Drucksache 17 / 12 324 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 21. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort Zielvereinbarungen der Berliner Jobcenter: Verfahren, Umsetzung und Inhalte 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bun- desagentur für Arbeit sowie die Berliner Jobcenter um Stellungnahmen gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegen. 1. Welche Ziel-/Prognosewerte sind für 2012 mit den Berliner Jobcentern für die einzelnen Zielindikatoren im Rahmen der Zielvereinbarungen vereinbart worden für die Bereiche: a. Geschäftspolitische Ziele SGB II b. Trägererwartung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Entwicklung der Ausgaben für passive Leistungen c. Lokale Ziele (bitte nach Ziel, Messgröße, Zielwert und Jobcentern aufschlüsseln sowie in absoluten und in prozentualen Ausgangs- und Veränderungswerten angeben)? Zu 1.: Das Ergebnis des Zielvereinbarungsprozesses 2012 zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit ist unter fol- gendem Link veröffentlicht: http://www.sgb2.info/sites/default/files/inlineFiles/files/zi elvereinbarung_2012_bmas_und_ba_sgb_ii_.pdf Für die Berliner Jobcenter wurden folgende Ziel-/ und Prognosewerte vereinbart: Alle Jobcenter haben eine lokale Zielvereinbarung mit ihrem jeweiligen Bezirksamt über die Durchführung eines einheitlichen Controllings für die Kosten der Unterkunft (KdU) geschlossen (vgl. Anlage 1). Hinsichtlich der durch die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Jobcenter darüber hinaus vereinbarten lokalen Ziele wur- den alle Jobcenter befragt. Die einzelnen Antworten, die im Rahmen der Befragung eingingen, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 324 2 2. Welche Angebotswerte bzw. Referenzrahmenwer- te bezüglich der unter 1. aufgelisteten Ziel-/Prognose- werte wurden den Berliner Jobcentern ursprünglich vor- geschlagen (bitte nach Ziel, Messgröße, Zielwert, Trägern und Jobcentern aufschlüsseln sowie in absoluten und in prozentualen Ausgangs- und Veränderungswerten ange- ben)? 3. Welche Planungsangebote bezüglich der unter 1. aufgelisteten Ziel-/Prognosewerte haben die Berliner Jobcenter ursprünglich vorgeschlagen (bitte nach Ziel, Messgröße, Zielwert, Trägern und Jobcentern aufschlüs- seln sowie in absoluten und in prozentualen Ausgangs- und Veränderungswerten angeben)? Zu 2. und 3.: Derartige Chronologien werden statis- tisch nicht erfasst. 4. Welche Akteure sind an der Aushandlung der Werte der Zielvereinbarungen zu welchen Zeitpunkten beteiligt (bitte nach Geschäftspolitischen Zielen SGB II, Trägererwartung BA zur Entwicklung der Ausgaben für passive Leistungen und lokalen Zielen aufschlüsseln)? a. Welche Akteure sind unter welchen Bedingungen zeichnungsberechtigt für die Zielvereinbarungen? b. Warum sind die Zielvereinbarungen mancher Job- center von den zuständigen Bezirksstadrät_innen mitunterzeichnet und manche nicht? Zu 4.: Die RD BB verweist auf das Kapitel 6 des „Gemeinsamen Planungsdokuments für die Zielsteuerung 2012 im SGB II“ und das Kapitel 4.3 der Anlage 1 zum genannten Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Beide Unterlagen geben Auskunft über das Verfahren des Zielvereinbarungsprozesses (vgl. Anlagen 3 und 4). Inwieweit Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte Zielvereinbarungen zwischen den Arbeitsagenturen und den Jobcentern in 2012 mit unterzeichnet haben, lag in der eigenen Verantwortung der Akteure vor Ort. Folgende Grafik verdeutlicht der Verlauf des Zielvereinbarungsprozesses: 5. Gab es neben den Zielvereinbarungen weitere (Ziel-)Vereinbarungen der Geschäftsführungen mit den Trägern der Jobcenter und wenn ja, welche (bitte voll- ständig unter Angabe des Titels, des Abschlussdatums und der jeweils beteiligten Akteure auflisten)? Zu 5.: Auf die zusammenfassende Darstellung zur Be- antwortung der Frage 1 wird verwiesen. Auf eine detail- lierte Darstellung wird aus arbeitsökonomischen Gründen im Rahmen einer Kleinen Anfrage verzichtet. 6. Mit wie vielen und welchen Mitarbeiterebenen wurden innerhalb der Berliner Jobcenter Zielvereinbarun- gen zu welchen Gegenständen geschlossen (bitte nach Anzahl, Jobcentern und Vereinbarungsgegenständen getrennt aufschlüsseln)? Zu 6.: Mit Mitarbeiterebenen in den Berliner Jobcen- tern werden nach Aussage der RD BB keine Zielvereinba- rungen geschlossen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 324 3 7. Wieso weisen manche Berliner Jobcenter (Charlot- tenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg u.a.) in ihren Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen 2012 Zielwerte für „zusätzliche Integrationen“ im Rahmen des Workfirst-Projekts „Berliner Joboffensive“ aus, die in den Zielvereinbarungen 2012 der jeweiligen Jobcenter aller- dings nicht auftauchen? Zu 7.: Im Rahmen der dezentralen Aufgabenerledi- gung obliegt es den Jobcentern, welche Akzente sie in ihrem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm setzen. Im Übrigen wird Bezug auf die Antwort zur Frage 2 in der Drucksache 17 / 10 823 genommen (siehe auch: http://www.parlament- berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17- 10823.pdf 8. Mit welchen Maßnahmen haben die einzelnen Ber- liner Jobcenter die unter 1. aufgelisteten Ziel-/Prognose- werte versucht zu erreichen (bitte nach Maßnahmen, Zielen und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 8.: Zur Erreichung der Ziele verabschieden die Berliner Jobcenter ein individuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Die dort aufgeführten Initiativen und Maßnahmen unterstützen die gemeinsamen Einrich- tungen bei der Zielerreichung. Auf die Kleine Anfrage unter der Drucksache 17/11 410 wird Bezug genommen: http://www.parlament- berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17- 11410.pdf 9. Wie war der Erfüllungsgrad der einzelnen unter 1. aufgelisteten Ziel-/Prognosewerte am Ende des ers- ten/zweiten/dritten/vierten Quartals 2012 (bitte nach Ziel, Messgröße, Zielwert und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 9.: Auf dem Portal: http://www.sgb2.info werden die Ergebnisse aller Jobcenter im Bundesgebiet ausgewie- sen und sind für jedermann zugänglich. Ferner wird auf den Jahresbericht 2012 verwiesen, der unter folgendem Link zu finden ist: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/SGBII- Jahresbericht-2012.pdf 10. Wie häufig und wann wurden bezüglich der Ziel- vereinbarungen 2012 der Berliner Jobcenter Zielvereinba- rungsgespräche zwischen den verschiedenen Führungs- und Mitarbeiterebenen geführt (bitte nach Ebenen ge- trennt aufschlüsseln)? Zu 10.: Zielvereinbarungsgespräche - im Kontext des Zielvereinbarungsprozesses - werden nicht mit den Füh- rungs- und Mitarbeiterebenen geführt. Die Zielvereinbarung wird zwischen der Geschäfts- führung der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführung des Jobcenters geschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 17 / 11 964 unter: http://www.parlament- berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17- 11964.pdf verwiesen. 11. Welche Konsequenzen hatte die Erreichung/ Nicht-Erreichung der Ziel-/Prognosewerte der Zielverein- barungen 2012 für a) die Führungsebene b) die Bereichsleiterebene c) die Teamleiterebene d) die Mitarbeiterebene (Integrationsfachkräfte, Leis- tungssachbearbeitung etc.) e) die Mittelzuweisung f) sonstige (bitte nach Akteuren und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 11.: Grundsätzlich keine, hinsichtlich der Frage der leistungsbezogenen Komponente bei der Vergütung der nicht kommunalen Geschäftsführerinnen und Geschäfts- führer wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12323 verwiesen. 12. Wann wurden die jeweiligen Bezirksverordneten- versammlungen sowie das Abgeordnetenhaus von Berlin über die Inhalte der jeweiligen Zielvereinbarungen und deren Erfüllungsgrade informiert (bitte nach Datum auf- listen)? Zu 12.: Wann und ob die fachlich zuständigen Be- zirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ihre Fachaus- schüsse in der jeweiligen Bezirksverordnetenversamm- lung über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Jobcentern informiert haben, ist nicht bekannt. Auf eine Abfrage wurde im Rahmen der Beantwortung einer Klei- nen Anfrage verzichtet. 13. Warum werden in Berlin die Zielvereinbarungen mit den Jobcentern und Berichte über deren Zielerrei- chung im Gegensatz zu zahlreichen anderen Städten im Bundesgebiet nicht veröffentlicht? Was spricht nach An- sicht des Senats gegen die Veröffentlichung? Zu 13.: Es obliegt jedem Jobcenter, über den öffentli- chen Umgang mit den Zielvereinbarungen selber zu ent- scheiden. Die Mehrzahl der Jobcenter weist in der Beant- wortung jedoch darauf hin, dass die abgeschlossenen lokalen Zielvereinbarungen personenbezogene Daten beinhalten, die gem. § 5 Informationsfreiheitsgesetz nicht zu veröffentlichen sind. Hinsichtlich der Veröffentlichungen zur Zielerrei- chung wird auf die Beantwortung zur Frage 9 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 324 4 14. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 14.: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage waren die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, die 12 Berliner Jobcenter, die Berliner Arbeitsagenturen Mitte, Süd und Nord, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati- on und Frauen beteiligt. Berlin, den 08. August 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2013) . . . Lokale Zielvereinbarung zum SGB II im Rahmen der Durchführung der Aufgaben des Kommunalen Trägers nach dem SGB II Zwischen 1. dem Bezirksamt …………………………………….. von Berlin Geschäftsbereich Soziales und 2. der Geschäftsführung des Jobcenter Berlin ………………………… über die Durchführung des Controllings ab 01.01. 2012 auf Grundlage des § 22 Abs. 1 SGB II i.V.m. Ziffer 12 AV-Wohnen 1. Vereinbarungsgegenstand – strategisches Ziel 2010 und 2011 wurde das Controlling zur AV-Wohnen in den Berliner Jobcentern erfolgreich durchgeführt. Dieses Controlling wird zum 31.12.2011 beendet. Das Controlling soll auf Grundlage der geänderten Rechtslage infolge der Strukturreform der Berliner Jobcenter in modifizierter Form verstetigt werden. Gemäß §§ 44 b Abs. 3 S.1; 6 Abs.1 S.1 Nr.2; 22 SGB II i.V.m. § 3 Abs.1 AG-SGB II obliegt den Bezirksämtern die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach § 44 b Abs.3 S.3 SGB II sind die Bezirksämter berechtigt, von den Berliner Jobcentern die Erteilung von Auskunft und Rechenschaftslegung zu fordern. Diese Aufgabenwahrnehmung wird durch die „Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen)“ konkretisiert. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung führen die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit den Berliner Jobcentern ein Controlling der Angemessenheitsprüfung zu den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach der AV Wohnen durch. Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Durchführung eines Controllings der Angemessenheitsprüfung zu den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach der AV-Wohnen sowie der damit verbundenen Ziele, die zu erhebenden Daten, die Berichtspflichten sowie die sich aus den unterschiedlichen Rollen der Parteien ergebenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten. 2. Ziel des Controllings – operative Ziele Das sich aus Ziffer 12 AV-Wohnen ergebende Ziel, die rechtmäßige Umsetzung der AVWohnen sicherzustellen, wird mit dieser Vereinbarung wie folgt konkretisiert: 2.1. In jedem Fall des tatsächlichen Bezuges von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II einschließlich laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II werden die - 2 - . . . tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Angemessenheitsprüfung gemäß der AVWohnen unterzogen. Von diesen sind Erfassungen entsprechend der Anlage Datenerfassung (Tabelle 1, Tabelle 1a), unterschieden nach Richtwertüber- bzw. –unterschreitung, vorzunehmen. 2.2. In jedem der unter 2.1. erfassten Fälle wird die Entscheidung getroffen,  ob es sich um individuell angemessene oder unangemessene Kosten handelt und  ob das Kostensenkungsverfahren gemäß Ziffer 4 AV-Wohnen einzuleiten ist Die Feststellungen der individuellen Angemessenheit werden mit der Anzahl der Fälle nach akzeptiertem Grund der Richtwertüberschreitung entsprechend der Anlage Datenerfassung (Tabelle 2) dokumentiert. Darüber hinaus hat hier eine Dokumentation aller Aufforderungen zur Kostensenkung, sowie aller Vorgänge die wegen Wegfalls der Leistungen einer Entscheidung nicht mehr zugeführt werden können, zu erfolgen. 2.3. In jedem Fall der individuell festgestellten Unangemessenheit der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden Maßnahmen der Kostensenkung realisiert. Die Anzahl der jeweils realisierten Maßnahmen wird entsprechend der Anlage Datenerfassung (Tabelle 3) dokumentiert. 3. Indikator für die Zielerreichung / Zielerreichungsgrad Die unter Ziffer 4.1 dieser Vereinbarung beschriebene Datenerfassung ermöglicht die Erfassung der durch das Jobcenter Berlin im Sinne des Controllings überprüften Fälle. Eine Aussage darüber , ob diese Überprüfungen in allen Fällen mit Richtwertüberschreitung durchgeführt wurden, ist auch im Vergleich mit den Bestandsdaten des Statistikservice Ost „Anerkannte Wohnkosten nach Wohngemeinschaften in Berlin“ der Bundesagentur für Arbeit möglich, mit denen die Anzahl aller Zahlfälle mit Richtwertüber- bzw. -unterschreitung dargestellt werden kann. Indikatoren für die unter 2) beschriebenen Ziele Zu 2.1 Das in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung formulierte Ziel ist erreicht, wenn zum 31.12. des Jahres die Anzahl der überprüften Neufälle (Tabelle1) mindestens mit den Daten über die Zugänge des Statistikservice Ost „Anerkannte Wohnkosten nach Wohngemeinschaften in Berlin“ der Bundesagentur für Arbeit unterschieden nach Richtwertüber- bzw. -unterschreitung übereinstimmen. Zu 2.2 und 2.3 Die in Ziffer 2.2 und 2.3 dieser Vereinbarung formulierten Ziele sind erreicht, wenn zum 31.12. des Jahres die Summe aus allen Entscheidungen ohne Kostensenkung (individuell angemessene Fälle), der Fälle wegen Wegfall der Leistungen, den Aufforderungen zur Kostensenkung sowie aus allen realisierten Kostensenkungen (siehe Anlage Datenerfassung - Tabellen 2 und 3) mindestens so groß ist, wie die der Anzahl der Fälle, bei denen eine Richtwertüberschreitung (siehe Anlage Datenerfassung – Tabelle 1,1a) festgestellt wurde. - 3 - . . . 4. Zielerreichung / -abweichung 4.1 Aufgaben des Jobcenter Berlin Das Jobcenter Berlin verpflichtet sich, die erforderlichen Daten entsprechend den nachfolgenden Grundsätzen zu erheben und an das Bezirksamt zu übermitteln. a. Datenerhebung Um die unter 2. beschriebenen Ziele dokumentieren zu können, bedarf es zu 2.1 – 2.3 der statistischen Erfassung des Verwaltungshandelns. Die erforderlichen Aussagen sind dem ITSystem A2LL nicht zu entnehmen. Es sind für den jeweiligen Fallbestand wie unter 2. beschrieben, folgende Daten zu erheben:  Erfassung jedes bewilligten Leistungsfalles über Kosten für Unterkunft und Heizung, im Sinne der Datenkonventionen, unterschieden nach den Fällen (Neuanträge oder Wiederholungsüberprüfungen ), in denen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung o über dem Richtwert oder o unter dem Richtwert liegen (siehe Anlage Datenerfassung – Tabelle 1, 1a)  Erfassung jedes Falles, in dem die Feststellung der individuellen Angemessenheit ge- troffen wurde, d.h. Erfassung aller Fälle mit Richtwertüberschreitung ohne anschließende Kostensenkungsmaßnahmen o Unterschieden nach den akzeptierten Gründen der Richtwertüberschreitung  Ziff. 3.2.1 Abs. 4 a)-f) AV-Wohnen  Ziffer 3.2.4. ; Ziff. 4 Abs. 2 a)-d) und Abs. 4-5 AV-Wohnen  Einmalzahlungen, wenn dadurch nicht dauerhaft über dem Richtwert  Konkrete Angemessenheit bei nachgewiesener ergebnisloser Wohnungssuche sowie  Eingeleitete Kostensenkungsverfahren  Wegfall des Leistungsbezuges, wenn ein geprüfter und erfasster Fall keiner Entscheidung mehr zugeführt werden kann (siehe Anlage Datenerfassung – Tabelle 2)  Erfassung jeder realisierten Kostensenkung in Fällen mit Überschreitung des Richtwer- tes bzw. der individuellen Angemessenheit o Unterschieden nach den jeweiligen Mitteln der Kostensenkungen  Untervermietung  Zuzahlung aus nichtanrechenbarem Einkommen oder Vermögen  Mietsenkung des Vermieters  Umzug  Festsetzung durch das Jobcenter (siehe Anlage Datenerfassung – Tabelle 3) Die Erfassung der Daten erfolgt nach Maßgabe der Erläuterungen in der Anlage Datenkonventionen . Das Jobcenter Berlin stellt durch eine geeignete Erfassungshilfe sicher, dass die Zusammenfassung der Ergebnisse des Jobcenters Berlin insgesamt der Anlage Datenerfassung - Tabelle 1-3 entsprechend möglich ist, dabei die Datenkonventionen eingehalten werden und eine nachhaltige Steuerung (Verlaufscontrolling) der erfassten Daten möglich ist. - 4 - . . . b. Berichtspflichten des Jobcenters Berlin Das Jobcenter Berlin übermittelt dem Bezirksamt monatlich bis zum 5. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats  die für das Jobcenter aus allen Teams zusammengefassten Ergebnisse der unter Ziffer 4.1. dieser Vereinbarung beschriebenen Datenerhebungen unter Nutzung der Anlage Datenerfassung. 4.2 Aufgaben des Bezirksamtes a. Überprüfung der übermittelten Daten Das Bezirksamt prüft die durch das Jobcenter Berlin übermittelten Daten auf ihre Schlüssigkeit. Darüber hinaus berät und unterstützt es das Jobcenter Berlin bei der Steuerung der Zielerreichung . b. Feststellung des Zielerreichungsgrades Das Bezirksamt stellt nach Ablauf der unter 3. genannten Fristen den dort beschriebenen Zielerreichungsgrad fest, in dem die jeweils beschriebenen Gesamtfallzahlen für den beobachteten Zeitraum kumuliert und der jeweiligen Vergleichsgröße gegenübergestellt werden. Beide Parteien vereinbaren für den Fall der Unterschreitung der Zielgrößen, dieses Ergebnis zu analysieren und entsprechende Maßnahmen binnen 3 Monaten nach Ablauf von 12 Monaten, seit Beginn des Controllings am 01.01.2012/dem 01.01.der Folgejahre, in einer ergänzenden Vereinbarung festzulegen. Falls erforderlich, können in dieser Ergänzungsvereinbarung die Zielgrößen zeitlich befristet angepasst werden. Nach Ablauf von 15 Monaten stellt das Bezirksamt im Folgemonat das Gesamtergebnis der Zielvereinbarung der Trägerversammlung vor. Die Darstellung des Gesamtergebnisses enthält im Falle einer Unterschreitung der unter 3. genannten Zielgrößen auch eine Darstellung der möglichen Gründe und Maßnahmen zur Sicherung der Zielerreichung. c. Information der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung Das Bezirksamt wird der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung die monatlich vom Jobcenter Berlin gelieferten und durch den Bezirk auf ihre Schlüssigkeit überprüften Datenblätter (Anlage Datenerfassung und Anlage Statistikdatensatz) sowie die Berichte, Stellungnahmen und Ergänzungsvereinbarungen beider Parteien gemäß Ziffer 5. dieser Vereinbarung übermitteln. 5. Sonstiges 5.1 Anlagen zu dieser Vereinbarung Die Anlagen Datenerfassung, Datenkonventionen und Statistikdatensatz sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Beide Parteien verpflichten sich, diese Anlagen unverändert zu nutzen. 5.3 Übergangsregelungen Sofern die AV-Wohnen durch Neuregelung auf der Grundlage der §§ 5 oder 8 AG-SGB II ersetzt wird, werden die Parteien das Controlling, nach den Vorgaben der der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung, modifizieren und fortführen. - 5 - 6. Inkrafttreten Diese Vereinbarung gilt ab 01.01.2012. Berlin, den ---------------------------------------- ------------------------------------------- Bezirksamt / Geschäftsbereich Geschäftsführer Jobcenter Berlin Soziales Anlage 2 zur KA 12324 Lokale Ziele neben KdU- Controlling 1 Jobcenter: Treptow-Köpenick lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - zusätzliche Integrationen in den BJO-Teams zusätzliche Integrationen in den BJOTeams 545 Agentur für Arbeit Berlin Süd Erfolgreicher Berufseinstieg - Anzahl Bewerber Anzahl Bewerber 650 (Orientierungsgröße) Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität - Index aus Prozessqualität größer als 100% im Jahresfortschrittswert Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität - Bestand Widersprüche über drei Monate Bestand Widersprüche über 3 Monate 0 Agentur für Arbeit Berlin Süd Ergebnisqualität - Stattgabequote vermeidbarer Stattgaben im Widerspruchsverfahren Stattgabequote vermeidbare Stattgaben < 10% Agentur für Arbeit Berlin Süd Jobcenter: Steglitz-Zehlendorf lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit zusätzliche Integrationen in den BJOTeams 446 Agentur für Arbeit Berlin Süd Erfolgreicher Berufseinstieg Anzahl Bewerber 673 (Orientierungsgröße) Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität Index Prozessqualität Jahresfortschrittswert (JFW) >100 Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität Bestand Widersprüche über 3 Monate 0 Agentur für Arbeit Berlin Süd Ergebnisqualität Stattgabequote vermeidbare Stattgaben 10% Agentur für Arbeit Berlin Süd Anlage 2 zur KA 12324 Lokale Ziele neben KdU- Controlling 2 Jobcenter: TempelhofSchöneberg lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Verbesserung Integration (BJO) 846 zusätzliche Integrationen in den BJO Teams Agentur für Arbeit Berlin Süd Erfolgreicher Berufseinstieg Anzahl 676 Bewerber (Orientierungsgröße) Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität Index Prozessqualität Jahresfortschrittwert (JFW) auf 100% Agentur für Arbeit Berlin Süd Prozessqualität Bestand Widersprüche über 3 Monate = 0 Agentur für Arbeit Berlin Süd Ergebnisqualität Stattgabequote vermeidbare