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Ge- schäftsführer der gE. Ein Personalbedarf für die einzelnen gE ist hieraus nicht abzuleiten. Die Bewertungsentscheidung der kommunal zu beset- zenden Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Ge- schäftsführer der Berliner Jobcenter trifft das jeweilige Bezirksamt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323 3 Grundlage für die Bewertung von Arbeitsgebieten von Beamten sind – neben der Maßgabe des § 18 BBesG – die Bewertungen gleichartiger Arbeitsgebiete in gleichartigen Arbeitsbereichen der Verwaltung Berlins (Nr. 3.2. AV § 49 Landeshaushaltsordnung (LHO)). Sind Vergleichs- maßstäbe nicht vorhanden, so sind die Arbeitsgebiete nach den unter Nr. 3.2.1 – 3.2.5 AV § 49 LHO aufgeführten Kriterien zu bewerten und zwar nach  Art, sachlichem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und Tätigkeiten,  Umfang und Tiefe der Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind,  dem Maß der Verantwortung, das mit den Aufgaben und Tätigkeiten verbunden ist,  der Selbständigkeit der Tätigkeiten, und  ihrer Bedeutung im Vergleich zu anderen Arbeitsgebieten . Die Dienstpostenbewertung findet lediglich ihre Grenzen in der Obergrenzenvorschrift des § 26 BBesG. Die bezirklichen Entscheidungen zur Stellenbewer- tung erfolgen auch in Anlehnung an das von der Bunde- sagentur für Arbeit entwickelte o.g. Stellenbewertungs- schema. 3. Wie hoch war in den Jahren seit 2005 das jeweilige Grund/Festgehalt der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter in Euro (bitte Grund/Festgehalt in Euro nach Jahren und Jobcentern aufschlüsseln sowie Funktionsstu- fen ausweisen)? Zu 3.: Die Vergütung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Jobcenter bestimmt sich nach der zu Frage 2 genannten Bewertung des Dienstpostens. Die Beträge zu den jeweils zu beanspruchenden Grundgehältern für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit sind der Anlage I zu den Bun- desbesoldungsordnungen A und B (BBesO), für die kommunalen Beamtinnen und Beamten sowie Angestell- ten den Besoldungs- und Entgelttabellen des Landes Ber- lin zu entnehmen. Die Gewährung der Bezüge nach dem Konzept zur Gestaltung der Arbeits- und Bezahlungskonditionen für außertariflich beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (AT-Konzept) erfolgt seit 2007 nach dem AT-Konzept. Zum Stand 01.08.2013 werden folgende monatliche Beträge der Bezahlung der außertariflich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit entsprechend den Regelungen des aktuell gülti- gen AT-Konzepts (Stand 06/2012) zugrunde gelegt: AT-Ebene I 5.916,24 € Funktionsstufe 1 712,14 € AT-Ebene II 6.902,82 € Funktionsstufe 1 438,24 €. Personen bezogene Angaben zu Gehaltszahlungen an die einzelnen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ge- macht werden. 4. Wie hoch fielen in den Jahren seit 2005 die Leistungskomponenten der Geschäftsführungen der jeweiligen Berliner Jobcenter in Euro aus (bitte nach Jahren und Jobcentern aufschlüsseln? Zu 4: Eine Aufschlüsselung der nach dem AT- Konzept gewährten Leistungskomponenten, die sich nach dem Ergebnis der jeweiligen individuellen Leistungsbeur- teilung bemessen, erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Zu den Regelungen der Feststellung und der Bemes- sung der Höhe der Leistungskomponenten wird auf die Beantwortung der Frage 2 Ihrer Kleinen Anfrage vom 12.04.2013 (Abghs.-Drs. 17/11888) verwiesen. Für die kommunal gestellten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer werden aufgrund der landesrechtli- chen Besoldungs- und Tarifbestimmungen keine Leis- tungskomponenten gewährt. 5. Wie waren in den Jahren seit 2005 die jeweiligen erfolgsabhängigen geschäftspolitischen Ergebniskompo- nenten der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter in Euro (bitte nach Jahren und Jobcentren aufschlüsseln)? Zu 5.: Für die bundesseitig gestellten Geschäftsfüh- rungen der Berliner Jobcenter wurde in den Jahren 2007 bis 2011 eine geschäftspolitische Ergebniskomponente in Höhe von 10 % des jeweiligen Festgehalts gewährt. Für das Jahr 2012 erfolgte keine Auszahlung einer geschäfts- politischen Ergebniskomponente. Für die kommunal gestellten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wurden aufgrund der landesrechtli- chen Besoldungs- und Tarifbestimmungen keine leis- tungs- und erfolgsabhängigen Bestandteile gewährt. 6. Wer ist für die Beurteilungen der individuellen Leistungen der Geschäftsführungen der jeweiligen Berli- ner Jobcenter zuständig)? Zu 6.: Die Beurteilung der individuellen Leistungen der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter obliegt den Trägern (Agentur für Arbeit oder Bezirksverwaltung), die die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer entsen- den. 7. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Kleinen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen/Referaten und welche weiteren Stellen je- weils beteiligt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323 4 Zu 7.: An der Beantwortung der Fragen waren je nach Anstellungskörperschaft die Bundesagentur für Arbeit oder die jeweilige Berliner Bezirksverwaltung beteiligt. Berlin, den 06. August 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2013)