Drucksache 17 / 12 330 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort Schulbücher an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie begründete der Senat im Jahr 2004, die zentrale Zulassung von Schulbüchern abzuschaffen? Zu 1.: Die zentrale Vorgabe für die Unterrichtsgestal- tung sind die Rahmenlehrpläne für die Berliner Schule. Die Schulen können selbstständig darüber entscheiden, welche Materialien und Lehrbücher sie für die Gestaltung ihres Unterrichts im Sinne der Rahmenlehrpläne einset- zen. Die Verlage gehen frühzeitig bei einer Neuentwick- lung von Lehrplänen auf die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft zu, damit sie rechtzeitig mit der Bereitstellung neuer Rahmenlehrpläne auch die passenden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien publi- zieren können. Diese Zusammenarbeit funktioniert mit allen Verlagen sehr gut. Es zeigte sich bereits vor 2004, dass alle gängigen Lehrwerke für die Unterrichtsgestal- tung die Vorgaben der Rahmenlehrpläne beachteten und die Genehmigung eher einen zusätzlichen Verwaltungs- aufwand als eine Hilfestellung für die Schulen implizierte. Mit zunehmender Autonomie der Schulen und deren Verpflichtung zur Erstellung von Schulprogrammen und schulinternen Curricula sowie zur Durchführung einer internen Evaluation, aber auch durch die Einführung der Schulinspektion, haben die Schulen seit 2004 zwar mehr Entscheidungskompetenzen, jedoch auch eine höhere Pflicht zur Rechenschaftslegung. 2. Die Auswahl über die Entscheidung, welche Schul- bücher im Unterricht eingesetzt werden, trifft die Fach- konferenz der jeweiligen Schule auf der Grundlage der Grundsätze, die die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte beschließt. a) Welche Grundsätze werden hierbei in der Regel be- schlossen und wie häufig werden sie aktualisiert? Zu 2.: Solche Grundsätze könnten zum Beispiel sein, dass in einem Unterrichtsfach nicht verschiedene Unter- richtswerke in Parallelklassen zum Einsatz kommen, dass festgelegt wird, wie oft neue Unterrichtswerke überhaupt angeschafft werden, welche Unterrichtswerke per Auslei- he an die Schülerinnen und Schüler gegeben und welche durch diese gekauft werden müssen, ggf. auch, ob für den Unterricht Materialien selbst erstellt werden oder ob Lehrwerke zum Einsatz kommen. Es wäre z. B. auch möglich, dass beschlossen wird, insbesondere solche Lehrwerke zu verwenden, die die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern sehr stark in den Mittel- punkt stellen. Auch könnte eine Schule Grundsätze zur besonderen Berücksichtigung ihres Schulprofils bei der Erstellung und Nutzung von Unterrichtsmaterialien be- schließen. Fachlich inhaltliche Aspekte die einzelnen Unterrichtsfächer betreffend werden eher im Rahmen von Fachkonferenzen besprochen. 3. Gibt es Vorgaben, Richtlinien oder Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, nach denen Fach- oder Gesamtkonferenzen sich bei Beschlüssen zum Einsatz von Schulbüchern im Unterricht orientieren sollen? a) Wenn ja, welche und wo sind diese einsehbar? Zu 3.: Es gibt die Rahmenlehrpläne. Diese geben aus- reichend Hinweise darüber, welche Grundsätze für die Unterrichtsarbeit gelten und welche Inhalte Grundlage für die Unterrichtsarbeit sind. Die Fachkonferenzen richten sich bei ihren Absprachen zur Verwendung von Unter- richtsmaterialien nach den Vorgaben der Rahmenlehrplä- ne. 4. Unterstützt der Senat Fach- oder Gesamtkonferen- zen bei der Erstellung von Grundsätzen oder bei der Ent- scheidung über die Auswahl von Schulbüchern? a) Wenn ja, um welche Unterstützungsleistungen han- delt es sich? Zu 4.: Dies hält die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft nicht für erforderlich, da die Ver- lage sich bei der Erstellung ihrer Lehrwerke sehr stark an den Rahmenlehrplänen orientieren. Jedoch stellt sie selbst den Schulen Handreichungen für die Unterrichtsgestal- tung zur Verfügung und sie empfiehlt ggf. auch Materia- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 330 2 lien, die für die Unterrichtsarbeit hilfreich sein können. Sie publiziert Fachbriefe, die z. B. unter http://bildungsserver.berlin- brandenburg.de/fachbriefe_geschichte.html eingesehen werden können. 5. Welche Verlage belieferten in den Schuljahren 2009/2010 bis 2012/2013 Berliner Schulen mit Schulbü- chern? Zu 5.: Diese Daten erfasst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht. 6. Ist der Senat der Meinung, dass in den Schulbü- chern, die bisher in Berliner Schulen eingesetzt wurden und in Zukunft eingesetzt werden sollen, der Beutelsba- cher Konsens berücksichtigt wurde? Zu 6.: Ja, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist der Meinung, dass die eingesetzten Lehrwerke den Beutelsbacher Konsens berücksichtigen, sonst wären sie nicht Rahmenlehrplan-konform. 7. Unterstützt oder berät der Senat Schulbuchverlage bei der Erarbeitung von Inhalten oder Aufgaben in Schul- büchern, die in Berlin eingesetzt werden sollen? a) Wenn ja, wie konkret? Zu 7.: Zurzeit haben die Länder Berlin und Branden- burg begonnen, die Rahmenlehrpläne für die Jahrgangs- stufen 1 – 10 zu entwickeln. Unmittelbar nach der Presseerklärung zum Thema haben sich die Verlage bereits mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bran- denburg sowie mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg in Verbindung gesetzt. Es wird verschiedene Termine geben, an denen mit den Verlagen zu den Inhalten der neuen Rahmenlehr- pläne kommuniziert wird. Beide, die Verlage und die Zuständigen für die Rahmenlehrplanentwicklung, haben ein großes Interesse daran, dass die Publikationen der Verlage auf die Rahmenlehrpläne abgestimmt sind. 8. Wie oft hat der Senat in den letzten drei Schuljahren welchen Schulbuchverlagen eigene Inhalte (Bilder, Texte, ...) zur Veröffentlichung in Schulbüchern zur Verfügung gestellt? a) Um welche Inhalte handelte es sich hierbei jeweils? Zu 8.: Die Verlage wenden sich zum Beispiel jährlich an die für die Bildung zuständigen Ministerien und Se- natsverwaltungen, um die Prüfungsaufgaben der abgelau- fenen Prüfungen zu erhalten, damit sie diese veröffentli- chen können. Ansonsten werden Publikationen, die die für die Bildung zuständigen Ministerien bzw. Senatsver- waltungen bereitstellen oder erstellen lassen, eher auch durch diese oder durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg veröffentlicht. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 9.: Die Abteilung VI der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft. 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 10.: Nein. Berlin, den 09. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2013)