Stattgaben 10 % Agentur für Arbeit Berlin Süd Jobcenter: CharlottenburgWilmersdorf lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Integration von Alleinerziehende Verbesserung der Integrationsquote Agentur für Arbeit Berlin Nord Optimierung der Prozesse Jahresfortschrittwert (JFW) auf 100% Agentur für Arbeit Berlin Nord Widerspruchsbearbeitung Widersruchsbearbeitung und Stattgabe von mind. 90% aller Widersprüche innerhalb 3 Monate ; Quote der vermeidbaren Stattgaben ist mindestens unter 20% zu senken. Eine Annäherung an den Zielwert von 10% soll angestrebt werden. Agentur für Arbeit Berlin Nord Erhöhung der Erfolgsquopte Klagen Erhöhung der Erfolgsquote Klagen von mindestens 60% soll erreicht werden Agentur für Arbeit Berlin Nord Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel Annäherung an die Eingliederungsquoten des SGB III für die Instrumente Förderung berufliche Weiterbildung (FbW) 40%, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) 35% und außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) 30%. Agentur für Arbeit Berlin Nord Anlage 2 zur KA 12324 Lokale Ziele neben KdU- Controlling 3 Jobcenter: Reinickendorf lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Integration von Alleinerziehende Verbesserung der Integrationsquote Agentur für Arbeit Berlin Nord Optimierung der Prozesse q Jahresfortschrittwert (JFW) auf g Nord Widerspruchsbearbeitung Widersruchsbearbeitung und Stattgabe von mind. 90% aller Widersprüche innerhalb 3 Monate ; Quote der vermeidbaren Stattgaben ist mindestens unter 20% zu senken. Agentur für Arbeit Berlin Nord Erhöhung der Erfolgsquote Klagen Erhöhung der Erfolgsquote Klagen von mindestens 60% soll erreicht werden Agentur für Arbeit Berlin Nord Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel Annäherung an die Eingliederungsquoten des SGB III für die Instrumente FbW 40%, MAbE 35% und BaE 30%. Agentur für Arbeit Berlin Nord Jobcenter: Pankow lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Integration von Alleinerziehende Verbesserung der Integrationsquote Agentur für Arbeit Berlin Nord Optimierung der Prozesse Index Prozessqualität Jahresfortschrittwert (JFW) auf mind. 100% Agentur für Arbeit Berlin Nord Widerspruchsbearbeitung Widersruchsbearbeitung und Stattgabe von mind. 90% aller Widersprüche innerhalb 3 Monate ; Quote der vermeidbaren Stattgaben ist mindestens unter 15% zu senken. Eine Annäherung an den Zielwert von 10% soll angestrebt werrden. Agentur für Arbeit Berlin Nord Erhöhung der Erfolgsquote Klagen Erhöhung der Erfolgsquote Klagen von mindestens 60% soll erreicht werden Agentur für Arbeit Berlin Nord Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel Annäherung an die Eingliederungsquoten des SGB III für die Instrumente FbW 40%, MAbE 35% und BaE 30%. Agentur für Arbeit Berlin Nord Anlage 2 zur KA 12324 Lokale Ziele neben KdU- Controlling 4 Jobcenter: Spandau lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Integration von Alleinerziehende Verbesserung der Integrationsquote Agentur für Arbeit Berlin Nord Optimierung der Prozesse Index Prozessqualität Jahresfortschrittwert (JFW) auf mind. 100% Agentur für Arbeit Berlin Nord Widerspruchsbearbeitung Widersruchsbearbeitung und Stattgabe von mind. 90% aller Widersprüche innerhalb 3 Monate ; Quote der vermeidbaren Stattgaben ist mindestens unter 19% zu senken. Eine Annäherung an den Zielwert von 10% soll angestrebt werden. Agentur für Arbeit Berlin Nord Erhöhung der Erfolgsquopte Klagen Erhöhung der Erfolgsquote Klagen von mindestens 50% soll erreicht werden Agentur für Arbeit Berlin Nord Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel Annäherung an die Eingliederungsquoten des SGB III für die Instrumente FbW 40%, MAbE 35% und BaE 30%. Agentur für Arbeit Berlin Nord Jobcenter: FriedrichshainKreuzberg lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Verbesserung der Prozessqualität Index aus Prozessqualität 100% VG der AA Bln Mitte Ausbildungsplatzbewerber* Anzahl der Bewerber um eine Berufsausbildungsstelle 920 (JFW) VG der AA Bln Mitte Erfüllungsgrad Absolventenmanagement ** Anteil Absolventen mit aktualisierter und gültiger Eingliederungsvereinbarung 30% (JFW) VG der AA Bln Mitte * Berücksichtigt werden die im Berichtsjahr 2012 betreuten Bewerber der Schulentlassjahre 2011 und früher, die als Bewerber für eine Berufausbildungsstelle gemeldet sind. Gemessen wird die Zielerreichung auf Grundlage der Statistikdaten. ** Berücksichtigt werden die Austritte aus Maßnahmen, für die ein Absolventenmanagement erforderlich ist. Das Absolventenmanagement gilt für diejenigen Fälle als erfüllt, für die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen vor Maßnahmeende eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen oder fortgeschrieben wurde, die noch am Tag des Austritts aus der Maßname gültig ist. Gemessen wird die Zielerreichung auf Grundlage der Controllingdaten. Anlage 2 zur KA 12324 Lokale Ziele neben KdU- Controlling 5 Jobcenter: Mitte lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Verringerung des Bestandes an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes der Arbeitslosen um -2,0% Arbeitsagentur Berllin Mitte Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit im Rahmen des Projektes Berliner Joboffensive (BJO) 1.304 zusätzliche Integrationen der im Projekt BJO betreuten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeitsagentur Berllin Mitte Verbesserung der Prozessqualität Bearbeitungsdauer von Erstanträgen auf Leistungen zum Lebensunterhalt in max. 14 Arbeitstagen Arbeitsagentur Berllin Mitte Verbesserung der Prozessqualität Erstberatung, Angebot U25, Eingliederungsvereinbarungen im Bestand in mind. 80% der Fälle Arbeitsagentur Berllin Mitte Verbesserung der Prozessqualität Anteil vermeidbarer Stattgaben an allen Erledigungen im Widerspruchsverfahren bei amx. 10% Arbeitsagentur Berllin Mitte Verbesserung der Prozessqualität Widerspruchsverfahren: Anteil Erledigungen mit Bearbeitungsdauer bis zu 3 Monaten an allen Erledigungen in mind. 90% der Fälle Arbeitsagentur Berllin Mitte Jobcenter: Lichtenberg lokales Ziel Zielwert Vereinbarungspartner Jahresdurchschnittswert der Arbeitslosen um 2,0 Prozent senken 15.382 JDW Agentur für Arbeit Berlin Mitte Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2012 im SGB II Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 2 Impressum Gemeinsames Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat: II c 2 Telefon: 030 - 18527 6712 E-Mail: IIc2@bmas.bund.de Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 3 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Grundlagen und Prinzipien der Zielsteuerung SGB II ................................... 4 2. Ziele und Schwerpunkte der SGB II-Steuerung............................................................... 5 2.1. Zielsystem............................................................................................................... 5 2.2. Schwerpunkte des BMAS in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2012.................... 5 2.3. Ziele und Schwerpunkte in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2012 auf Landesebene .......................................................................................................... 6 3. Partner im Zielvereinbarungsprozess über die Bundesleistungen................................... 7 4. Planungsgrundlagen und -inhalte.................................................................................... 8 4.1. Rechtliche Grundlagen............................................................................................ 8 4.2. Datengrundlage ...................................................................................................... 8 4.3. Inhalte der Vereinbarung......................................................................................... 9 5. Rahmenbedingungen im Jahr 2012 .............................................................................. 10 5.1. Konjunkturelle Entwicklung ................................................................................... 10 5.2. Haushalt................................................................................................................ 11 5.3. Gesetzliche Änderungen....................................................................................... 11 6. Verfahren...................................................................................................................... 13 6.1. Ablauf.................................................................................................................... 13 6.2. Vereinbarte Referenzrahmen ................................................................................ 14 6.3. Zeitplanung ........................................................................................................... 15 Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 4 Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2012 1. Allgemeine Grundlagen und Prinzipien der Zielsteuerung SGB II Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden die Vor- aussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) geschaffen. Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich auf das Grundlagenpapier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II - Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren“ verständigt und sich damit zu einem möglichst einheitlichen Zielsteuerungssystem in beiden Aufsichtsstrukturen bekannt (im Folgenden „Gemeinsames Grundlagenpapier“, Anlage 1). Alle darin getroffenen Vereinbarungen stehen unter einem Erprobungsvorbehalt und sollen zu geeigneten Zeitpunkten einer gemeinsamen Überprüfung und Weiterentwicklung zugeführt werden. Die unter Punkt 1 des Grundlagenpapiers formulierten Vorüberlegungen bilden die Grundlagen und Prinzipien für dieses Planungsdokument. Das im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ durch Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit beschriebene Verfahren der Zielwertplanung soll in diesem gemeinsamen Planungsdokument für das Jahr 2012 konkretisiert werden, um als Basis für die Zielwertplanung aller Jobcenter zu dienen. Hierbei werden die in 2.1. genannten Ziele über Bundesleistungen fokussiert. Darüber hinaus sind grundsätzlich Vereinbarungen zu weiteren Zielen zwischen BMAS und obersten Landesbehörden (§ 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II; § 18b Absatz 1 Satz 3 SGB II) möglich. