Drucksache 17 / 12 336 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 25. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort »Bread & butter« - Verpflegung im Abschiebeknast Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Dem Senat ist kein „Abschiebeknast“ im Land Berlin bekannt. Es wird daher davon ausgegangen, dass die im Land Berlin bestehende Abschiebungsgewahrsamsein- richtung Gegenstand der Kleinen Anfrage ist. 1. Welche Cateringfirmen liefern das Essen für die Inhaftierten im Abschiebeknast Köpenick? Zu 1.: Die Polizei Berlin kooperiert bei der Lebens- mittelversorgung im Abschiebungsgewahrsam Köpenick mit einem Versorgungsunternehmen aus Berlin. 2. Inwiefern werden bei den Essenspaketen im Ab- schiebeknast Köpenick Ernährungswünsche und – gewohnheiten bzw. medizinisch indizierte Diätvorschrif- ten der Inhaftierten berücksichtigt (vegetarisch, vegan, halal, koscher, laktosefrei, glutenfrei, diabetisgerecht etc.)? Zu 2.: Die Ernährungswünsche und -gewohnheiten der Insassinnen und Insassen werden berücksichtigt. Mit dem Versorgungsunternehmen ist vertraglich vereinbart, dass - alle im Abschiebungsgewahrsam angebotenen Speisen zu 100% frei von Schweinefleisch sind, - medizinische Indikationen (z. B. Diabetes mellitus, Unverträglichkeiten) durch den Versorger hinsicht- lich der Speisen berücksichtigt werden, - täglich ein vegetarisches Mittagessen angeboten wird, - Insassinnen und Insassen aus dem asiatischen Raum zur Mittagskost überwiegend die Sätti- gungsbeilage Reis erhalten. Der Speiseplan berücksichtigt zudem religiöse Spei- sevorschriften. Ebenso wird auf religiöse Feste besonders flexibel und angepasst eingegangen (z. B. Ramadan). Halal oder koscheres Essen bietet der Versorger nicht an, bei Bedarf würden hierzu gesonderte Bestellungen erfol- gen. Für Insassinnen und Insassen mit Allergien oder sons- tigen Unverträglichkeiten wird die Kost mit dem polizei- ärztlichen Dienst abgestimmt. 3. Ist es zutreffend, dass es nicht erlaubt ist, Inhaftier- ten koscheres Essgeschirr – noch nicht einmal Einweggeschirr aus Plastik – mitzubringen? Wenn ja, warum? Und wie bewertet der Senat dies hinsichtlich des Grundrechts auf Religionsausübung? Zu 3.: Den Insassinnen und Insassen des Abschie- bungsgewahrsams Köpenick werden täglich neues Ein- wegplastikbesteck und Einwegpappteller zur Verfügung gestellt. Bei Ankunft erhält jede Person einen neuen Trinkbecher aus Kunststoff. Darüber hinaus stehen bei Bedarf Einwegtrinkbecher zur Verfügung. 4. Werden alle neuen Inhaftierten nach Ankunft zu ihren Ernährungsgewohnheiten befragt? Wenn ja, durch wen und in welchen Sprachen? Zu 4.: Die Insassinnen und Insassen werden zeitnah nach Ankunft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abschiebungsgewahrsams Köpenick zu ihren Ernäh- rungsgewohnheiten befragt. Weiterhin wird jeder eintref- fenden Person eine Hausordnung ausgehändigt, in der Informationen zur Verpflegung nachlesbar sind. Die Hausordnung liegt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Italienisch, Persisch, Russisch, Spanisch, Swahili, Türkisch und Vietnamesisch vor. Darüber hinaus wird im Gespräch zwischen dem So- zialdienst und den Insassinnen und Insassen auf das The- ma Ernährung eingegangen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 336 2 5. Zwischen wie vielen Speisen können Inhaftierte i.d.R. bei einer Mahlzeit wählen? Zu 5.: Die Insassinnen und Insassen haben die Wahl zwischen Normalkost, vegetarischer Kost, Schonkost oder Diabetikerkost (Diabetikerkost nur auf ärztliche Empfeh- lung). Die Festlegung erfolgt am Tag der Ankunft bzw. wird am Gesundheitszustand ausgerichtet. Jeweils eine Speise wird morgens, mittags und abends angeboten. Es besteht keine Auswahlmöglichkeit zwi- schen mehreren Gerichten. Zu den Mahlzeiten werden alkoholfreie Getränke gereicht. 6. Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung im Abschiebeknast Köpenick pro Mahlzeit/Tag in Euro? Zu 6.: Morgenkost: 2,10 € Mittagskost 1,90 € Abendkost 2,10 € In den genannten Kosten ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. 7. Wonach richten sich die maximalen Kosten der Vollverpflegung pro Tag/Mahlzeit? Zu 7.:Die Kosten der Vollverpflegung pro Tag und Mahlzeit richten sich nach dem Angebot des Vertrags- partners, der nach Durchführung eines europaweiten Aus- schreibungsverfahrens ausgewählt worden ist. 8. Wie viele Essensportionen sind im Abschiebeknast Köpenick pro Person erhältlich? Kann eine zweite Portion ausgegeben werden, wenn die ausgegebene, abgepackte Portion nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht? Zu 8.: Jede Person erhält je eine Portion Frühstück, Mittag- und Abendessen. Die Portionen sind nach den Richtwerten des täglichen Energiebedarfs bemessen. Je nach Verfügbarkeit kann eine weitere Portion ausgegeben werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Waren (Süßigkei- ten, Tabakwaren, alkoholfreie Getränke) zu kaufen. Auch dürfen Besucherinnen und Besucher den Insassinnen und Insassen Lebensmittel in portionsüblichen Mengen mit- bringen. Zur Erwärmung mitgebrachter Speisen stehen den Insassinnen und Insassen Aufwärmküchen zur Verfü- gung. 9. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 9.: An der Beantwortung der Fragen dieser Kleinen Anfrage waren der Polizeipräsident in Berlin, Stab des Polizeipräsidenten, Direktion Zentrale Aufgaben und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung III, Referat III B, beteiligt. Berlin, den 16. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2013)