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 5 2. Ziele und Schwerpunkte der SGB II-Steuerung 2.1. Zielsystem Aus den drei im Grundlagenpapier beschriebenen Steuerungszielen ergibt sich in Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II folgendes Zielsystem mit den entsprechenden Kennzahlen und Er- gänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzah- lenergebnisse (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Abbildung 2: Zielsystem mit Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 2.2. Schwerpunkte des BMAS in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2012 Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt stellt aus Sicht des BMAS im Jahr 2012 einen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Zudem wird das BMAS - wie bereits im letzten Jahr - ein besonderes Gewicht auf die Förderung und Integration von Alleinerziehenden legen. Über eine Aufnahme in eine Zielvereinbarung mit den Ländern wird in den Kooperationsausschüssen verhandelt. Verringerung der Hilfebedürftigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit S te ue ru ng sz ie l • Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung • Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) • Durchschnittliche Zugangsrate der eLb • Durchschnittliche Abgangsrate der eLb E rg än zu ng sg rö ße n • Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung • Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung • Nachhaltigkeit der Integrationen • Integrationsquote der Alleinerziehenden • Integrationsquote der LZB • Aktivierungsquote der LZB • Durchschnittliche Zugangsrate der LZB • Durchschnittliche Abgangsrate der LZB Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Veränderung des Bestandes an Langzeit- leistungsbeziehern (LZB) Integrationsquote K en nz ah l Verringerung der Hilfebedürftigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit S te ue ru ng sz ie l • Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung • Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) • Durchschnittliche Zugangsrate der eLb • Durchschnittliche Abgangsrate der eLb E rg än zu ng sg rö ße n • Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung • Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung • Nachhaltigkeit der Integrationen • Integrationsquote der Alleinerziehenden • Integrationsquote der LZB • Aktivierungsquote der LZB • Durchschnittliche Zugangsrate der LZB • Durchschnittliche Abgangsrate der LZB Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Veränderung des Bestandes an Langzeit- leistungsbeziehern (LZB) Integrationsquote K en nz ah l Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 6 2.3. Ziele und Schwerpunkte in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2012 auf Landesebene In den Zielvereinbarungen zwischen BMAS und den Ländern können landesbezogene Ziele und Schwerpunkte vereinbart werden, soweit diese im Einklang mit dem gesetzlich verankerten Zielsystem, wie unter 2.1. beschrieben, stehen. Soweit diese einen Beitrag zur Erreichung der vereinbarten Ziele bzw. Zielwerte leisten, ist ihre Umsetzung von allen Akteuren zu unterstützen. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 7 3. Partner im Zielvereinbarungsprozess über die Bundesleistungen Diese sind:  das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),  die zuständigen Landesbehörden,  die Bundesagentur für Arbeit (BA) und  die Jobcenter (JC). Im Rahmen dieses Planungsdokuments ergeben sich folgende Zielvereinbarungskonstellatio- nen: Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) schließen  BMAS mit der zuständigen Landesbehörde und  die zuständige Landesbehörde mit den zkT die Zielvereinbarung ab. Für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (gE) schließen  BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit BA und  BA mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gE die Zielvereinbarung ab. Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen sind hierbei die Verantwortlichkeiten der Träger BA und Kommune zu beachten. Beide Träger haben für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweck- mäßige Leistungserbringung (§ 44b Absatz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte dieser Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 8 4. Planungsgrundlagen und -inhalte 4.1. Rechtliche Grundlagen Die Inhalte dieses Planungsdokuments richten sich an den in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II ge- nannten Zielen aus:  Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit,  Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,  Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 4.2. Datengrundlage Gemäß § 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung die Daten nach § 51b SGB II und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 SGB II maßgeblich. Aufsatzpunkt der Zielplanung für das Jahr 2012 sind die Jahresergebnisse 2011. Diese liegen zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Referenzwerte bis zum Berichtsmonat September 2011 vor, die übrigen Monatsergebnisse (Oktober bis Dezember 2011) sind prognostiziert. Die zwischen den Steuerungsbeteiligten letztlich vereinbarten Zielwerte werden auf das tatsächliche Jahresergebnis 2011 aufgesetzt, welches Mitte Januar 2012 vorliegt. Als Alternative hierzu wurde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ erörtert, den Prognosewert für das Jahresendergebnis auf Basis der Werte des Monats September auch als Bezugspunkt für die Zielwertvereinbarung zu nutzen. Nach intensiver Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, diese Variante für das Jahr 2012 nicht zu wählen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten aufgrund der erstmaligen Zielplanung mit einem Teil der JC wurde vereinbart, etwaige gravierende Abweichungen zwischen Prognose und End- ergebnis im Jahr 2011 beim Abschluss der Zielvereinbarung als auch in der Zielnachhaltung im Jahr 2012 zu berücksichtigen. Als Basis der Planung und Nachhaltung der Kennzahl wurde im Grundlagenpapier die Nutzung von Jahresfortschrittswerten (JFW) vereinbart. Dies dient auch dazu, Werte zur Verfügung zu stellen, welche nur Zeiträume abbilden, die auch von der Zielvereinbarung umfasst werden. Für die Integrationsquote berechnet sich der JFW als Verhältnis der Summe der Integrationen vom Jahresbeginn bis zum Bezugsmonat zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Dezember des Vorjahres bis zum Vormonat des Berichtsmonats (analog der Definition der Kennzahl Integrationsquote nach § 5 Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 9 Für die Berechnung des JFW für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) wird der durchschnittliche Bestand an LZB seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat ermittelt. Der JFW stellt im Ziel 3 somit den durchschnittlichen Bestand an LZB im Jahresverlauf dar (Jahresdurchschnittswert = JDW). Ergänzend zu den Steuerungszielen können weitere Ziele vereinbart werden. Bei einer über eine qualitative Beschreibung des Ziels hinausgehenden Vereinbarung sollte im Vorfeld eine geeignete Datengrundlage für die Zielvereinbarung und -nachhaltung durch die Vereinbarungs- partner bestimmt werden. 4.3. Inhalte der Vereinbarung Inhalt der Vereinbarung zu Ziel 1 ist es, die Kennzahl „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu beobachten und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung zu vergleichen. Für die Ziele 2 und 3 wird ein Zielwert vereinbart, der die Veränderungsrate der jeweiligen Kennzahl des Steuerungsziels beschreibt. Der Zielwert für Ziel 2 stellt die angestrebte prozentuale Veränderung der Integrationsquote im Monat Dezember 2012 (im JFW) im Vergleich zur Integrationsquote im Dezember 2011 (eben- falls im JFW) dar. Für Ziel 3 beinhaltet der Zielwert die angestrebte prozentuale Veränderung des durchschnittli- chen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern in 2012 im Vergleich zu 2011. Detaillierte Beschreibungen der Steuerungsmethodiken zu den drei Zielen sind dem „Gemein- samen Grundlagenpapier“ unter Punkt 2. zu entnehmen. Integrationsquote (JFW) in % = Σ der Integrationen (Januar bis Berichtsmonat) Ø Bestand an eLb (Dezember VJ bis Vormonat des Berichtsmonats) Bestand an LZB (JDW) = Ø Bestand an LZB (Januar bis Bezugsmonat) Veränderung des Bestandes an LZB (JDW) in % = Ø Bestand an LZB 2012 (Januar 2012 bis Dezember 2012) Ø Bestand an LZB 2011 (Januar 2011 bis Dezember 2011) -1 Veränderung der Integrationsquote in % = Integrationsquote 2012 (Januar 2012 bis Dezember 2012) Integrationsquote 2011 (Januar 2011 bis Dezember 2011) -1 Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 10 5. Rahmenbedingungen im Jahr 2012 5.1. Konjunkturelle Entwicklung Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen sich im Jahr 2012 wie folgt dar. Die Wirtschaft wird nach einem starken Wachstum in den Jahren 2010 und 2011 im kommen- den Jahr nach allen Prognosen deutlich langsamer wachsen. Der Arbeitsmarkt hat sich in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 ausgesprochen positiv entwickelt. Im Jahresdurchschnitt 2011 wird die Arbeitslosigkeit vermutlich um rund 270.000 ggü. dem Vorjahr sinken und die Er- werbstätigkeit um 525.000 ansteigen. Es bestehen gute Chancen, dass sich die Arbeitsmarktlage auch in 2012 - wenn auch in Folge des schwächeren Wirtschaftswachstums deutlich weniger dynamisch - weiter verbessern kann. Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung drückt sich in einem vergleichsweise großen Prognosespektrum aus, das von einem Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2012 zum Vorjahr von 52.000 (IAB) bis 152.000 (Gemeinschaftsdiagnose) reicht. In ihren Eck- werten vom Herbst 2011 geht die Bundesregierung für 2012 von einem jahresdurchschnittlichen Rückgang gegenüber 2011 um 120.000 Arbeitslose aus. Damit verbunden ist die Annahme, dass die Arbeitslosigkeit auch im Jahresverlauf 2012 nicht wieder ansteigen wird. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet dies im Jahr 2012 zwar weniger günstige Rah- menbedingungen als in den Vorjahren. Angesichts der Erwartung, dass die Konjunktur bereits im Laufe des Jahres 2012 wieder anzieht, ist jedoch nur mit geringen Auswirkungen der Wachs- tumsdelle auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende und mit einem weiteren Rückgang der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch in 2012 zu rechnen. Wie im Gemeinsamen Grundlagenpapier vereinbart, sollen bei der Ermittlung der Referenzwerte zu Ziel 2 und 3 die zukünftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Ziel- erreichung im SGB II berücksichtigt werden. Hierfür sind vorab Aussagen zur Entwicklung der Integrationen, der Anzahl der eLb sowie der Anzahl der LZB notwendig. Auf Grundlage der Prognosen wird eingeschätzt, dass sich die Verringerung des Bestandes an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter den genannten Rahmenbedingungen fortsetzt und von einer Senkung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an eLb um 4,3 % auf 4,413 Mio. eLb auszugehen ist. Die Anzahl der Integrationen soll im Jahr 2012 aus Sicht der Bund-Länder- Arbeitsgruppe auf dem Niveau des Jahres 2011 gehalten werden können (1,200 Mio. Integratio- nen). Der Bestand an LZB soll nach Einschätzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2012 um 2,0 % von 3,164 Mio. auf 3,101 Mio. LZB sinken. Für die Zukunft wird geprüft, ob es möglich ist, für diese Größen genauso präzise und konsistente Methoden anzuwenden, wie sie momentan für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 11 stehen. Für das Jahr 2012 können jedoch diese SGB II-Spezifika in den Prognosen nicht vollum- fassend berücksichtigt werden. 5.2. Haushalt Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2012 (Stand 27.10.2011) ergeben sich folgende Mittelansätze: Kapitel 1112 Titel Zweckbestimmung Soll 2012in Mrd. € Soll 2011 in Mrd. € Ist 2010 in Mrd. € 632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistun-gen für Unterkunft und Heizung1) 5,1 3,6 3,2 681 12 Arbeitslosengeld II 2) 19,5 20,4 22,2 685 11 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit3) 4,4 5,3 6,0 636 13 Verwaltungskosten 4,1 4,34) 4,4 1) Für die Jahre 2012 und 2011 galt ein durchschnittlicher Beteiligungssatzes von 36,4 %. Dieser höhere Satz wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2011 noch nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2010 galt ein durchschnittlicher Satz von 23,6 %. 2) inkl. Sozialversicherungsbeiträge. 3) inkl. Haushaltsansätze für die Bundesprogramme Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit und Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen „Perspektive 50plus“. 4) Noch unter Berücksichtigung von 136 Mio. € für Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe (damals angenommene Bundesleistung; Mittel wurden nicht verteilt). Als weitere Unterstützung wird den Jobcentern in Anlage 2 dieses gemeinsamen Planungsdokuments die bereits versandte Vorabinformation zu den voraussichtlichen Mittelzuteilungen für die Eingliederungs- und Verwaltungsmittel für das Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den dargestellten Mittelansätzen nur um vorläufige Werte, die sich bei der endgültigen Verteilung noch verändern können. Die endgültige Mittelzuteilung wird erst nach der Beschlussfassung des Bundestages über das Haushaltsgesetz 2012 mit der Eingliede- rungsmittelverordnung für das Jahr 2012 veröffentlicht. 5.3. Gesetzliche Änderungen Änderung der Regelbedarfe Nach § 20 Absatz 5 Satz 1 SGB II werden die Regelbedarfe nach § 20 Absatz 2 bis 4 sowie nach § 23 Nr. 1 SGB II jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a SGB XII in Ver- bindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nr. 1 SGB XII angepasst. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 12 Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auf der Grundlage der aktuellen Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe die Regelbedarfe jeweils neu zu ermitteln sind. Die maßgebenden Regelbedarfe im SGB II für das Jahr 2012 sind im Bundesgesetzblatt vom 26.10.2011, BGBl I S. 2093, bekannt gegeben worden. Instrumentenreform Die Auswirkungen der Instrumentenreform bleiben in diesem Planungsdokument unberücksich- tigt, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 13 6. Verfahren 6.1. Ablauf Das Planungsverfahren ist in drei Abschnitte gegliedert. Abbildung 3: Ablauf Planungsverfahren Zunächst wurden im ersten Abschnitt in der Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ des Bund-Länder- Ausschusses die Referenzrahmen der Planung 2012 im SGB II erarbeitet (vereinbarte Werte un- ter 6.2.). Die Referenzrahmen bestehen aus einem Referenzwert, der die von den Akteuren abgestimmte Erwartung zur Veränderung des Leistungsniveaus der JC widerspiegelt und einem ihn umgebenden Abweichungskorridor. Dieser erweitert die lokalen Entscheidungsspielräume, indem jedes Angebot für einen Zielwert innerhalb des Korridors akzeptiert wird. Der Prozess der gemeinsamen Ermittlung der Referenz- rahmen für alle JC ist mit Vorliegen dieses Planungsdokuments abgeschlossen. Für den weiteren Verlauf des Abschnitts 1 (konkret: Übermittlung der Referenzrahmen an die JC) ist es den Ländern und der BA freigestellt, ob sie diesen umsetzen. Somit ist durch die Entschei- dung der Länder oder BA auch die Durchführung einer Planung beginnend mit einem bottom-up- Verfahren (ohne Kenntnis der Referenzrahmen) in den JC möglich. Die Abschnitte 2 und 3 sind obligatorisch zu durchlaufen, um die Einheitlichkeit des Systems der Zielplanung zu gewährleis- ten. Abschnitt 1 Abschnitt 2 JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Übermittlung der Referenzrahmen an die JC (zkT / gE) ggf. Rückkoppelung notwendig Abschluss ZV ZV BMAS- Land ZV BMAS- BA (Z) ZV Land - zkT ZV BA (Z) - RD ZV RD - AA ZV AA - gE ggf. Rückkoppelung mit Ländern und BA notwendig BA (Z): Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung des aggregierten Wertes an BMAS Lä: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung der aggregierten Landeswerte an BMAS BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung, Einleitung Zielvereinbarung zkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig fakultativfakultativ Erarbeitung der Referenzwerte und Korridore zwischen BMAS, Ländern, komm. SpV und BA Abschnitt 3Abschnitt 1 Abschnitt 2 JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Übermittlung der Referenzrahmen an die JC (zkT / gE) ggf. Rückkoppelung notwendig Abschluss ZV ZV BMAS- Land ZV BMAS- BA (Z) ZV Land - zkT ZV BA (Z) - RD ZV RD - AA ZV AA - gE ggf. Rückkoppelung mit Ländern und BA notwendig BA (Z): Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung des aggregierten Wertes an BMAS Lä: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung der aggregierten Landeswerte an BMAS BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung, Einleitung Zielvereinbarung zkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendigzkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig fakultativfakultativ Erarbeitung der Referenzwerte und Korridore zwischen BMAS, Ländern, komm. SpV und BA Abschnitt 3 Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 14 Die JC nehmen im zweiten Abschnitt ihre Planung vor und übergeben ihre begründeten Pla- nungsangebote den Ländern (für die zkT) bzw. der BA-Zentrale (für die gE). Liegt das Planungsangebot des JC innerhalb des Referenzrahmens, ist dieses Angebot zu vereinbaren. Liegt das Planungsangebot des JC außerhalb des Korridors, ist es durch das JC besonders zu begründen. Diese Begründung sollte nachvollziehbar darstellen, welche relevanten Einflussfaktoren vor- aussichtlich im folgenden Jahr vor Ort welche Wirkung entfalten werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Faktoren nicht bereits in die Grundannahmen zur Ermittlung der Verän- derungsrate im SGB II-Vergleichstyp eingeflossen sind. Das jeweilige Land / die Zentrale der BA können dann entscheiden, ob der abweichende Wert als Angebotswert akzeptiert wird; andernfalls muss nachverhandelt werden. Nach der Übermittlung der aggregierten Werte an das BMAS wird es in gleicher Art und Weise die vorliegenden Meldungen für die Länder und die BA anhand der ermittelten Referenzrah- men auf Ebene der Länder und der BA-Zentrale nachvollziehen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden im dritten Abschnitt des Verfahrens die Zielver- einbarungen auf den jeweiligen Ebenen geschlossen. Für detailliertere Erläuterungen zum Ablauf des Planungsverfahrens wird auf Punkt 4.3. des Gemeinsamen Grundlagenpapiers verwiesen. 6.2. Vereinbarte Referenzrahmen Aufgrund der unter Punkt 5. erwarteten Entwicklung in 2012 ergibt sich zu Ziel 2 ein Bundesre- ferenzwert von 4,4 % als Steigerung der Integrationsquote zum Vorjahr. Die Bund-Länder- Arbeitsgruppe hat sich auf eine Korridorspannweite von 3 %-Punkten ( 1,5 %-Punkte des Re- ferenzwertes) vereinbart. Die Referenzwerte der JC setzen sich grundsätzlich aus einer Basissteigerung und einer Auf- holspanne (Bandbreitenziel) zusammen, wobei die Aufholspanne 15 % beträgt. Bezugspunkt für das Bandbreitenziel ist das 75 %-Quantil. Das bedeutet, dass alle JC, die unterhalb des 75 %-Quantils liegen, ihren Abstand dorthin um 15 % verringern sollen. Damit sind je Ver- gleichstyp 75 % der Jobcenter am Aufholprozess beteiligt. Der Bundesreferenzwert für die Senkung des Bestandes an LZB zum Vorjahr beträgt 2 %. Für die Korridorspannweite sind 2 %-Punkte ( 1,0 %-Punkte des Referenzwertes) vereinbart. In der Anlage 3 werden die Ermittlungsmethoden näher erläutert. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 15 6.3. Zeitplanung Mit dem Versand dieses Dokuments beginnt der Zielplanungs- und Zielvereinbarungsprozess. Vom BMAS wird der Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Ländern und der BA bis Ende Januar 2012 angestrebt. Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II: Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren Hannover, den 13. Juli 2011 2 1. Vorüberlegungen ..................................................................................................... 3 1.1 Einheit in der Vielfalt ............................................................................................... 3 1.2 Prinzipien.................................................................................................................. 3 1.3 Umsetzung in der Zielplanung................................................................................ 4 2. Grundlage der Zielsteuerung: Kennzahlenvergleich, Monitoring und Zielwertplanung ....................................................................................................... 5 2.1 Ziel 1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ .......................................................... 5 2.2 Ziel 2 „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ ................................... 6 2.3 Ziel 3 „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ ...................................... 7 3. Konzept für das qualitativ hochwertige Monitoring .............................................. 8 4. Zielwertfindung am Beispiel von Ziel 2 .................................................................. 9 4.1. Planungsgrundlage ................................................................................................10 4.2 Methode der Berechnung der Zielwerterwartung (Referenzrahmen) ..................10 4.3 Planungsablauf .......................................................................................................11 Abschnitt 1..............................................................................................................12 Abschnitt 2..............................................................................................................14 Abschnitt 3..............................................................................................................14 5. Grundlagen der Zielnachhaltung...........................................................................14 1. Vorüberlegungen 1.1 Einheit in der Vielfalt Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ verankert der Gesetzgeber dauerhaft zwei unterschiedliche Organisationsmodelle und Aufsichtsstrukturen. Zugleich hat er seinem Willen Ausdruck verliehen, dass die Leistungsfähigkeit des Systems im Sinne der Betroffenen durch einen öffentlichen Kennzahlenvergleich und eine möglichst einheitliche Zielsteuerung ständig verbessert wird. Die bisherigen Erfahrungen der Akteure mit der Umsetzung des SGB II sind äußerst wertvoll, sowohl die lokalen Ansätze der Steuerung in den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und ihr überregionales Benchmarking als auch die stringent konzipierte Zielsteuerung in der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auf Zielvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fußt. Das zukünftige Verfahren der Zielplanung und -steuerung im SGB II muss einerseits die institutionellen Unterschiede zwischen den Jobcentern (JC) berücksichtigen, andererseits die Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit durch die SGB II-Kennzahlen fördern und die Wirksamkeit der Zielsteuerung insgesamt wahren. 1.2 Prinzipien Für ein derart komplexes Gebilde ist eine stärkere Verlagerung von administrativer Steuerung auf bessere Leistungsanreize unausweichlich, bei gleichzeitiger Ausweitung lokaler Handlungsspielräume. Die Selbststeuerungsfähigkeit der Akteure ist weiter zu stärken. Die Akteure sollten sich vorab anspruchsvolle und zugleich realistische Ziele setzen. Die systematische Nutzung des Kennzahlenvergleichs, eine angemessene Zielplanung und eine etwaige Verknüpfung von Zielen und Budgets werden hier allesamt eine Rolle spielen. Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Steuerung ist die Akzeptanz des Verfahrens bei den Akteuren. Die Zielplanung muss transparent und fair erfolgen und den lokalen Akteuren eine substanzielle Mitwirkungsmöglichkeit eröffnen, da sie zum Schluss in eine bindende Zielvereinbarung mündet. Setzt die Zielplanung zudem noch Anreize, sich ambitionierte Ziele zu geben und diese zu vereinbaren, schafft sie die Grundlage für gute Steuerung als Teil einer good governance im SGB II. Die Zielnachhaltung soll im Sinne einer „Kultur des Lernens“ organisiert werden, welche die Erfahrungen der Akteure vor Ort ausreichend berücksichtigt. Erkennen die Handelnden vor Ort den Nutzen für ihre eigene Arbeit, wird die Verankerung dieser Form der Steuerung weitere Fortschritte machen. 4 Das neue Verfahren der Zielplanung (und Zielnachhaltung) muss möglichst leicht nachzuvollziehen und zu handhaben sein. Die Zielerreichung muss zugleich für die lokalen Akteure maßgeblich zu beeinflussen sein. Dazu trägt die Beschränkung auf wesentliche Steuerungsziele und wenige Kennzahlen sowie der teilweise Verzicht auf ex ante-Zielwerte und die systematische Nutzung des Kennzahlenvergleichs bei. Eingedenk begrenzter Ressourcen wird eine Steuerung benötigt, die mit einem vertretbaren Aufwand funktioniert. Nach § 48b Abs. 1 Satz 2 SGB II sollen die Zielvereinbarungen im SGB II alle Leistungen des SGB II umfassen. Die nachfolgenden Empfehlungen zur Umsetzung einer einheitlichen Ziel- steuerung umfassen zunächst vorrangig die Zielplanung, Zielvereinbarung und Zielnachhaltung für die Ziele nach § 48b Abs. 3 SGB II. Die Beteiligten werden weiter daran arbeiten zukünftig auch ein Verfahren zu Vereinbarungen über die kommunalen Leistungen zu implementieren. Ein weiterer Aspekt wird die Berücksichtigung der zwischen Ländern und BMAS gemäß § 18b SGB II vereinbarten Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung in der Zielvereinbarung mit der BA sein, soweit diese mit den Steuerungszielen nach § 48b Abs. 3 SGB II im Einklang stehen. 1.3 Umsetzung in der Zielplanung Für die Umsetzung der Zielplanung für die drei Steuerungsziele des SGB II erfüllt - insbesondere in der Erprobungsphase - ein gemischtes System der Zielsteuerung die genannten Prinzipien besser als ein einheitliches Verfahren für alle Ziele. Ziele benötigen jeweils angemessene Verfahren ihrer Umsetzung, da Anreizstärke, Akzeptanz und Handhabbarkeit je nach Zielindikator eine andere Zielplanung erfordern. Die Umsetzung einer angemessenen Zielplanung und Analyse der Zielerreichung wird durch die systematische Nutzung der SGB II-Vergleichstypen unterstützt. Die derzeitigen Vergleichstypen wurden anhand des Zielkriteriums der Integrationsquote bestimmt. Um einem mehrdimensionalen Zielsteuerungssystem und den Problemstellungen des SGB II stärker gerecht zu werden, werden die Vergleichstypen – beginnend im vierten Quartal 2011 unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände einer grundsätzlichen Revision unterzogen. Die Ergebnisse der Neukonzeption sollen dann als Basis für die Planung des Jahres 2013 dienen. 5 2. Grundlage der Zielsteuerung: Kennzahlenvergleich, Monitoring und Zielwertplanung Die Kennzahlen sind die Grundlage für die Zielsteuerung. Kennzahlen ermöglichen einen Vergleich der Kennzahl zum Vorjahr und einen Vergleich der Kennzahl zu den JC innerhalb des SGB II-Typs auf Basis monatlich aktualisierter Daten. Kennzahlen bilden die Grundlage für die Zielsteuerungsdialoge zwischen BMAS und Land / BMAS und BA sowie alle weiteren Zielerreichungsdialoge in den nachfolgenden Ebenen. Durch den Vorjahresvergleich und Vergleich im SGB II-Typ (Monitoring) wird zum einen die zeitliche Entwicklung der Leistungsfähigkeit der JC bewertet und zum anderen werden durch den Vergleich mit ähnlichen JC Wettbewerbs- und Lernanreize gesetzt. Um die Kennzahlen besser für die unterjährige Steuerung nutzen zu können, ist die Darstellung der SGB II-Kennzahlen um Jahresfortschrittswerte zu erweitern. Darüber hinaus sind die Ergänzungsgrößen für die Analyse zu verwenden. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlage möglicher Entscheidungen zu Steuerungskonsequenzen. Die Steuerung muss nicht notwendigerweise über die vorherige Vereinbarung eines quantitativen Zielwerts erfolgen. § 48b SGB II legt sinngemäß fest, dass die Steuerungsziele des SGB II in Vereinbarungen zwischen den Akteuren umzusetzen sind. Das „wie“ wird dabei nicht weiter festgelegt. Entsprechend ist eine Umsetzung der Steuerung auch durch die Vereinbarung eines unterjährigen Monitorings möglich. 2.1 Ziel 1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ Für das Ziel 1 wird auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Stattdessen wird in der Zielvereinbarung auf das Steuerungsziel (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) Bezug genommen und das Verfahren eines qualitativ hochwertigen Monitorings angewandt (vgl. Ziffer 3). Die Entwicklung der Kennzahl „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ wird auf Bundes-, Landes- und Jobcenterebene beobachtet. Entsprechendes gilt für die Ergänzungsgrößen. Die Zielformulierung für die Vereinbarung zwischen BMAS und einem Land könnte lauten: „Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Dafür wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt beobachtet.“ 6 2.2 Ziel 2 „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ Für das Ziel 2 wird die Bildung eines Zielwerts (Basissteigerung) mit ergänzendem Bandbreitenziel für die Veränderung der Integrationsquote vorgeschlagen, begleitet von einem qualitativ hochwertigen Monitoring (vgl. Ziffer 3). Die Zielsteuerung sollte geeignet sein, die Leistungsunterschiede zwischen den JC unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen allmählich zu verringern und gleichzeitig das allgemeine Leistungsniveau dauerhaft zu steigern. Ein Zielwert für die Veränderung der Integrationsquote, kombiniert mit einem relativen Bandbreitenziel, erscheint hier ein geeigneter Ansatz. Nach Möglichkeit sollte dabei ein einheitliches Verfahren für alle JC angestrebt werden, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Die im Planungsprozess durch die Jobcenter angebotenen Werte werden von den jeweils zuständigen Steuerungsakteuren anhand von Referenzrahmen (Korridoren zur Zielwerterwartung auf Basis einer am SGB II-Typ orientierten Berechnungsgrundlage), die in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gemeinsam mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der BA erarbeitet werden, nachvollzogen. Die Konkretisierung des Verfahrens und die Erarbeitung der Referenzwertmethodik erfolgt im dritten Quartal des Jahres 2011 und wird nach Abschluss vom Bund-Länder-Ausschuss SGB II beschlossen. Ein Beispiel für eine Berechnung der Zielwerterwartung (Referenzwert) könnte sein: „Es wird eine Leistungsverbesserung von jedem Jobcenter erwartet, die 3% des Medians der Integrationsquote im SGB II-Typ X entspricht. Dabei muss der Abstand zum Median für alle JC, welche Werte über dem Median erreichen, mindestens gehalten werden. Alle JC, die Werte unterhalb des Medians erreichen, sollen ihren Abstand zum Median um Y % verringern.“ Diese Berechnungsmethode wird dann innerhalb eines jeden SGB II-Vergleichstyps angewandt. Somit wird für jedes JC ein individueller Referenzwert ermittelt, der um einen Korridor ergänzt wird. (vgl. Ziffer 4.3, Abschnitt 1) Beispiel (zkT - Land - BMAS): Auf der Ebene des JC (zkT) ergibt sich aus der Planung vor Ort und aus dem darauffolgenden Verhandlungsprozess ein zu vereinbarender Zielwert einer Steigerung der Integrationsquote z.B. von 1,5% für das kommende Jahr. Die Zielformulierung auf Ebene des Jobcenters würde dann lauten: 7 „Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung des Anteils von Integration in eine Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote. Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote des JC x sich im Jahr XXXX um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.“ Auf Ebene des Landes ergibt sich durch die Addition der in den Angeboten der zkT des Landes ersichtlichen Integrationen (Zähler) und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Nenner) ein mit dem BMAS zu vereinbarender Wert für die Steigerung der Integrationsquote von z.B. 2,5 % für das kommende Jahr. Die Formulierung in der Zielvereinbarung zwischen Land und BMAS würde dann lauten: „Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung des Anteils von Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote. Das Ziel ist erreicht, wenn sich die Integrationsquote der zkT des Landes A um insgesamt 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.“ In den Zielsteuerungsdialogen z.B. zwischen BMAS und dem Land wird die Veränderung der über die zkT im Land aufsummierten Integrationsquote analysiert und anhand des Jahresfortschrittswertes geprüft, ob der vereinbarte Zielwert erreicht werden kann. Zusätzlich werden im Rahmen des Monitorings die Ist/Ist-Entwicklung der Kennzahl und aller Ergänzungsgrößen sowie die Integrationsquoten der zkT im Land im Vergleich zu den anderen JC im SGB II-Vergleichstyp thematisiert und qualitativ bewertet. 2.3 Ziel 3 „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ Für das Ziel 3 wird die Bildung eines Zielwerts für die Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern vorgeschlagen, begleitet von einem qualitativ hochwertigen Monitoring. Somit wird hier abweichend vom Vorgehen in Ziel 2 nur eine Basissteigerung für die Berechnung der Referenzwerte angenommen. Die mit der Referenzwertberechnung verknüpfte Leistungserwartung beinhaltet damit kein ergänzendes relatives Bandbreitenziel. Die Grundlage für die Steuerung von Ziel 3 bildet ein Monitoring der Kennzahl und aller Ergänzungsgrößen in der zeitlichen Entwicklung und im Vergleich zu anderen JC in den jeweiligen Vergleichstypen. Ebenso wie im Ziel 2 werden die von den JC im Rahmen der Planung angebotenen Veränderungsraten für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Folgejahr anhand von Referenzrahmen (Korridoren zur Zielwerterwartung auf Basis einer am SGB II-Vergleichstyp orientierten Berechnungsgrundlage) nachvollzogen. Auch bei diesem Ziel werden die Referenzrahmen in einem transparenten und gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der BA erarbeiteten Verfahren ermittelt. 8 Sollte sich dieses Verfahren der Zielplanung bewähren, wäre für zukünftige Zielvereinbarungen bei diesem Ziel eine Verknüpfung der Zielwertplanung mit einer gesonderten Verteilung von Teilbudgets zu prüfen. Zielindikator für Ziel 3 ist die „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“. Der Indikator soll das Handeln der JC (Aktivierung und Integration) auf Personen mit einem höheren Verbleibsrisiko ausrichten. Dies gilt für Leistungsbezieher zu jedem Bezugsdauer- zeitpunkt. Eine Zielformulierung für die Vereinbarung zwischen BMAS und einem Land könnte lauten: „Ziel ist es, ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten zu legen, die bereits länger im Leistungsbezug sind oder diesbezüglich ein entsprechendes Risiko aufweisen. Damit soll ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern. Das Ziel ist im Jahr 2012 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern der zkT des Landes A gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5 Prozent sinkt.“ Auch bei diesem Indikator wird in den Zielsteuerungsdialogen z.B. zwischen BMAS und dem Land die Veränderung der über die zkT im Land aufsummierte Summe des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern analysiert und anhand eines Jahresdurchschnittswertes geprüft, ob die vereinbarte Entwicklung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern erreicht werden kann. Zusätzlich wird auch hier im Rahmen des Monitorings die Ist/Ist-Entwicklung der Kennzahl und aller Ergänzungsgrößen sowie die Veränderungsrate des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern in den zkT im Land im Vergleich zu den anderen JC im SGB II- Typ der zkT des Landes thematisiert und qualitativ bewertet. 3. Konzept für das qualitativ hochwertige Monitoring Monitoring ist die Beobachtung der Kennzahl und der Ergänzungsgrößen in ihrem zeitlichen Verlauf bezogen auf den jeweiligen SGB II-Typ. Ein solches Monitoring erfordert eine stärkere Ausrichtung auf die Ursachenanalyse und einen Steuerungsdialog auf Augenhöhe. Für die Beobachtung und Analyse bieten sich folgende Vergleiche an:  zum Vorjahr und zur prognostizierten Entwicklung, jeweils auf Bundes-, Landes- und Jobcenterebene, 9  zum Vorjahr, des erreichten Ist-Wertes und der Abweichungen zur prognostizierten Entwicklung innerhalb des SGB II-Vergleichstyps (Benchmarking),  soweit erwünscht ergänzt durch Vergleiche aller JC im jeweiligen Bundesland, unabhängig von der Organisationsform. Eine Untersuchung der Ursachen sollte u.a. berücksichtigen:  Einflüsse und Wechselwirkungen zwischen den Kennzahlen und den Ergänzungsgrößen  die konjunkturelle Entwicklung (aktuelle Entwicklung, Prognosen, soweit vorliegend)  regionale Entwicklungen und Strukturunterschiede (Auswirkungen erkennbarer Trends, z.B. demografische Entwicklung und Entwicklung der Hilfebedürftigkeit)  arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen  die Struktur der Leistungsberechtigten  spezifische Problemgruppen (z.B. Alleinerziehende)  besondere Strategien, Prozesse und Maßnahmen in den JC  Effektivität der Leistungserbringung durch die einzelnen JC Im Einzelnen wäre zu klären, ob der Vergleich mit dem Vorjahr, mit dem SGB II-Vergleichstyp oder beides zusammen die jeweils geeignete Form wäre. Sich ergebende Entwicklungsunterschiede zwischen JC in einem Vergleichstyp mit ähnlicher Arbeitsmarktsituation sollten im Hinblick auf spezielle regionale Entwicklungen und Strukturunterschiede (sowohl wirtschaftliche Strukturunterschiede als auch Unterschiede in der Struktur des Bestands der Leistungsberechtigten) untersucht werden. Die gewählten Auswertungen für das Monitoring und Untersuchungsgegenstände der Ursa- chenanalyse ergänzen sich und ergeben in der Gesamtschau ein umfassendes Bild zum Leistungsstand des einzelnen JC, das Grundlage der weiteren Steuerung wäre. 4. Zielwertfindung am Beispiel von Ziel 2 Die Konkretisierung des Verfahrens erfolgt im dritten Quartal des Jahres 2011. Im Folgenden wird beispielhaft eine Methode zur Bildung eines Referenzwertes, der eine Basissteigerung ergänzt um ein Bandbreitenziel für den jeweiligen SGB II-Typ enthält, beschrieben. Diese Methode könnte wie unter 2.2 beschrieben für das Ziel 2 („Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“) angewandt werden. Das beschriebene Verfahren könnte ebenfalls für das 10 Ziel 3 angewandt werden, nur dass dabei auf ein ergänzendes Bandbreitenziel verzichtet wird (siehe Ziffer 2.3). 4.1. Planungsgrundlage Grundlage für Zielplanung und -nachhaltung ist die im Kennzahlenvergleich enthaltene Inte- grationsquote. Die im Kennzahlenvergleich aufbereiteten Daten umfassen die Summe der Integrationen der letzten 12 Monate als Anteil am durchschnittlichen Bestand von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb); dadurch ist der Indikator relativ träge. Sinnvoller ist die Darstellung eines Jahresfortschrittswertes (JFW). Dieser umfasst die Summe der Integrationen von Jahresanfang bis zum aktuellen Berichtmonat im Verhältnis zum durch- schnittlichen Bestand an eLb vom Jahresbeginn bis zum Vormonat. Die Integrationsquote baut sich damit über das Jahr kontinuierlich auf. Für das Vorjahr würde die Kennzahl ebenso aufbereitet, um einen sinnvollen Vorjahresvergleich zu ermöglichen. 4.2 Methode der Berechnung der Zielwerterwartung (Referenzrahmen) Mit der im Referenzwert enthaltenen Basissteigerung für den SGB II-Typ wird eine Niveauverbesserung des gesamten Typs angestrebt. Ein zusätzliches Bandbreitenziel erlaubt gleichzeitig eine Verringerung der Spannweite der Ergebnisse der JC innerhalb des Typs. Sowohl die festgelegte Basissteigerung als auch das relative Bandbreitenziel sollen sich dabei an einem Wert orientieren, der mit der Entwicklung des SGB II-Vergleichstyps im Wesentlichen gleichläuft, z.B. dem Median des SGB II-Vergleichstyps. Der Median ist der Zentralwert, d.h. es liegen immer genau so viele Werte (und damit hier JC) über wie unter dem Median. Er wird nicht so stark von asymmetrischen Extremwerten am oberen oder unteren Rand beeinflusst wie das arithmetische Mittel. Die Berechnung des individuellen Referenzwertes für die einzelnen JC eines SGB II - Vergleichstyps erfolgt damit in zwei Schritten: 1. wird der Median um die mit den Akteuren vereinbarte Veränderungsrate (z.B. +3 %) erhöht; daraus ergibt sich für alle JC im SGB II-Typ eine gleichbleibende Veränderung in Prozentpunkten, um welche die im Vorjahr voraussichtlich erreichten Integrationsquoten für alle JC nach oben verschoben werden, 2. wird die erforderlichen Steigerung zur Annäherung an den Median für alle JC, die Ergebnisse unterhalb des Medians erzielen, berechnet. Die gleichförmige Erhöhung für die JC sollte in %-Punkten erfolgen, da sonst die JC mit überdurchschnittlichen Ergebnissen auch überdurchschnittliche Veränderungsraten erbringen müssen, wodurch die Spannweite innerhalb des SGB II-Vergleichstyps ggf. nicht verringert würde. 11 Die Beschreibung der Berechnung des Referenzwertes sähe dann wie folgt aus: Der Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, welche in eine Erwerbstätigkeit integriert werden, soll im Jahr 2012 gesteigert werden. Dafür soll sich der Median der Integrationsquote im SGB II-Vergleichstyp X um Y % erhöhen. Gleichzeitig muss der Abstand zum Median für alle JC, welche Werte oberhalb des Medians erreichen, mindestens gehalten werden. Zusätzlich sollen alle JC, die Werte unterhalb des Medians erreichen, ihren Abstand zum Median um (Y + Z) % verringern. Die Referenzwerte werden innerhalb der SGB II-Vergleichstypen errechnet, d.h. für die JC des SGB II-Vergleichstyps X wird der voraussichtliche Wert der Integrationsquote am Jahresende und damit die erreichte Position innerhalb des SGB II-Vergleichstyps ermittelt („über Median“, „auf dem Median“, unter dem Median“). Aus dieser Position ergibt sich die anzuwendende Berechnung (nur Basissteigerung oder Basissteigerung + relatives Bandbreitenziel). Der SGB II-Vergleichstyp ist damit lediglich der Rahmen für die Berechnung des Referenzwertes des jeweiligen JC. Die weiteren Prozesse der Zielwertfindung und Zielvereinbarung laufen dann unabhängig von der aktuellen Entwicklung im SGB II- Vergleichstyp. Die individuellen Referenzwerte der JC des Landes werden dann zu einem individuellen Referenzwert des Landes addiert. Dabei fließen z.B. in den Wert auf Landesebene die Werte der zkT des Landes mit ihrem jeweiligen Gewicht ein. Für die Integrationsquote, welche den Anteil der integrierten eLb an allen eLb abbildet, werden die Summen der beiden Bestandteile z. B. auf Landesebene addiert und dann die Quote gebildet. Beispiel: Summe Integrationen für 12 Monate Summe Ø Bestände an eLb für 12 Monate Integrationsquote zkT 1 3.500 13.500 25,9 zkT 2 1.980 4.850 40,8 zkT 3 2.500 23.750 10,5 Land A 7.980 42.100 19,0 4.3 Planungsablauf Auch der Planungsablauf wird exemplarisch für das Ziel 2 vorgestellt. Er kann aber ebenso auf die Zielplanung im Ziel 3 angewendet werden. 12 Das Planungsverfahren ist in drei Abschnitte gegliedert. Für Abschnitt 1 (konkret: Übermittlung der Referenzrahmen an die JC) ist es den Ländern und der BA freigestellt, ob sie diesen umsetzen. Die Abschnitte 2 und 3 sind obligatorisch zu durchlaufen, um die Einheitlichkeit des Systems der Zielplanung zu gewährleisten. Abschnitt 1: Übermittlung der Referenzrahmen (inkl. Korridor) als Information für die Planung der JC Um die Planung der JC im Sinne einer einheitlichen Basis zu unterstützen, erarbeitet das BMAS gemeinsam mit den Ländern, kommunalen SpV und der BA ein Berechnungsver- fahren für die Referenzwerte und die Korridorwerte für die Zielwerterwartung (= Referenzrahmen). Ergebnis der gewählten Berechnungsmethode soll eine Aussage zu den zu erwartenden Veränderungen des Zielindikators im Folgejahr auf Grundlage des bisherigen Kennzahlenverlaufs und der Einschätzung der künftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung sein. Diese Aussage wird für jeden SGB II- Vergleichstyp einzeln vorgenommen. Abschnitt 3Abschnitt 1 Abschnitt 2 JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Übermittlung der Referenzrahmen an die JC (zkT / gE) ggf. Rückkoppelung notwendig Abschluss ZV ZV BMAS- Land ZV BMAS- BA (Z) ZV Land - zkT ZV BA (Z) - RD ZV RD - AA ZV AA - gE ggf. Rückkoppelung mit Ländern und BA notwendig BA (Z): Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung aufsummierter Wert aller gE an BMAS Lä: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung an BMAS BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung, Einleitung Zielvereinbarung zkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig fakultativfakultativ Erarbeitung der Referenzwerte und Korridore durch BMAS, Länder, komm. SpV und BA Abschnitt 3Abschnitt 1 Abschnitt 2 JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Übermittlung der Referenzrahmen an die JC (zkT / gE) ggf. Rückkoppelung notwendig Abschluss ZV ZV BMAS- Land ZV BMAS- BA (Z) ZV Land - zkT ZV BA (Z) - RD ZV RD - AA ZV AA - gE ggf. Rückkoppelung mit Ländern und BA notwendig BA (Z): Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung aufsummierter Wert aller gE an BMAS Lä: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung an BMAS BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung, Einleitung Zielvereinbarung zkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendigzkT übermitteln Angebote an Länder ggf. Rückkoppelung notwendig gE übermitteln Angebote an RD RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig fakultativfakultativ Erarbeitung der Referenzwerte und Korridore durch BMAS, Länder, komm. SpV und BA 13 Für jedes Jobcenter wird ausgehend von diesen speziell für seinen SGB II-Vergleichstyp ermittelten Komponenten (Basissteigerung und Bandbreite) wie unter 4.2 erläutert eine individuelle Referenzgröße für die Zielwerterwartung ermittelt. Die Ermittlung dieser individuellen Referenzgrößen für die JC auf Grundlage eines am SGB II-Vergleichstyp orientierten Verfahrens dient der Sicherung eines vergleichbaren Leistungsniveaus der Zielplanung als Teilaspekt einer einheitlichen Zielsteuerung. Die Referenzwerte sollen die von den Akteuren abgestimmte Erwartung zur Verbesserung des Leistungsniveaus aller JC operationalisieren und damit den Abschluss angemessener Zielwerte für alle JC zu gewährleisten. Angemessen ist ein Zielwert dann, wenn er Leistungssteigerungen herausfordert ohne zu überfordern. Er wird zudem im Rahmen der SGB II-Vergleichstypen für die einzelnen JC ermittelt, um die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt in die Überlegungen zur Leistungserwartung mit einzubeziehen. Die für die JC auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung ermittelten Werte werden dann in verschiedenen Weisen aufaddiert, z.B.  für die zkT auf Ebene der Länder zu einem landesspezifischen Referenzwert (siehe unter Ziffer 4.2),  für die gE auf Ebene Bund (BA) und Ebene der Regionaldirektionen. Zur Betonung des Vereinbarungscharakters des Prozesses und zur Stärkung der dezentralen Verantwortung wird das BMAS mit den Ländern, kommunalen SpV und der BA jeweils einen Korridorwert für die Zielwerterwartung (Referenzrahmen) erarbeiten. Dieser Korridor erweitert den ermittelten länderspezifischen Referenzwert / BA-Referenzwert und eröffnet somit lokale Verhandlungsspielräume. Länder und BA entscheiden, ob die erarbeiteten Referenzgrößen nebst Korridor den JC vor Beginn der Planung zur Kenntnis gegeben werden. Innerhalb dieses Referenzrahmens liegende Zielwertangebote gelten als zu vereinbarende Zielwerte. Ein Abweichen von den Referenzrahmen (Referenzwert + Korridor) ist möglich. Dieses Abweichen soll den unterschiedlichen lokalen Umständen vor Ort in den zkT / gE Rechnung tragen und könnte z.B. auch in einer Randlage im SGB II-Vergleichstyp oder in einer strittigen Zuordnung zum SGB II-Vergleichstyp begründet sein. Insofern können hier Abweichungen, die nachvollziehbar dargelegt und mit Daten untermauert sind, anerkannt werden. 14 Abschnitt 2: Planung der JC Die JC nehmen im auf den Abschnitt 1 folgenden „bottom-up“- Prozess ihre Planung vor und übergeben ihre begründeten Planungsangebote den Ländern (für die zkT) bzw. der BA- Zentrale (für die gE). Das Land / die Zentrale der BA sollte dann für sich prüfen, ob das Angebot des JC innerhalb des Referenzrahmens liegt. Wenn dem so ist, gilt dieses Angebot als zu vereinbarender Wert. Liegt das Planungsangebot außerhalb des Korridors ist es durch das Jobcenter besonders zu begründen. Die Länder (für die zkT) und die BA (für die gE) sollten bei der Übernahme der gemeldeten Angebote prüfen, ob die Begründung nachvollziehbar, relevant und nicht bereits in die Grundannahmen zur Ermittlung Veränderungsrate im SGB II-Vergleichstyp eingeflossen ist (z.B. Annahmen über die allgemeine konjunkturelle Entwicklung). Sollte die Begründung diese Kriterien erfüllen, kann das abweichende Angebot als zu vereinbarender Zielwert übernommen werden. Nach der Übermittlung der Werte an das BMAS wird das BMAS die vorliegenden Meldungen für die Länder und die BA anhand der ermittelten Referenzrahmen auf Ebene der Länder und der BA-Zentrale nachvollziehen. Hier wird ebenso verfahren wie im Teilschritt davor: Liegt ein angebotener Wert auf Ebene der Länder oder der BA innerhalb des Korridors, dann gilt dieses Angebot als zu vereinbarender Wert. Sollte der angebotene Wert außerhalb des Referenzrahmens liegen, wird das BMAS die Gründe für die Abweichungen nachvollziehen und sich mit Land oder der BA verständigen, ob die Abweichung übernommen wird. Abschnitt 3: Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Zielvereinbarungen in den unterschiedlichen Ebenen geschlossen. Dabei können die Zielvereinbarungen auf Ebene der gE gleichzeitig auch Vereinbarungen mit dem kommunalen Träger enthalten. 5. Grundlagen der Zielnachhaltung Auch die Zielnachhaltung im zukünftigen Prozess der Zielsteuerung im SGB II soll das Prinzip der Transparenz und Fairness erfüllen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden unterjährigen Dialoge der Zielvereinbarungspartner (BMAS - Land, BMAS - BA) zur 15 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist-Wert IntQ Vorjahr [in %] 1,89 2,67 4,58 6,02 8,96 12,89 16,20 19,56 22,35 24,12 25,60 25,90 Steigerung ggü. Vorjahr 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% Steigerung um 1,5% - Sollwert IntQ aktuelles Jahr [in %] 1,92 2,71 4,65 6,11 9,09 13,08 16,44 19,85 22,69 24,48 25,98 26,29 JC x Entwicklung in den Zielindikatoren als auch der Dialog zu den Gesamtergebnissen des Vorjahres nach Veröffentlichung der revidierten Dezemberzahlen im April des Folgejahres sollen von vertrauensvoller und kooperativer Zusammenarbeit geprägt sein. Die Gesprächspartner werden die Entwicklungen der Leistungsstände der JC betrachten und in einem Dialog auf Augenhöhe gemeinsam bewerten. Dabei sollen die erkennbaren Entwicklungen beschrieben und die vor Ort umgesetzten Strategien zur Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt und damit Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Betroffenen näher beleuchtet werden. So gefundene Wege der erfolgreichen Umsetzung des SGB II können als Ansätze für erfolgreiche Praxis allen Beteiligten vorgestellt werden, um die Selbststeuerungsfähigkeit zu erhöhen. Als Vergleichsbasis für die unterjährige Zielnachhaltung und Beurteilung der Zielerreichung wird der Sollwert auf das erreichte Ergebnis des Vorjahres bezogen. Dafür wird aufsetzend auf dem Vorjahreswert die im Zielvereinbarungsprozess ausgehandelte Steigerungsrate auf das Vorjahresergebnis aufgeschlagen und damit der am Jahresende zu erreichende Zielwert bestimmt. Für die unterjährige Nachhaltung wird mit gleichem Verfahren auf die unterjährige Entwicklung des Indikators im Vorjahr die erforderliche prozentuale Steigerung aufgeschlagen und damit unterjährige Sollwerte zur Abbildung der Zielerreichung gebildet. Hier ein Beispiel für die Berechnung der unterjährigen Sollwerte für das JC x, welches eine Steigerung der Integrationsquote gegenüber dem Vorjahr von 1,5% vereinbart hat: Diese Vergleichsbasis erlaubt Orientierung und ist leicht zu operationalisieren. Das Verfahren kann auch ohne eigenen Controller im JC für die Steuerung genutzt werden. Es erfolgt allerdings keine automatische Anpassung, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung anders vollzieht, als im Rahmen der Planung angenommen. In der unterjährigen Zielnachhaltung sollten neben der Auswertung der Abweichung vom Sollwert ein Monitoring erfolgen. Untersuchungsansätze könnten beispielweise sein:  Analyse der erreichten Veränderung des JFW zum Vorjahr,  Untersuchung des Ist-Ist-Vergleiches im bisherigen Jahresverlauf, 16  Vergleich der erreichten Veränderungen der Integrationsquote zum Vorjahr zwischen den JC eines Vergleichstyps,  Berechnung der Anzahl an fehlenden Integrationen zur Zielerreichung. Analog hierzu sollten die Ergänzungsgrößen analysiert werden. Hierbei sind vor allem die Einflüsse und Wechselwirkungen der Kennzahl mit Ergänzungsgrößen zu beachten. Falls abweichende Entwicklungstendenzen zu erkennen sind, sollte eine Ursachenanalyse folgen. In den Dialogen zur Entwicklung der Zielerreichung wird der bisherige Stand der Zielerreich- ung transparent gemacht und mit einer Einschätzung der Gesprächspartner zum Leistungs- stand der JC des Landes / der BA verbunden. Der Vergleich der erwarteten Soll-Werte mit den erreichten Istwerten (für Ziel 2 und 3) sowie die Entwicklung zum Vorjahr (für alle drei Ziele) können dabei immer nur den Einstieg in das Gespräch darstellen, dem eine von beiden Seiten gestaltete Analyse der Ursachen von abweichenden Entwicklungen folgen muss. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass der Sollwert auf einer „doppelten“ Prognose beruht. Daher ist im Rahmen der Zielnachhaltung auch zu berücksichtigen, inwieweit sich die dem Referenzwert oder -korridor zugrundeliegenden Prognosen zum Vorjahr erfüllt haben. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird zeitnah noch erörtert, wo und in welcher Form die Steuerungsdaten (Jahresfortschrittswerte der Zielindikatoren - siehe auch unter Ziffer 2) für die Prozessbeteiligten bereitgestellt werden. Weiterhin werden für die Zielnachhaltedialoge zwischen den Ländern und dem BMAS geeignete Formate der grafischen Darstellung und kurzen verbalen Einschätzung entwickelt, die als Gesprächsgrundlage dienen. ka17-12324 Anlage_1_MusterzielVB_Final 20111118 Anlage_2_Zusammenfassung_jobcenter_lokale_Ziele Tabelle1 Anlage_3_Gemeinsames_Planungsdokument_BLAG_Steuerung_SGBII Anlage_4_Gemeinsames_Planungsdokument_BLAG_Steuerung_SGBII